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Über uns

Sparen 3

Ihre Vorteile

Sie sparen Steuern.

Sie profitieren bei der Auszahlung von einer tieferen Besteuerung.

Sie bestimmen die Höhe und den Zeitpunkt der Einzahlungen.

Preise & Konditionen

Kurzbeschrieb

Das Konto Sparen 3 für die Altersvorsorge und zum Steuernsparen.

Zinssatz

1.00%

Rückzugsmöglichkeiten

Bis 1. April 2024

Die Kontoauflösung ist frühestens 5 Jahre vor Erreichen des Referenzalters möglich oder bei: Finanzierung von selbstgenutztem Wohneigentum (Kauf, Bau oder Amortisation der Hypothek) / Aufnahme einer selbstständigen Erwerbstätigkeit im Haupterwerb, wodurch Sie nicht mehr dem BVG unterstehen / Definitiver Ausreise aus der Schweiz / Invalidität/Tod. Überträge an eine andere Vorsorgestiftung unterliegen einer dreimonatigen Kündigungsfrist oder Inkaufnahme eines Nichtkündigungsabzuges von 1.00% auf den Rückzugsbetrag.

 

Ab 1. April 2024

Die Kontoauflösung ist frühestens 5 Jahre vor Erreichen des Referenzalters möglich oder bei: Finanzierung von selbstgenutztem Wohneigentum (Kauf, Bau oder Amortisation der Hypothek) / Aufnahme einer selbstständigen Erwerbstätigkeit im Haupterwerb, wodurch Sie nicht mehr dem BVG unterstehen / Definitiver Ausreise aus der Schweiz / Invalidität/Tod. Überträge an eine andere Vorsorgestiftung unterliegen einer zweimonatigen Kündigungsfrist oder Inkaufnahme eines Nichtkündigungsabzuges von 2.00% auf den Rückzugsbetrag.

Kontoführung

Kostenlos

Kontoauszug

Jährlich. Zusätzliche Auszüge 0.50 CHF pro Auszug.

Spesen

Wohneigentumsförderung

Bei Fremdbank: CHF 200 (zuzüglich MwSt.)

Bei BLKB: CHF 100 (zuzüglich MwSt.)

 

Aufnahme einer selbstständigen Erwerbstätigkeit

CHF 200 (zuzüglich MwSt.)

 

Verlassen der Schweiz / Auswanderung

CHF 200 (zuzüglich MwSt.)

 

Adressnachforschung

CHF 30 (zuzüglich MwSt.)

 

Nachrichtenlose Vermögen

CHF 100 p.a. (zuzüglich MwSt.)

 

Spezielle Aufwendungen (z.B. Abklärungen bei anderen Vorsorgeeinrichtungen)

CHF 100/h (zuzüglich MwSt.)

Kontosaldierung

CHF 50

 

Ausnahmen

Kostenlos:

  • Saldierung altershalber ab 5 Jahren vor Erreichen des Referenzalters zugunsten BLKB-Konto

  • Auszahlung infolge Invalidität

Einzahlungen dieses Jahr

Erwerbstätige mit Pensionskasse: max. 7056 CHF / Erwerbstätige ohne Pensionskasse: 20% vom Erwerbseinkommen, max. 35 280 CHF (2024)