Pensionskasse

Sie können sich mit Ihren Pensionskassengeldern Ihren Traum vom Eigenheim realisieren. Darauf müssen Sie achten:

  1. Sie können Pensionskassengelder (BVG) zur Finanzierung von selbstgenutztem und selbstbewohntem Wohneigentum verwenden.
  2. Mit der Verpfändung Ihrer Freizügigkeitsleistung profitieren Sie einerseits von einem Vorzugszinssatz und andererseits ermöglicht Ihnen dies eine Finanzierung von über 80 % des Kaufpreises.
  3. Achtung: Sie gehen dabei auch besondere Risiken ein - lassen Sie sich durch die Spezialisten der BLKB beraten!

1. Wie viel Kapital steht Ihnen zur Verfügung?

Der Betrag liegt in der Höhe des Freizügigkeitsguthabens im Alter 50. Für Ältere gilt als Obergrenze, das mit Alter 50 erreichte Freizügigkeitsguthaben, respektive die Hälfte des Anspruches. Den konkreten Betrag teilt Ihnen Ihre Pensionskasse gerne mit.

2. Wie gehen Sie vor?

Verlangen Sie bei Ihrer Pensionskasse einen Ausweis über die Leistungskürzungen bei einem Vorbezug. Verlangen Sie diesen Ausweis auch dann, wenn Sie eine Verpfändung dem Vorbezug vorziehen. Weil die Pensionskassen unterschiedliche Leistungen anbieten, benötigen Sie zusätzlich das Reglement Ihrer Pensionskasse.

Das benötigen Sie von Ihrer Pensionskasse:

  1. Pensionskassenleistungsausweis mit neuer Leistungsberechnung bei Vorbezug (bei Verpfändung Leistungsberechnung wie bei Vorbezug)
  2. Pensionskassenreglement Ihrer Pensionskasse
  3. Konkubinats-Paare müssen die Unterlagen der Pensionskassen beider Partner vorlegen.

3. Vorbezug oder Verpfändung?

Der Vorbezug

Sie lassen sich Ihr Freizügigkeitskapital ausbezahlen. Die vorbezogenen Gelder gelten als Eigenmittel, die Sie für den Erwerb oder Bau von selbstgenutztem Wohneigentum einsetzen. Vorbezogene Gelder können auch für eine ordentliche oder ausserordentliche Amortisation Ihrer Hypothek verwendet werden.

Die Verpfändung

Sie verpfänden Ihr Freizügigkeitskapital als zusätzliche Sicherheit für Ihre Hypothek. Dabei bleibt Ihr Freizügigkeitskapital in der Pensionskasse, und Sie behalten Ihre gesamten Ansprüche aus der beruflichen Vorsorge.

Der Mindestbetrag bei der Pensionskasse für Vorbezug oder Verpfändung beträgt CHF 20'000.--.

4. Wie hoch sind die Leistungskürzungen?

Die konkreten Leistungskürzungen sind abhängig von Ihren persönlichen Verhältnissen und dem jeweiligen Pensionskassenreglement. Ihre Pensionskasse teilt Ihnen die genauen Kürzungen mit.

Fallbeispiel 1

Mann, verheiratet, 2 Kinder unter 18 Jahren, Alter 35, Gehalt CHF 75'000.--. Er bezieht von seinem Pensionskassenguthaben CHF 25'000.-- als Vorbezug. Dies hat folgende Konsequenzen:

  1. Invalidenrente: Kürzung von rund CHF 180.-- im Monat
  2. Witwenrente (1): Kürzung von rund CHF 100.-- im Monat
  3. Waisenrente (2): Kürzung von rund CHF 50.-- im Monat
  4. Kinderrente (2): Kürzung von rund CHF 50.-- im Monat

Fallbeispiel 2

Mann, verheiratet, 2 Kinder über 18 Jahren mit Berufsausbildung, Alter 50, Gehalt CHF 85'000.--. Er bezieht von seinem Pensionskassenguthaben CHF 95'000.-- als Vorbezug. Dies hat folgende Konsequenzen:

  1. Altersrente: Kürzung von rund CHF 1'030.-- im Monat.
  2. Invalidenrente: Kürzung von rund CHF 600.-- im Monat
  3. Witwenrente (1): Kürzung von rund CHF 350.-- im Monat
  4. Waisen-/Kinderrente (2): Kein Anspruch, da Kinder bereits volljährig mit Berufsausbildung.

