Per 01.07.2020 kann die neue QR-Rechnung verarbeitet werden. Der orange und rote Einzahlungsschein wird zu einem einzigen Beleg (QR-Rechnung) verschmolzen. In einer ersten Phase sind die bisher bekannten Einzahlungsscheine weiterhin gültig. Die Dauer dieser Übergangsphase ist noch unbekannt, wird jedoch rechtzeitig kommuniziert.
Die QR-Rechnung ist so konzipiert, dass sie die Digitalisierung des Zahlungsverkehrs fördert und gleichzeitig die Nutzung althergebrachter Kanäle wie Schalterzahlungen und briefliche Vergütungsaufträge (z.B. Pronto-Service) ermöglicht.
Alle zahlungsrelevanten Informationen sind auch weiterhin auf dem Zahlteil der QR-Rechnung aufgedruckt und damit ohne technische Hilfsmittel lesbar. Zudem kann die QR-Rechnung bei Bedarf auch weiterhin am Postschalter bezahlt werden.
Entscheidend ist, dass im Zahlteil ein QR-Code aufgedruckt ist, der die Zahlungsinformationen enthält. Dieser Swiss QR Code ermöglicht die Auslösung von Zahlungen bei Finanzinstituten über alle Auftragskanäle hinweg.
QR-Rechnung einfach erklärt
Vorteile für Rechnungssteller
Rechnungen selber drucken auf weissem, perforiertem Papier, d.h. die Bestellung vorbedruckter Einzahlungsscheine erübrigt sich (Benutzung handelsüblicher Drucker)
Elektronische Übermittlung von allen Zahlungsinformationen möglich
ESR-Referenznummern können weiterverwendet werden (QR-Referenz)
Der QR-Code kann auf Plakaten oder Flyern aufgedruckt werden (z.B. für Spenden)
Vorteile für Rechnungsempfänger
QR-Code-Scanning ersetzt manuelle Erfassung der Zahlungsdaten und reduziert die Fehler beim Einlesen
Erhalt von detaillierten Rechnungsinformationen für den automatischen Buchhaltungsabgleich
Abgleich der korrekten Daten dank Textangaben im Zahlteil
Freiheit bei der Wahl des Zahlkanals: E-Banking, M-Banking oder Schalter
Was sind Ihre nächsten Schritte
Unternehmenskunden
Planen und budgetieren Sie ein allfälliges Projekt frühzeitig. Insbesondere bei komplexeren IT-Umgebungen benötigen Sie genügend Vorlaufzeit.
Kontaktieren Sie Ihre Softwarepartner und besprechen Sie die notwendigen Anpassungen zeitig, damit Sie von einer möglichst umfassenden Betreuung bei der Planung und Umsetzung profitieren können.
Prüfen Sie inwiefern die Lesegeräte, welche Sie aktuell im Einsatz haben in der Lage sein werden, die QR-Rechnung zu verarbeiten.
Nutzen Sie die Gelegenheit, um Ihre Zahlungsprozesse zu hinterfragen und nehmen Sie Optimierungen vor.
Privatkunden
Per 01.07.2020 wird das E- und Mobile Banking auf den neusten Stand gebracht, so dass QR-Rechnungen wie bis anhin bequem eingescannt werden können. Bitte achten Sie darauf, jeweils die neuste App Version des Mobile Banking zu verwenden.
Die QR-Rechnungen können wie die bisherigen Einzahlungsscheine mit dem Vergütungsauftrag (Pronto-Service) oder am Postschalter verarbeitet werden.
Prüfen Sie inwiefern die Lesegeräte, welche Sie aktuell im Einsatz haben in der Lage sein werden, die QR-Rechnung zu verarbeiten.