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Kultur kennt keine Grenzen
Datum: 23.01.2012 11:40
Dr. Beat Oberlin, Präsident der Geschäftsleitung Die BLKB ist die Bank der Baselbieter....
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31.01.2012 10:14
Führungswechsel bei der BLKB in Oberdorf: Kurt Tschopp übergibt nach 17 Jahren an Markus Kurz.
Bedingungen
Bedingungen zur Nutzung des Immobilien-Marktplatzes
BLKB-Immobilienbörse ist ein von der Basellandschaftlichen Kantonalbank (nachfolgend BLKB) betriebener Online-Immobilien-Marktplatz. Er dient der Suche nach Immobilienangeboten und der Insertion von Kauf- und Mietangeboten.
1 Geltungsbereich
Diese Bedingungen gelten bei jeder Benutzung des Online-Angebots der BLKB-Immobilienbörse, insbesondere bei der Platzierung und Veröffentlichung von Inseraten und der Einrichtung von Suchabos (Kauf-/Mietgesuche). Durch die Nutzung der BLKB-Immobilienbörse werden diese Bedingungen vorbehaltlos akzeptiert.
2 Insertion
2.1 Erfassen von Inseraten
Das Erfassen von Inseraten ist Sache des Inserenten. Die BLKB übernimmt im Rahmen des Angebots der Gratisinsertion keine Redaktionsarbeiten. Für die Erfassung von Inseraten benötigt der Inserent einen frei wählbaren Benutzernamen und ein Passwort. Benutzername und Passwort dienen dem Inserenten als Zugangsdaten für die Bewirtschaftung seines Inserate-Portefeuilles. Die Zugangsdaten sind sorgfältig aufzubewahren.
Inserate können vom Inserenten mit Bildmaterial (Fotos, Pläne etc.) ergänzt werden. Bildmaterial, das dem ausschliesslichen Copyright eines Dritten unterliegt (z.B. Luftaufnahmen, Landeskarten) darf nicht in die Inserate integriert werden. Die BLKB übernimmt auch bezüglich Bilderfassung keine Redaktionsarbeiten.
2.2 Inhalt der Inserate
Auf der BLKB-Immobilienbörse dürfen in der Schweiz, im Fürstentum Liechtenstein und in grenznahem Ausland liegende, bereits realisierte bzw. projektierte Kauf- oder Mietobjekte sowie Bauland inseriert werden. Die Insertion von Typenhäusern (Fertighäuser, Systemhäuser) oder Projekten ohne dazugehörige Baulandparzelle ist auf BLKB-Immobilienbörse nicht gestattet. Inserenten dürfen pro Objekt nur ein Inserat erfassen. Die Insertion eines Objekts je einmal als Kauf- und Mietobjekt ist jedoch zulässig. Inserate dürfen durch Dritte nur mit Einverständnis des Eigentümers publiziert werden.
2.3 Prüfung von Inseraten
Die BLKB legt Wert auf eine einwandfreie Qualität und Aktualität der in BLKB-Immobilienbörse publizierten Inserate. Jedes neue oder geänderte Inserat wird durch die BLKB vor dessen Aufschaltung formell geprüft. Sollte ein Inserat den Qualitätsansprüchen der BLKB nicht genügen, so behält sich die BLKB vor, kleinere Änderungen direkt vorzunehmen oder vom Inserenten Änderungen zu verlangen. Die BLKB kann Inserate ohne Angabe von Gründen ablehnen. Mit der Prüfung übernimmt die BLKB keine Verantwortung für den Inhalt geprüfter Inserate.
Bei regelmässig auftretenden Qualitätsmängeln bei Inseraten oder dem Missbrauch der BLKB-Immobilienbörse behält sich die BLKB vor, das Portefeuille eines Inserenten zu sperren, zu löschen und künftige Inserate nicht mehr freizugeben. Die BLKB behält sich zudem vor, Angaben zu unerwünschten Inserenten an ihre Partnerplattformen weiter zu geben.
2.4 Dauer der Aufschaltung der Inserate
Ein online geschaltetes Inserat erscheint während 60 Tagen auf BLKB-Immobilienbörse. Anschliessend wird es inaktiv geschaltet. Falls der Inserent in seinen Benutzerdaten die Benachrichtigungsfunktion aktiviert hat, wird er drei Tage vor Ablauf des Inserats per Mail darüber informiert. Ein abgelaufenes Inserat kann durch den Inserenten jederzeit und beliebig oft für weitere 60 Tage aufgeschaltet werden. Die Inseratedauer kann von der BLKB jederzeit geändert werden.
2.5 Löschung von Inseraten
Wird ein in BLKB-Immobilienbörse publiziertes Angebot innerhalb der Inseratelaufzeit verkauft oder vermietet, so ist das Inserat durch den Inserenten umgehend zu deaktivieren oder zu löschen.
3 Kosten
Die BLKB stellt BLKB-Immobilienbörse gratis zur Verfügung. Eine allfällige Einführung von Gebühren würde auf der Website der BLKB im Voraus publiziert. Falls Dienstleistungen, die über das Selbstbedienungsangebot des Online-Immobilien-Marktplatzes hinausgehen, kostenpflichtig angeboten werden, so sind diese als solche gekennzeichnet.
