Unser oberstes Ziel ist es, Ihr Vermögen zu schützen und vermehren – im Einklang mit einer nachhaltigen Entwicklung von Mensch, Gesellschaft und Umwelt.
Am 1. Januar 2023 tritt das neue Erbrecht in Kraft. Mit dem neuen Recht können Erblasserinnen und Erblasser künftig über einen grösseren Teil ihres Nachlasses frei verfügen.
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