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Erfolg ohne Wachstum?
Datum: 08.03.2012 15:13
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Entschädigungen Dritter

Der Kunde/die Kundin nimmt zur Kenntnis und akzeptiert, dass der Bank von Dritten im Zusammenhang mit dem Erwerb/Vertrieb von kollektiven Kapitalanlagen, Zertifikaten, Versicherungen etc. (nachstehend: Produkte) Entschädigungen in Form von Vertriebsentschädigungen (auch Fondsvertriebsentschädigungen, Bestandespflegekommissionen bzw. Bestandeszahlungen genannt) gewährt werden können. Die Höhe solcher Entschädigungen ist in der Regel abhängig von der Höhe des von der BLKB gehaltenen Volumens an Produkten eines Dritten, und ihre Höhe entspricht üblicherweise einem prozentualen Anteil der belasteten Gebühren. Die Entschädigungen erhält die Bank für die für den Dritten geleisteten Aufgaben wie z.B. Übermittlung von spezifischen Informationen wie Ausschüttungen, Splits, Vereinigungen an den Kunden/die Kundin, Erfüllen von durch den Dritten delegierten Sorgfaltspflichten zur Bekämpfung der Geldwäscherei etc. Demzufolge stehen die erwähnten Entschädigungen der Bank für die für den Dritten geleisteten Aufgaben zu.