4 Periodische Bereinigung der Datenbank
Die BLKB behält sich vor, im Rahmen von halbjährlich stattfindenden Bereinigungsaktionen Portefeuilles, Inserate und Suchabos zu löschen, wenn diese seit über einem halben Jahr nicht mehr gebraucht wurden. Die betroffenen Benutzer werden über Bereinigungen nicht informiert.
5 Links zu anderen Websites
Websites Dritter, die über Links aus Immobilien-Inseraten der BLKB-Immobilienbörse erreicht werden, und Websites Dritter, die Links auf BLKB-Immobilienbörse anbieten, sind dem Einfluss der BLKB vollständig entzogen, weshalb die BLKB für Richtigkeit, Vollständigkeit und Rechtmässigkeit des Inhalts solcher Websites sowie für allfällige darauf enthaltene Angebote und (Dienst-)Leistungen keinerlei Verantwortung übernimmt. Das Herstellen von Verbindungen zu diesen Websites erfolgt auf eigenes Risiko. Zudem ist für die Aufschaltung von Links, die von Websites Dritter auf BLKB-Immobilienbörse führen, stets vorgängig eine Bewilligung der BLKB einzuholen.
6 Datenschutz
Für die Erfassung von Inseraten oder Suchabos muss der Benutzer vorgängig seine Benutzerdaten registrieren. Die BLKB gibt diese Benutzerdaten nicht an Dritte weiter, kann sie aber für eigene Marketingzwecke verwenden.
Der Inserent erlaubt der BLKB, die von ihm aufgegebenen Inserate auf BLKB-Immobilienbörse sowie auf den Online-Diensten ihrer Vertragspartner oder in anderer Form zu veröffentlichen und zu diesem Zweck zu bearbeiten.
Die Daten, welche der Benutzer mittels Kontaktformular eines Inserates übermittelt, werden von der BLKB direkt und ausschliesslich an den jeweiligen Inserenten weitergegeben. Die BLKB behält sich vor, solche Daten zu speichern und für eigene Marketingzwecke zu verwenden.
Die BLKB hält sich an die Bestimmungen des Datenschutzgesetzes, kann aber die Vertraulichkeit, Integrität, Authentizität und Verfügbarkeit von Personendaten nicht umfassend garantieren. Der Inserent nimmt zur Kenntnis, dass Personendaten auch in Staaten abrufbar sind, die keine Datenschutzbestimmungen kennen, die mit denjenigen der Schweiz vergleichbar sind.
7 Haftung
Der Inserent ist vollumfänglich für den Inhalt seines Inserates und für alle weiteren von ihm mitgeteilten Daten verantwortlich. Er garantiert insbesondere die Rechtmässigkeit, Richtigkeit und Aktualität dieser Daten und steht dafür ein, dass das gelieferte Inserat keine Rechte Dritter (Urheberrecht etc.) verletzt oder Straftatbestände erfüllt. Die BLKB übernimmt keinerlei Verantwortung für den Inhalt der bei ihr geschalteten Inserate. Die BLKB lehnt jegliche Haftung im Zusammenhang mit der Publikation bereits verkaufter oder vermieteter Objekte ab.
Der Inserent ist verpflichtet, die einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen einzuhalten, und haftet der BLKB, ihren Organen und Hilfspersonen für alle bei Benutzung des Online-Angebots der BLKB-Immobilienbörse verursachten Schäden unabhängig von seinem Verschulden. Sollten die BLKB, ihre Organe oder Hilfspersonen als Folge der Benutzung des Online-Angebots der BLKB-Immobilienbörse von Dritten oder Behörden belangt werden, stellt der Inserent die BLKB sowie deren Organe und Hilfspersonen von jeglichen Ansprüchen Dritter frei. Der Inserent ist in jedem Fall verpflichtet, sämtliche im Zusammenhang mit Ansprüchen Dritter oder mit sonstigen Verfahren anfallenden gerichtlichen und aussergerichtlichen Kosten zu übernehmen.
8 Schlussbestimmungen
Die BLKB behält sich vor, ihr Online-Angebot jederzeit zu ändern oder BLKB-Immobilienbörse einzustellen.
Die vorliegenden Bedingungen können von der BLKB jederzeit geändert werden. Anwendbar ist schweizerisches Recht.
Der Gerichtsstand richtet sich nach den zwingenden gesetzlichen Bestimmungen. Soweit solche nicht zur Anwendung kommen, ist ausschliesslicher Gerichtsstand für alle Verfahrensarten Liestal, ebenso der Erfüllungsort und Betreibungsort für Inserenten ohne Wohnsitz bzw. Sitz in der Schweiz. Die BLKB hat indessen auch das Recht, den Inserenten beim zuständigen Gericht bzw. bei der zuständigen Behörde seines Wohnsitzes/Sitzes oder bei jedem anderen zuständigen Gericht zu belangen.
Liestal, November 2006


