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Corporate Governance Corporate Governance

Informationspolitik

Auf dieser Seite finden Sie die Informationen zu unserer Informationspolitik, zu unserer Organisation und zu unseren Rechtsgrundlagen.

Informationspolitik

Wir geben offen und ehrliche Antwort auf Fragen, die relevante Anspruchsgruppen innerhalb und ausserhalb der BLKB an uns richten.

Über unsere Geschäftstätigkeit berichten wir regelmässig und auf unterschiedlichen Kanälen. Jeweils im Februar oder März publizieren wir unser Jahresergebnis. Das Halbjahresergebnis wird im Juli veröffentlicht. Unser Geschäftsbericht erscheint in deutscher Sprache und ist ebenso wie der Nachhaltigkeitsbericht unter blkb.ch/geschaeftsbericht abrufbar. Den Nachhaltigkeitsbericht erstellen wir in Übereinstimmung mit den Standards der Global Reporting Initiative (GRI) auf Deutsch und auf Englisch.

Zur Übersicht unserer Finanzpublikationen

 

Auf unserer Internetseite sind die wichtigen Daten für Investorinnen und Investoren auf einen Blick abrufbar. Medienmitteilungen werden jeweils zur Veröffentlichung der Jahres- und Halbjahresergebnisse, von Geschäfts- und Nachhaltigkeitsbericht sowie je nach Aktualität und Bedarf publiziert. Bei der Kommunikation potenziell kursrelevanter Tatsachen (Ad hoc-Publizität) halten wir die Vorschriften der Schweizer Börse SIX ein. Auf unserer Internetseite ist eine Übersicht sämtlicher Medienmitteilungen der vergangenen Jahre ebenso wie die Auflistung von Mitteilungen mit Ad hoc-Relevanz abrufbar. Mit Anmeldung für den kostenlosen Newsletter «Medienmitteilungen und Ad hoc-Publizität» erhalten Interessierte neue Medienmitteilungen zudem zeitgerecht per E-Mail zugestellt.

Rechtsgrundlagen

Umgang mit geschäftsethischen Themen

 

Verantwortung/Aufsicht über geschäftsethische Themen

  • Die BLKB legt grössten Wert auf ethisches Verhalten aller Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in sämtlichen Belangen der geschäftlichen Tätigkeit, sei dies im Umgang mit Kundinnen und Kunden oder Dritten sowie untereinander. Der Bankrat und die Geschäftsleitung haben dazu einen Verhaltenskodex erlassen. Die Bank verpflichtet sich darin zu einer ethisch korrekten und wirtschaftlich profitablen Geschäftsführung mit einer sorgfältigen Auswahl der Partnerinnen und Partner. Sie bekennt sich zu einer ökonomisch, ökologisch und sozial nachhaltigen langfristigen Geschäftsentwicklung und einer zukunftsorientierten Geschäftspolitik, welche den Interessen der Menschen, der Umwelt sowie der Gesellschaft Rechnung tragen.
  • Dieser Verhaltenskodex ist nicht nur ein leeres Versprechen, sondern er wird von Bankrat und Geschäftsleitung konsequent in sämtlichen Belangen des geschäftlichen Lebens eingefordert.

 

Umgang mit Interessenkonflikten

  • Die BLKB stellt die Interessen der Kundinnen und Kunden über ihre eigenen. Die Interessen der BLKB haben Vorrang vor den persönlichen Interessen der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Die BLKB ist bestrebt, Handlungen und Transaktionen, die möglicherweise zu Interessenkonflikten führen, zu vermeiden. Sollten solche trotzdem auftreten, werden diese im Rahmen eines strukturierten Compliance-Risikomanagementprozesses identifiziert, dokumentiert, kontrolliert, beseitigt oder nötigenfalls verboten. Dabei ist spezielles Augenmerk auf die Ausgestaltung von Anreiz- und Vergütungssystemen gerichtet. Bei der Ausübung von nebenamtlichen Funktionen (politische Ämter, Mandate als Organ oder Mitglied eines Organs von juristischen Personen etc.) achtet die BLKB auf die Vermeidung von Interessenkonflikten. Auch ausserhalb der beruflichen Tätigkeit unterlassen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter alles, was der Treuepflicht gegenüber der Bank entgegensteht.

 

Vermeidung von Bestechung 

  • In Bezug auf Bestechung gilt in der BLKB der Grundsatz der Nulltoleranz. Dies betrifft einerseits den Umgang mit Kundinnen und Kunden und die Abwicklung derer Geschäfte bei einem Verdacht auf Korruption. Zum anderen hat die BLKB klare Regeln für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Umgang mit der Annahme von Geschenken stipuliert, wodurch diese bei konkreten Entscheidungen oder in ihrem Verhalten beeinflusst werden könnten.

 

Umsetzung Geldwäscherei-Richtlinien 

  • Die BLKB schützt die Integrität des Finanzsystems sowie diejenige der Bank selbst. Aus diesem Grund tut die BLKB alles, um Geldwäsche, Korruption und Terrorismusfinanzierung zu bekämpfen. Die BLKB erfüllt die gesetzlichen Sorgfaltspflichten im Geldwäschereibereich und nimmt keine deliktisch erworbenen Gelder und Vermögenswerte entgegen. Im Geschäftsverkehr mit international tätigen Kundinnen und Kunden hält sich die BLKB an nationale sowie internationale Bestimmungen zu Embargos und Sanktionen.

 

Vermeidung von Insiderhandel 

  • Die BLKB regelt die Massnahmen zur Verhinderung von Insidergeschäften mit Zertifikaten der Basellandschaftlichen Kantonalbank (KBZ) sowie die Umsetzung der Offenlegung von Management-Transaktionen mit KBZ im Rahmen der von der FINMA vorgegebenen Marktverhaltensregeln. Die betroffenen Organe (Bankrat und Geschäftsleitung) und Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der BLKB werden über die einschlägigen Normen betreffend Ausnützen von Insiderinformationen und Marktmanipulation, das Kotierungsreglement der SIX Exchange Regulation und die Richtlinien betreffend Offenlegung von Management-Transaktionen informiert. Konkrete Massnahmen sind z.B. die Einhaltung von Sperrfristen im Zusammenhang mit dem Halbjahres- und Jahresabschluss sowie Melde- und Bewilligungspflichten bei der Führung von Wertschriftendepots ausserhalb der Bank. Über geeignete Kontrollen wird die Einhaltung der Marktverhaltensregeln sichergestellt. 
  • Angemessene organisatorische Vorkehrungen in räumlicher, personeller, funktionaler und informationstechnologischer Hinsicht stellen sicher, dass insbesondere Interessenkonflikte beim Marktverhalten und der Finanzanalyse verhindert werden.

 

Schulungen zu geschäftsethischen Themen 

  • Die Bank sensibilisiert die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Bank für geschäftsethische Themen sowie zu allen Änderungen der Regularien und führt regelmässig in geeigneter Form Schulungen durch.

 

Whistleblowing-Stelle

  • Die Bank unterhält eine interne Meldestelle für kritische Vorfälle (Whistleblowing-Stelle). Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter können anonym Meldung machen, wenn sie den Verdacht haben, dass sich Personen nicht an Gesetze, Prozesse oder Vorgaben halten. Die Wahrung der Anonymität der meldenden Person während des ganzen Prozesses ist gewährleistet. Zudem halten die «Allgemeinen Anstellungsbedingungen (AAB)» der Bank fest, dass meldende Personen keine Nachteile erfahren dürfen. 
Organisation