(1) gilt nur mit Kindern oder ab Alter 45 und mindestens 5 Jahre verheiratet.
(2) Kinder- und Waisenrenten dürfen nur mit Kindern bis Alter 18 oder in Ausbildung bis max. Alter 25 berücksichtigt werden.

5. Welche Risiken bestehen?

  1. Bei einem Vorbezug Ihres Pensionskassenguthabens werden Ihre Alters- und Risikoleistungen (Tod, Invalidität) sofort gekürzt. Sie müssen deshalb in der Lage sein, diese Vorsorgelücken durch die private Vorsorge auszugleichen.
  2. Wenn Sie Ihr Pensionskassenguthaben verpfänden, werden Ihre Leistungen nicht sofort gekürzt. Können Sie aber z.B. infolge Invalidität oder Todesfall die Bedingungen des Hypothekarvertrages nicht mehr einhalten, gehen Ihre Vorsorgeleistungen im Rahmen der Pfandverwertung an die Bank verloren.

Damit Ihr Vorsorgeschutz erhalten bleibt, schliessen Sie eine Lebensversicherung ab (bei der BLKB obligatorisch). Wir empfehlen Ihnen zusätzlich, eine Invaliditätsversicherung abzuschliessen, damit Sie bei Erwerbsunfähigkeit (z.B. Invalidität durch Unfall) nicht Gefahr laufen, Ihre Vorsorgeleistungen an die Bank zu verlieren.

6. Was müssen Sie sonst noch beachten?

Steuern
Jeder Vorbezug wird sofort durch Bund und Kanton besteuert. Bei einer Verpfändung wird die Summe erst bei einer allfälligen Pfandverwertung besteuert.

Konkubinat
Konkubinats-Paare müssen beachten, dass der Partner sowohl von den Leistungen der AHV als auch der Pensionskasse (inkl. UVG) ausgeschlossen ist.

Scheidungsfall
Bei einer Scheidung muss - gemäss revidiertem Scheidungsrecht vom Januar 2000 - das während der Ehe für den Erwerb von Wohneigentum vorbezogene Pensionskassenguthaben grundsätzlich geteilt werden; und zwar unabhängig von Scheidungsgrund, Güterrecht und Unterhaltsansprüchen.

Hausverkauf
Wenn Sie Ihr Eigenheim zusätzlich mit Pensionskassengeldern finanziert haben, müssen Sie beim Verkauf des Hauses das vorbezogene Geld wieder in die Vorsorgeeinrichtung einbezahlen.

7. Wie kann die Basellandschaftliche Kantonalbank Ihnen weiterhelfen?

Die Basellandschaftliche Kantonalbank zeigt Ihnen sämtliche Finanzierungsvarianten professionell auf. Ihr Vorsorgeschutz soll auf jeden Fall erhalten bleiben. Deshalb ist der Abschluss einer Lebensversicherung obligatorisch. Wir erklären Ihnen zudem alle Möglichkeiten, wie Sie entstehende Vorsorgelücken schliessen und wie vorhandene Risiken Ihren persönlichen Bedürfnissen entsprechend abgedeckt werden können.

  1. Beratung, Risikoabdeckung und Finanzierung aus einer Hand
  2. Beratung über gesetzliche Möglichkeiten
  3. Aufzeigen persönlicher Risiken
  4. Individuelle Lösungen zur Risikoabdeckung
  5. Bedürfnisgerechte Finanzierungsmöglichkeiten