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Über uns

Die Erdbebenversicherung Die Erdbeben- versicherung

Zu jeder Hypothek und zu jedem Baukredit

Profitieren Sie exklusiv bei uns von der Erdbebenversicherung für Ihre Liegenschaft – ohne Zusatzkosten. Vereinbaren Sie noch heute ein kostenloses und unverbindliches Finanzierungsgespräch.

Ihre Versicherungsleistungen

Die Erdbebenversicherung ist ein gemeinsam entwickeltes Produkt der BLKB, der Baloise Versicherung, der Helvetia und der Swiss Re.

Häufig gestellte Fragen zur Erdbebenversicherung

Wann bin ich versichert?

Ihr Gebäude ist automatisch über unsere Versicherungspartner (Baloise Versicherung und Helvetia) versichert, wenn Sie dafür bei uns eine Hypothek oder einen Baukredit abgeschlossen haben und der Wert des Gebäudes bzw. des Stockwerkeigentumsanteils 5 Mio. CHF nicht übersteigt. Der Zins bleibt dabei gleich.

Wie hoch ist mein Versicherungsschutz?

Der Versicherungsschutz richtet sich nach dem Gebäudeversicherungswert Ihres Gebäudes und entspricht in der Regel dem Neuwert. Wie hoch der Versicherungswert Ihres Gebäudes ist, sehen Sie auf der letzten Rechnung der kantonalen Gebäudeversicherung. Wenn Sie keine solche Versicherung haben, gilt der Gebäude-Feuerversicherungswert Ihrer privaten Gebäudeversicherung. Besitzen Sie Stockwerkeigentum, deckt die Versicherung Ihren Anteil am Wert des Gebäudes. Wie hoch dieser ist, erfahren Sie bei der Liegenschaftsverwaltung.

Die Versicherungssumme wurde nach anerkannten versicherungsmathematischen Modellen so festgesetzt, dass sie auch für ein schweres Erdbeben, vergleichbar mit demjenigen von Basel 1356, ausreicht. Sie wird jährlich auf Basis des versicherten Gebäudebestandes überprüft und wenn nötig angepasst. Übersteigen die während eines Kalenderjahres ermittelten Entschädigungen die Versicherungssumme, so werden die auf die einzelnen Anspruchsberechtigten entfallenden Entschädigungen derart gekürzt, dass sie zusammen nicht mehr als diese Summe betragen. Bei mehreren Schadenereignissen pro Kalenderjahr erfolgen die Entschädigungskürzungen bei demjenigen Ereignis, bei dem die kumulierte Jahreshöchstentschädigung erstmalig überschritten wird.

Welche Schäden sind gedeckt?
  • Die Erdbebenversicherung deckt Schäden am Gebäude, die durch ein Erdbeben verursacht werden. Dazu gehören auch Aufräum- und Entsorgungskosten bis zu einer Höhe von 10% des Gebäudeversicherungswerts.
  • Stützmauern, Garagen und andere bauliche Anlagen sind versichert, wenn sie im Gebäudeversicherungswert enthalten sind.
  • Gebäude, die sich im Bau befinden, sind gemäss Gebäudeversicherungswert der Bauversicherung versichert.
Was muss ich tun, wenn ich bereits gegen Erdbeben versichert bin?

Bestehende Erdbebenversicherungen können oftmals sofort oder innerhalb einer kurzen Frist beim Versicherungsanbieter angepasst oder ausgeschlossen werden. Wenn Sie eine bestehende Erdbebenversicherung bei den Helvetia Versicherungen besitzen, können Sie diese vorzeitig kündigen. Bei der Baloise Versicherung endet der grösste Teil der Erdbebenversicherungen anfangs November, ohne dass sich jeweils die Versicherung automatisch um eine weitere Versicherungsperiode erneuert. Die Erneuerungsrechnung muss nicht einbezahlt werden; es bedarf keiner Kündigung.

Sofern der Erdbebenschutz als Teil einer Kombi-Versicherung (beispielsweise Gebäudeversicherung gegen Feuer und Wasser und Erdbebenversicherung) miteingeschlossen wurde, kann das Erdbebenrisiko in der Regel jederzeit spezifisch ausgeschlossen werden. Nehmen Sie dafür direkt mit Ihrer Versicherung Kontakt auf.

Welche Kosten fallen für mich an?

Die Erdbebenversicherung bieten wir unseren Hypothekarkundinnen und -kunden kostenlos an.

Kommt es zu einem Schadenfall, beträgt der Selbstbehalt 7.5% des Gebäudeversicherungswertes, jedoch mindestens CHF 25'000 pro Ereignis.

 

Wie geht es jetzt weiter?

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