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Kultur kennt keine Grenzen
Datum: 23.01.2012 11:40
Dr. Beat Oberlin, Präsident der Geschäftsleitung Die BLKB ist die Bank der Baselbieter....
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31.01.2012 10:14
Führungswechsel bei der BLKB in Oberdorf: Kurt Tschopp übergibt nach 17 Jahren an Markus Kurz.
Worauf es auch noch ankommt
Beachten Sie bei Ihren Abklärungen auch die folgenden wichtigen Punkte:
1. Standort
Sie legen einerseits grossen Wert auf "kurze Arbeitswege", andererseits wünschen Sie sich eine "absolut ruhige Wohnlage" im Grünen.
Zwei Wünsche, die sich nicht so leicht unter einen Hut bringen lassen. Deshalb klären Sie bei der Wahl Ihres Eigenheims zusätzlich folgende Fragen:
- Einkaufsmöglichkeiten, Post und Bank
- Schulen
- Arbeitsweg
- Öffentliche Verkehrsmittel
- Industrie- und Lärmbelastung
- Besonnung, Lichtverhältnisse
- Freizeit
Nicht zu vergessen ist die unterschiedliche Steuerbelastung je nach Kanton und Gemeinde - vergleichen Sie:
- Lohnt sich ein Wohnortswechsel aus steuerlichen Gründen? Steuervergleich zweier Gemeinden
- Berechnen Sie Ihre Steuerbelastung in Ihrer Wohngemeinde. Steuern nach Wohngemeinde
2. Auflagen
- Beachten Sie den Zonenplan, den Sie bei der Gemeinde einsehen können.
- Wie ist der Erschliessungsgrad der Liegenschaft?
- Anschlussmöglichkeit von Wasser, Abwasser, Elektrischem, Gas, Zufahrtswege - Belasten Dienstbarkeiten das Grundstück? Hat z.B. jemand das Recht, Ihr Grundstück zu überqueren oder lastet z.B. ein Wohnrecht darauf? Das zuständige Grundbuchamt gibt Ihnen Auskunft.
- Sind Anschlussgebühren für Kanalisation, Erschliessungsgebühren usw. bezahlt?
- Haben Sie den Ablauf und die Fristen beim Baugesuch beachtet? Alle Informationen rund um Baugesuche im Kanton Baselland erhalten Sie beim
Kantonalen Bauinspektorat - Beachten Sie auch allfällige Auflagen des
Amtes für Umweltschutz und Energie Basel-Landschaft
3. Architekt
Prüfen Sie, ob Ihr Architekt einem angesehenen Berufsverband angeschlossen ist.
Wir empfehlen Ihnen, einen Vertrag mit Ihrem Architekten abzuschliessen, in dem die zu erbringenden Leistungen genau geregelt sind.
4. Generalunternehmer / Totalunternehmer
Möchten Sie mit einem General- oder Totalunternehmer bauen? Dann ist ein ausführlicher Vertrag mit möglichst detaillierten Bestimmungen wie z.B. den folgenden wichtig:
- genaue Auftragsumschreibung
- detaillierter Baubeschrieb
- Fertigungstermine
- Werkpreis mit Pauschalangaben
- nicht im Vertrag enthaltene Nebenleistungen
- die Lieferanten, die Sie selbst bestimmen
- Zahlungstermine usw.
5. Bauhandwerkerpfandrecht
- Vergewissern Sie sich, dass keine Forderungen, die zur Eintragung eines Bauhandwerkerpfandrechts führen könnten, vorhanden sind.
- Das Bauhandwerkerpfandrecht ist ein gesetzliches Grundpfandrecht an einem Grundstück für die Forderung von Handwerkern, die Leistungen auf diesem Grundstück erbracht haben.
Eine Absicherung gegen Bauhandwerkerpfandrechte kann durch entsprechende Formalitäten in den Werkverträgen, sowie durch finanzielle Sicherstellung, vorzugsweise Bankgarantien, erfolgen
6. Mängel/Garantieansprüche
- Erstellen Sie innerhalb von 14 Tagen nach Bezug Ihres Heims eine Mängelliste. Im Streitfall ist die Liste ein wichtiges Dokument.
- Nach SIA-Norm/-Empfehlungen haben Sie Anspruch auf Behebung der Mängel nach 2 Jahren bei offensichtlichen Mängeln und nach 5 Jahren bei verdeckten Mängeln. Zudem gilt eine zehnjährige Verjährungsfrist für arglistig verschwiegene Mängel. Die Fristen gelten immer gerechnet ab Bauvollendung. Diese Regelung gilt nur, wenn Sie einen Vertrag nach SIA-Norm haben.
- Beim Kauf von schlüsselfertigem Wohneigentum sollten Sie sich die Garantieansprüche des Verkäufers (an Handwerker und Lieferanten) abtreten lassen.
7. Haftung
Wenn Sie selbst bauen, empfehlen wir Ihnen den Abschluss einer Bauherrenhaftpflicht- und Bauwesenversicherung.
8. Interessensvertretungen
Nachfolgend finden Sie wichtige Links zu verschiedenen Verbänden, Organisationen etc.:
Hauseigentümer-Organisationen
Hauseigentümerverband Schweiz (HEV Schweiz)
Hausverein Schweiz
Mieter-Organisationen
Diverse Organisationen


