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Kultur kennt keine Grenzen
Datum: 23.01.2012 11:40
Dr. Beat Oberlin, Präsident der Geschäftsleitung Die BLKB ist die Bank der Baselbieter....


Schenkungen

Die folgenden Informationen sollen Ihnen helfen, einen Überblick zu gewinnen, ersetzen jedoch nicht die Beratung durch eine Fachperson. Für den Inhalt übernimmt die Basellandschaftliche Kantonalbank keine Gewähr.

  1. Unter einer Schenkung versteht man die freiwillige und unentgeltliche Zuwendung von Geld, Sachen oder Rechten irgendwelcher Art sowie der Erlass von Verbindlichkeiten wie zum Beispiel einer Darlehensschuld. Im Kanton Baselland werden Zuwendungen unter Ehegatten und an die direkten Nachkommen nicht besteuert. Schenkungen an andere Personen unterliegen grundsätzlich der Schenkungssteuer. Ausnahmen sind zum Beispiel wohltätige Stiftungen.
  2. Wiederholte Vermögensübergänge vom gleichen Schenker an die gleiche Person werden zusammengerechnet, soweit sie in den letzten zehn Jahren erfolgten.
  3. Der steuerfreie Betrag für Schenkungen beträgt im Kanton Baselland CHF 10'000.--, für Heiratsausstattungen CHF 15'000.--.
  4. Schenkungen an Nachkommen unterliegen grundsätzlich der Ausgleichung. Das bedeutet, dass diese bei einer späteren Erbaufteilung berücksichtigt - also ausgeglichen - werden.
  5. Die Höhe der Steuer ist progressiv ausgestaltet und richtet sich nach dem Verwandtschaftsgrad und der Höhe der Schenkung. Weitere Informationen finden Sie bei der  Steuerverwaltung Basel-Landschaft.