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Steuern

Steuererklärung: Tipps zum Ausfüllen und Steuern sparen

Wir zeigen Ihnen, wie die Steuererklärung rasch und speditiv ausgefüllt wird und an was Sie unbedingt denken sollten.

Das jährliche Ausfüllen der Steuererklärung gehört für die meisten Personen zu den eher unangenehmen Pflichten. Werden die steuerrelevanten Unterlagen bereits während des Jahres gesammelt und geordnet, lässt sich diese Aufgabe einfach und rasch bewältigen. Die  Checkliste (PDF, 89 kB) der Basellandschaftlichen Kantonalbank ist dazu eine grosse Hilfe und zeigt, welche Abzugsmöglichkeiten bestehen.

Im Folgenden das Wichtigste für das Steuerjahr 2010 sowie Tipps für die Zukunft:

Lohnausweise
Die Arbeitgeber sind seit der Steuerperiode 2006 verpflichtet, eine Kopie der Lohnausweise der Steuerverwaltung zu zustellen. Denken Sie beim Zusammenstellen Ihres Einkommens an alle Ihre Nebeneinkünfte wie beispielsweise Kommissionen, Sitzungsgelder und VR-Honorare.

Steuerverzeichnis
Das Vermögensverzeichnis ist kein Steuerausweis. Für die Zusammenstellung der Steuerwerte und Erträge Ihrer Wertschriften haben Sie zwei Möglichkeiten: Entweder suchen Sie die Steuerwerte und Erträge Ihrer Anlagen aus den  Kurslisten (Werte Kanton BL) der Steuerverwaltung. Oder Sie bestellen bei uns das Steuerverzeichnis. Die Gebühren, die Verwaltungskosten des Depots und die Kontospesen sind in der Steuererklärung abzugsberechtigt und im Steuerverzeichnis aufgeführt.

Dividendenbesteuerung
Am 24.2.2008 hat das Schweizer Volk der privilegierten Einkommensbesteuerung von Dividenden zugestimmt. Die Gesetzesänderung trat am 1.1.2008 in Kraft und soll die Doppelbesteuerung von Unternehmensgewinnen mildern. Aktionäre müssen Dividenden jetzt nur noch teilweise bei der direkten Bundessteuer versteuern. Vorausgesetzt, sie halten einen Anteil von mind. 10% an einer Kapitalgesellschaft und sind in der Schweiz uneingeschränkt steuerpflichtig.

Unterhalt/Reparaturen der Liegenschafte
Die Sanierungskosten für stark vernachlässigte Liegenschaften sind im Kanton Baselland seit jeher ohne Wartefrist von 5 Jahren (Dumont-Praxis) vom steuerbaren Einkommen abziehbar. Seit dem 1.1.2010 ist die Dumont-Praxis auch bei der Bundessteuer abgeschafft. Die übrigen Kantone haben eine Frist von 2 Jahren, um diese Änderung umzusetzen. Wer eine umfangreiche Sanierung plant, verteilt daher die Kosten am besten auf mehrere Steuerperioden.

Schuldzinsen
Neben den Hypothekar- und Darlehenszinsen können auch die Schuldzinsen von Kreditkarten und Verzugszinsen der Steuern in Abzug gebracht werden.

Bescheinigung über die Säule 3a
Die Einzahlungen in die Säule 3a sind direkt vom steuerbaren Einkommen abziehbar. Der Maximalabzug für Angestellte (mit Pensionskassenanschluss) beträgt für die Jahre 2011 und 2012 CHF 6'682 und für Selbständigerwerbende CHF 33’408.
In der Steuererklärung 2010 sind CHF 6'566 für Angestellte und CHF 32'832 für Selbständigerwerbende zu deklarieren.

Gesundheitskosten im Detail
Die selbstgetragenen Krankheitskosten können in Abzug gebracht werden. Alle Rechnungen, datiert im 2010, die nicht durch die Krankenkasse oder Unfallversicherung abgedeckt wurden, sind abzugsfähig. Verlangen Sie bei Ihrer Krankenkasse immer einen vollständigen Jahresauszug.

Bei der Bundessteuer können jedoch nur die Kosten geltend gemacht werden, die 5% des Reineinkommens (Bruttolohn minus Berufsauslagen und allg. Abzüge) übersteigen.

Auch hier gilt: alle Belege minutiös sammeln und mit der Steuererklärung einreichen.

Spenden
Die Schweizer sind bekanntlich spendierfreudig. Was viele Steuerzahler jedoch nicht wissen: Spenden an gemeinnützige Institutionen können vom steuerbaren Einkommen beim Bund und den Kantonen abgezogen werden. Akzeptiert werden Spenden an Organisationen, die auf der ZEWO-Liste aufgeführt sind ( www.zewo.ch oder bei den Steuerämtern einsehbar).

Der Mindestbetrag beträgt beim Bund CHF 100, der Abzug darf 20% des Reineinkommens nicht übersteigen und der Höchstbetrag ist je nach Kanton unterschiedlich. Der Kanton Baselland kennt weder einen Mindestbetrag noch eine obere Grenze. Beachten Sie die aktuell geltenden Praktiken Ihres Wohnkantons.

Tipps für die kommenden Jahre
Wer vorausschaut, spart Steuern. Denken Sie deshalb bereits heute ans nächste Steuerjahr:

  1. Zahlen Sie Ihre Vorsorgebeiträge der Säule 3a (maximal CHF 6’682 für Angestellte und CHF 33’408 für Selbständigerwerbende) sofort auf das Sparen 3-Konto ein. Passen Sie allenfalls Ihre Daueraufträge an, da sich die Beträge für die Jahre 2011/2012 erhöht haben.
  2. Klären Sie die Einkaufsmöglichkeiten in die Pensionskasse ab.
  3. Je nach Umfang der Unterhalts- und Sanierungsarbeiten an Ihrem Wohneigentum lohnt es sich, die Arbeiten auf mehrere Jahre zu verteilen.
  4. Die Hypothek amortisieren Sie am besten indirekt via Säule 3a.
  5. Zahlen Sie Ihre Steuern im Voraus mit einem Dauerauftrag. Die Zinserträge sind steuerfrei.
  6. Nicht dringende Arztbesuche und Therapien sind wenn möglich auf das erste halbe Jahr zu legen.
  7. Und ganz wichtig: Sammeln Sie alle Belege für Berufs- und Weiterbildungskosten, Krankheit, Spenden sowie Unterhalt des Wohneigentums - legen Sie alles gemäss der  Checkliste (PDF, 89 kB) der Basellandschaftlichen Kantonalbank in einem Ordner ab. Sie erleichtern sich das Ausfüllen der Steuererklärung im nächsten Jahr ganz erheblich!