Die Erdbebenversicherung
Die Erdbebenversicherung
Erdbebenversicherung - Content
Zu jeder Hypothek und zu jedem Baukredit
Profitieren Sie exklusiv bei uns von der Erdbebenversicherung für Ihr Eigenheim – ohne Zusatzkosten. Vereinbaren Sie noch heute ein kostenloses und unverbindliches Finanzierungsgespräch.
Noch weniger Risiko
Bei unseren Hypotheken ist die Erdbebenversicherung automatisch mit dabei. Sie haben die Möglichkeit, den Selbstbehalt pro Schadenfall von 7,5% (mindestens CHF 25 000.–) auf 2% (mindestens CHF 10 000.–) zu reduzieren und so das Risiko noch weiter zu senken.
Offerte online berechnen und abschliessen.
Mit dem Offertenrechner unseres Versicherungspartners, HIS Solutions AG, können Sie die Prämie für Ihre Selbstbehaltsreduktion berechnen und die Police bequem online abschliessen.
Ihre Versicherungsleistungen
Die Erdbebenversicherung ist ein gemeinsam entwickeltes Produkt der Basellandschaftlichen Kantonalbank, Basler Versicherung, Helvetia, Swiss Re und HIS Solutions.
FAQ – häufig gestellte Fragen zur Erdbebenversicherung.
FAQ – häufig gestellte Fragen zur Erdbebenversicherung.
Wann bin ich versichert?
Ihr Gebäude ist automatisch über unsere Versicherungspartner (Basler Versicherungen und Helvetia) versichert, wenn Sie dafür bei uns eine Hypothek oder einen Baukredit abgeschlossen haben und der Wert des Gebäudes bzw. des Stockwerkeigentumsanteils CHF 5 Mio. nicht übersteigt. Der Zins bleibt dabei gleich.
Der Versicherungsschutz gilt nicht für Gebäude, welche über eine Online-Vertriebsplattform von Dritten (z.B. Swissquote eHypothek) vermittelt wurden.
Wie hoch ist mein Versicherungsschutz?
Der Versicherungsschutz richtet sich nach dem Gebäudeversicherungswert Ihres Gebäudes und entspricht in der Regel dem Neuwert. Wie hoch der Versicherungswert Ihres Gebäudes ist, sehen Sie auf der letzten Rechnung der kantonalen Gebäudeversicherung. Wenn Sie keine solche Versicherung haben, gilt der Gebäude-Feuerversicherungswert Ihrer privaten Gebäudeversicherung. Besitzen Sie Stockwerkeigentum, deckt die Versicherung Ihren Anteil am Wert des Gebäudes. Wie hoch dieser ist, erfahren Sie bei der Liegenschaftsverwaltung.
Welche Schäden sind gedeckt?
- Die Erdbebenversicherung deckt Schäden am Gebäude, die durch ein Erdbeben verursacht werden. Dazu gehören auch Aufräum- und Entsorgungskosten bis zu einer Höhe von 10 % des Gebäudeversicherungswerts.
- Stützmauern, Garagen und andere bauliche Anlagen sind versichert, wenn sie im Gebäudeversicherungswert enthalten sind.
- Gebäude, die sich im Bau befinden, sind gemäss Gebäudeversicherungswert der Bauversicherung versichert.
- Sie haben die Möglichkeit, den Selbstbehalt pro Schadenfall auf 2 % (mindestens CHF 10 000.-) zu reduzieren.
Kann ich Gebäude und Stockwerkeigentumsanteile mit einem Wert von mehr als CHF 5 Mio. versichern?
Ist der Wert Ihres Gebäudes oder Ihres Stockwerkeigentums grösser als CHF 5 Mio., können Sie bei Helvetia und HIS Solutions eine Erdbebenversicherung abschliessen und dabei von 10 % Rabatt profitieren. Weitere Informationen dazu finden Sie unter his-solutions.ch/blkb.
Kann ich weitere Erdbebenrisiken versichern?
- Unternehmer und Besitzer von Mehrfamilienhäusern haben zudem die Möglichkeit, sich gegen Ertragsausfälle, Betriebsunterbrüche, Nachteuerungen und ähnliche Schäden zu versichern.
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Privatpersonen mit einer Hypothek oder einem Baukredit können zusätzlich Gebäudeumgebung (Stützmauern, Pergolen usw.) sowie Hausrat versichern. Verlangen Sie Ihre persönliche Offerte und profitieren Sie von 10 % Rabatt: his-solutions.ch/blkb.
Was muss ich tun, wenn ich bereits gegen Erdbeben versichert bin?
Bestehende Erdbebenversicherungen können oftmals sofort oder innerhalb einer kurzen Frist beim Versicherungsanbieter angepasst oder ausgeschlossen werden. Wenn Sie eine bestehende Erdbebenversicherung bei der Helvetia Versicherung besitzen, können Sie diese vorzeitig kündigen. Bei der Basler Versicherung endet der grösste Teil der Erdbebenversicherungen anfangs November, ohne dass sich jeweils die Versicherung automatisch um eine weitere Versicherungsperiode erneuert. Die Erneuerungsrechnung muss nicht einbezahlt werden; es bedarf keiner Kündigung.
Sofern der Erdbebenschutz als Teil einer Kombi-Versicherung (beispielsweise Gebäudeversicherung gegen Feuer und Wasser und Erdbebenversicherung) miteingeschlossen wurde, kann das Erdbebenrisiko in der Regel jederzeit spezifisch ausgeschlossen werden. Nehmen Sie dafür direkt mit Ihrer Versicherung Kontakt auf.