Behalten, verkaufen oder verschenken?
Nicht jedes Haus ist dauerhaft für das Wohnen im Alter geeignet. Treppen, ein grosser Garten oder eine ungünstige Lage können den Alltag erschweren. Viele Eigentümerinnen und Eigentümer fragen sich daher: Soll ich mein Haus behalten, verkaufen oder bereits zu Lebzeiten überschreiben?
Eine Übertragung zu Lebzeiten – zum Beispiel durch eine gemischte Schenkung mit Wohnrecht oder Nutzniessung – bietet die Möglichkeit, den Nachlass aktiv zu gestalten. Gleichzeitig gilt: Solche Schritte sind oft komplex und sollten rechtlich sowie steuerlich gut abgesichert werden, insbesondere wenn mehrere Erbinnen und Erben beteiligt sind.
Immobilien im Nachlass: Konflikte vermeiden
Immobilien führen in einer Erbengemeinschaft häufig zu Spannungen. Typische Diskussionspunkte sind:
- Wer darf im Haus wohnen?
- Wie wird der Immobilienwert ermittelt?
- Wer zahlt welchen Erbanteil aus?
Mit einem Testament oder Erbvertrag lassen sich solche Konflikte frühzeitig vermeiden. Darin können klare Regelungen festgehalten werden, zum Beispiel wer die Immobilie übernehmen darf und wie die anderen Erbinnen und Erben entschädigt werden.
Wichtig: Pflichtteilsansprüche sind in der Schweiz gesetzlich geschützt und können den eigenen letzten Willen einschränken. Eine fachliche Beratung hilft dabei, persönliche Wünsche und gesetzliche Vorgaben optimal miteinander zu verbinden.
Haus überschreiben und Steuern beachten
Über die künftige Besteuerung von selbstbewohntem Wohneigentum befindet das Stimmvolk an der Abstimmung vom 28. September 2025. Nach aktueller Rechtslage wird der Eigenmietwert bei Selbstnutzung dem Einkommen zugerechnet. Im Gegenzug können Unterhaltskosten, Investitionen in Energiesparmassnahmen sowie die Schuldzinsen abgezogen werden. Für die Vermögenssteuer ist der Steuerwert der Liegenschaft ausschlaggebend. Zudem können Grundstückgewinnsteuer, Handänderungssteuer oder Erbschafts- und Schenkungssteuern anfallen – je nach Kanton und familiärem Verhältnis.
Gerade bei Immobilienübertragungen mit Wohnrecht oder Nutzniessung ist Vorsicht geboten: Besteht eine Hypothek, kann bei der Schenkung eine Grundstückgewinnsteuer ausgelöst werden. Wer rechtzeitig plant, erkennt solche steuerlichen Stolpersteine und vermeidet unerwartete Kosten.
Wohnen im Alter aktiv gestalten
Manchmal ist ein Wohnungswechsel im Alter die bessere Lösung: Eine kleinere, altersgerechte Wohnung oder eine betreute Wohnform erleichtert den Alltag und kann finanzielle Mittel freisetzen. Der Erlös aus einem Immobilienverkauf schafft Spielraum, sei es für Pflegekosten oder für eine höhere Lebensqualität.
Wichtig ist, dass solche Entscheidungen nicht unter Druck, sondern mit Weitsicht getroffen werden. Wer frühzeitig plant, kann zwischen mehreren Optionen wählen – und behält die Kontrolle über die eigenen Wünsche. Wohnen im Alter ist mehr als eine Wohnfrage – es ist ein Thema mit finanziellen, familiären und steuerlichen Dimensionen. Je früher Sie sich mit Ihrer Wohnsituation und deren langfristigen Folgen befassen, desto besser lassen sich Stolpersteine vermeiden.
Fazit: Gut geplant ist halb vererbt
Wohnen im Alter ist mehr als nur eine Wohnfrage. Es betrifft die gesamte Familie – finanziell, rechtlich und steuerlich. Je früher Sie Ihr Haus, Ihre Nachlassplanung und mögliche Steuerfolgen in den Blick nehmen, desto besser können Sie Stolpersteine vermeiden. Möchten Sie mehr über eine Liegenschaftsübertragung, eine sinnvolle Steuerstrategie oder einen passenden Vorsorgeauftrag erfahren? Unser Beratungsteam freut sich auf Ihre Kontaktaufnahme.