Todesfall

Wie weiter bei einem Todesfall?

Mit dem Ableben einer nahe stehenden Person entstehen nicht nur Schmerz und Trauer, sondern es sind auch organisatorische und administrative Arbeiten zu erledigen. Vieles davon muss von den Hinterbliebenen selber besorgt werden. Die folgenden Informationen sollen Ihnen dabei helfen und Sie unterstützen. Für den Inhalt kann die Basellandschaftliche Kantonalbank jedoch keine rechtliche Gewähr übernehmen.

Wer ist zu informieren?

Folgende Behörden werden automatisch informiert:

  1. Zivilstandesamt der Wohn- und Heimatgemeinde
  2. Erbschaftsamt
  3. Vormundschaftsbehörde, wenn die verstorbene Person minderjährige Kinder hinterlässt
  4. Sektionschef bei Wehrpflichtigen

Zudem erscheint eine Bestattungsanzeige in der Basler Zeitung (für den Kanton Basel-Stadt) oder in der Basellandschaftlichen Zeitung (für den Kanton Basel-Land).

Stellen, welche durch die Hinterbliebenen informiert werden müssen, sind auf der  Checkliste (PDF, 26 kB) aufgeführt.

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Die Beerdigung ist zu organisieren

Hat der Verstorbene seine Vorstellungen bezüglich der Bestattung aufgeschrieben, gehen diese den Wünschen der Hinterbliebenen vor. Bei einigen Gemeinden können die Bestattungswünsche hinterlegt werden. Erkundigen Sie sich bei der Wohnsitzgemeinde.

  1. Bekanntgabe des Todes
  2. Abdankungsfeier
  3. Art und Ort der Bestattung
  4. Grabgestaltung

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Was benötigen Sie an Dokumenten?

  1. Todesbescheinigung
    Der Eintritt des Todes wird entweder durch den Spitalarzt, behandelnden Haus- oder Notfallarzt festgestellt. Die Todesbescheinigung ist zusammen mit dem Familienbüchlein der Einwohnergemeinde respektive dem Zivilstandesamt vorzuweisen.
  2. Testament / Ehe- oder Erbvertrag
    Jede letztwillige Anordnung des Verstorbenen muss dem Erbschaftsamt abgegeben werden. Dieses eröffnet die bei ihm hinterlegten sowie die eingereichten letztwilligen Anordnungen den nächsten gesetzlichen Erben. In der Regel geschieht dies anlässlich der Nachlassinventur.
  3. Nachlassinventar / Vermögensausweise per Todestag
    Hinterlässt der Verstorbene steuerpflichtiges Vermögen oder minderjährige Kinder, muss ein "Nachlassinventar" aufgenommen werden (Kanton BL). Zu diesem Zweck sind dem Erbschaftsamt sämtliche Aktiven und Passiven sowohl des Verstorbenen wie auch des Ehepartners anzugeben. Das Nachlassinventar bildet die Basis für die Berechnung von allfälligen Erbschaftssteuern.
    Verlangen Sie bei den Bankinstituten für die Bankwerte und allfällige Hypothekarschulden sogenannte "Vermögensausweise per Todestag".
  4. Erbenbescheinigung
    Treten die Erben die Erbschaft an, stellt ihnen das Erbschaftsamt eine "Erbenbescheinigung" aus. Mit diesem Dokument können die Erben über die Nachlasswerte verfügen (z.B. Liegenschaft übertragen, Wertschriften verkaufen oder aufteilen). Im Kanton Basel-Stadt erhalten die Hinterbliebenen in der Regel eine "Verfügungsermächtigung" über die jeweiligen Vermögenswerte.
    Die Verwaltung und Teilung des Nachlassvermögens erfolgt durch die Erbengemeinschaft. Oftmals erteilt die Erbengemeinschaft einer Person eine Vollmacht zur Erledigung der anfallenden Arbeiten und Zahlung von ausstehenden Rechnungen.
  5. Bankvollmacht
    In der Regel bleibt die Bankvollmacht auch nach dem Ableben bestehen und das Bankkonto wird nicht gesperrt. Kleinere Rechnungen können somit bezahlt werden. Werden hingegen grössere Geldtransfers vorgenommen oder Bankbeziehungen saldiert, verlangen die Bankinstitute - zum Schutze aller Beteiligten - zusätzlich eine Erbenbescheinigung und die Zustimmung sämtlicher Erben. Bitte beachten Sie, dass die Praxis der Bankinstitute in dieser Frage uneinheitlich ist.

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Wie kann die Basellandschaftliche Kantonalbank Ihnen weiterhelfen?

Mit der Erstellung des Nachlassinventars sind die Tätigkeiten des Erbschaftsamtes abgeschlossen. Es ist Sache der Erben, die Erbteilung vorzunehmen, d.h. die letztwillige Anordnung des Verstorbenen umzusetzen und die Vermögenswerte zu verteilen.

Gerne helfen wir Ihnen bei der Durchführung von Erbteilungen. Möchten Sie bereits heute einen neutralen und professionellen Ablauf sicherstellen, können Sie die Basellandschaftliche Kantonalbank mit der Willensvollstreckung beauftragen.

Haben Sie Fragen zu Testament oder Ehe- und Erbvertrag? Wir beraten Sie gerne bei der Aufsetzung Ihres Testaments oder Ehe- und Erbvertrages.