Finanzdienstleistungsgesetz (FIDLEG)
Finanzdienstleistungsgesetz (FIDLEG)
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Informationen für Kundinnen und Kunden der Basellandschaftlichen Kantonalbank (BLKB)
Das Schweizer Finanzdienstleistungsgesetz (FIDLEG) und das Finanzinstitutsgesetz (FINIG) treten am 1. Januar 2020 in Kraft. Die Regulierung dient der weiteren Stärkung des Anlegerschutzes sowie des Schweizer Finanzplatzes und schafft vergleichbare Bedingungen für schweizerische Finanzdienstleister.
Nachstehend finden Sie wichtige Informationen zu dieser Regulierung.
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1. Informationen zur Basellandschaftlichen Kantonalbank (BLKB) und Aufsichtsbehörde
Die BLKB ist die grösste Bank im Baselbiet und eine der führenden Banken in der Nordwestschweiz. Unser Grundkapital beträgt 217 Millionen CHF . Davon befinden sich 160 Millionen CHF im Besitz des Kantons Basel-Landschaft. Die restlichen 57 Millionen CHF sind in Form von BLKB-Zertifikaten von je 100 Franken Nennwert auf dem Kapitalmarkt verteilt. Das alleinige Stimmrecht liegt beim Kanton Basel-Landschaft, der gemäss kantonalem Gesetz für die Verbindlichkeiten der Bank haftet (Staatsgarantie).
Die BLKB untersteht dem Schweizer Bankengesetz (BankG) und wird von der Eidgenössischen Finanzmarktaufsicht (FINMA) beaufsichtigt.
Kontaktinformationen BLKB Basellandschaftliche Kantonalbank +41 61 925 94 94 |
Kontaktinformationen FINMA Eidgenössische Finanzmarktaufsicht FINMA +41 31 327 91 00 |
2. Risikoinformationen
Geschäfte mit Finanzinstrumenten sind mit Chancen und Risiken verbunden, welche Sie als Anlegerinnen und Anleger vor dem Beanspruchen einer Finanzdienstleistung bzw. vor Vertragsabschluss kennen und verstehen sollten. Bei Fragen können Sie sich gerne an Ihre Kundenberaterin oder Ihren Kundenberater wenden.
In der Broschüre «Risiken im Handel mit Finanzinstrumenten» der Schweizerischen Bankiervereinigung finden Sie allgemeine Informationen zu den typischen Finanzdienstleistungen sowie zu den Merkmalen und Risiken von Finanzinstrumenten.
Die aktuelle Risikobroschüre finden Sie hier.
Die physische Ausgabe der Broschüre erhalten Sie bei Ihrer Kundenberaterin oder Ihrem Kundenberater sowie in einer BLKB Niederlassung.
3. Informationen zur Ombudsstelle nach FIDLEG
Das Finanzdienstleistungsgesetz (Art. 74 ff. FIDLEG) sieht zur Erledigung von Rechtsstreitigkeiten zwischen Kundinnen und Kunden und Finanzdienstleistern ein Vermittlungsverfahren vor einer Ombudsstelle vor. Die BLKB als anschlusspflichtiger Finanzdienstleister ist als Mitglied der Schweizerischen Bankiervereinigung (SBVg) bei der folgenden, für Kundinnen und Kunden der BLKB zuständigen Ombudsstelle angeschlossen:
Kontaktinformation Ombudstelle FIDLEG
Schweizerischer Bankenombudsman
Bahnhofplatz 9
Postfach
CH-8021 Zürich
+41 43 266 14 14 Deutsch / English
+41 21 311 29 83 Français / Italiano
www.bankingombudsman.ch