Berufliche Vorsorge

Allgemeine Informationen

Die Unternehmensvorsorge ist ein wesentlicher Bestandteil der nachhaltigen Unternehmensführung. Eine fortschrittliche Personalvorsorge erhöht die Mitarbeiterbindung, erleichtert die Personalgewinnung und hilft Steuern zu sparen. Die Personalvorsorge ist somit mehr als die Erfüllung der gesetzlichen Pflichten.

Durch die umfassende, individuelle und unabhängige Beratung kann die optimale Lösung bei der Gründung eines Unternehmens erarbeitet oder die bestehende Pensionskassenlösung kritisch beurteilt und optimiert werden. Auch bei einer anstehenden Nachfolgeregelung im Unternehmen ist die Unternehmensvorsorgelösung neu zu überdenken. Unsere Vorsorgespezialisten erarbeiten Vorschläge, welche Aspekte der Sicherheit, der Ertrags- und Steueroptimierung berücksichtigen. Folgende Fragen stehen dabei im Vordergrund:

  1. Entsprechen die Pensionskassenleistungen der aktuellen Markt- und Unternehmenssituation?
  2. Wie sind die Leistungen bei Invalidität und Tod infolge Krankheit oder Unfall?
  3. Ist die Personalvorsorgelösung steuerlich optimiert?
  4. Wie ist die Kadervorsorge organisiert?
  5. Verfügt man über freie Stiftungsmittel?

Sie kennen die Antworten, möchten es aber genauer wissen? Oder Sie möchten Ihre bestehende Lösung durch einen unabhängigen Fachspezialisten analysieren lassen?

Die BLKB vereint ihre langjährige Erfahrung mit dem Know-how verschiedener Spezialisten und kann Sie als Kompetenzzentrum für Pensionskassenlösungen umfassend beraten.

Wo können wir Ihnen als Basellandschaftliche Kantonalbank helfen?

  1. Beratung und Analyse und Modellerarbeitung im Sinne eines umfassenden Consulting autonomer/ halbautonomer Pensionskassen.
  2. Unabhängige Beratung für Unternehmen, welche aufgrund ihrer Grösse einer Sammelstiftung angeschlossen werden müssen.
  3. Durch unser Netzwerk können wir Ihnen die nötigen Spezialisten für eine optimale Lösung vermitteln.

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  1. Unsere Dienstleistungen im Bereich Institutional Asset Management für die optimale Vermögensverwaltung gemäss den BVG-Bestimmungen bei autonomen und halbautonomen Pensionskassen