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Über uns

TWINT Nutzungsbedingungen TWINT Nutzungsbedingungen

Version August 2023

Allgemeines

1. Dienstleistung / Geltungsbereich

Die Basellandschaftliche Kantonalbank (nachfolgend «BLKB») ist ein Institut des öffentlichen Rechts mit Sitz in Liestal. Die TWINT AG ist eine unabhängige Schweizer Aktiengesellschaft mit Sitz in Zürich. Die BLKB bietet Personen (nachfolgend «Kunde») unter dem Namen «BLKB TWINT» eine mobile Zahlungsapplikation für iOS und Android an (nachfolgend «BLKB TWINT App»). Der Kunde kann die BLKB TWINT App als Zahlungsmittel im stationären Handel, an Automaten, in Online-Shops und in Apps bei einem Händler oder Dienstleister einsetzen, der TWINT als Zahlungsmittel akzeptiert (nachfolgend «Händler») (zusammen nachfolgend «P2M-Zahlungen») und zur direkten Überweisung von Geldbeträgen an eine andere Person mit einer TWINT App (nachfolgend «P2P-Zahlungen») nutzen (vgl. Abschnitt Zahlungsfunktionen).

Die BLKB TWINT App kann auch im Ausland bei Händlern eingesetzt werden, die an einem mit dem TWINT-System kooperierenden ausländischen Zahlungssystem angeschlossen sind. Solche Transaktionen werden vom ausländischen Zahlungssystem an das TWINT-System weitergeleitet (nachfolgend «internationale Zahlungen»). Darüber hinaus bietet die BLKB TWINT App Mehrwertleistungen an, namentlich die Hinterlegung oder Aktivierung von Kundenkarten und Dienstleistungen im Bereich des Mobile-Marketings. Diese Mehrwertleistungen erlauben Kunden, Coupons, Stempelkarten und weitere Kampagnen auf der BLKB TWINT App zu erhalten und zu verwalten, Stempel zu sammeln und Treuegeschenke, Rabatte und Gutschriften über die BLKB TWINT App einzulösen (vgl. Abschnitt Mehrwertleistungen).

Diese Nutzungsbedingungen für die BLKB TWINT App (nachfolgend «Nutzungsbedingungen») regeln zusammen mit den Allgemeinen Geschäftsbedingungen und den übrigen Geschäftsbedingungen der BLKB und allfälligen weiteren dem Kunden mitgeteilten Vertragsbestimmungen die Benutzung sämtlicher in der BLKB TWINT App angebotenen Dienstleistungen (nachfolgend «Vertrag»). Diese Dienstleistungen umfassen Zahlungsfunktionen und Mehrwertleistungen, welche auf der Website twint.ch und in der BLKB TWINT App beschrieben sind (nachfolgend «Dienstleistungen»). Diese Nutzungsbedingungen gelten als akzeptiert, sobald der Kunde seine Mobile-Nummer bestätigt bzw. sich über die BLKB TWINT App registriert hat. In jedem Fall gelten die vorliegenden Nutzungsbedingungen mit der Nutzung der BLKB TWINT App als akzeptiert.

Alle Personenbezeichnungen beziehen sich auf Personen jeglichen Geschlechts.

 

2. Zugang zu den TWINT Dienstleistungen

Die Dienstleistungen können, unabhängig vom Hersteller, auf allen auf dem Schweizer-Markt erhältlichen Smartphones genutzt werden, auf welchen die BLKB TWINT App installiert werden kann. Eine solche Installation setzt Smart-phones voraus, welche mit dem Betriebssystem iOS oder Android ausgerüstet sind, BLE (Bluetooth Low Energy) unterstützen sowie das Bluetooth-Protokoll korrekt implementiert haben. Die minimal erforderliche iOS oder Android Version ist unter twint.ch oder im entsprechenden App Store ersichtlich.

Zugang zu den Dienstleistungen erhält ein Kunde, der über ein auf seinen Namen registriertes Smartphone verfügt, auf welchem die BLKB TWINT App installiert ist. Für die Nutzung der BLKB TWINT App muss der Kunde zudem über ein Zahlungsverkehrskonto (z.B. Privatkonto), einen E-Banking-Vertrag bei der BLKB und eine Schweizer Mobile-Nummer verfügen.

Der technische Zugang zu den Dienstleistungen erfolgt via Internet über das Smartphone des Kunden als persönliches Terminal und eine dedizierte von einem Geschäftskunden zur Verfügung gestellte Infrastruktur (z.B. Beacons-Sender, der auf dem Funkstandard BLE basiert). Ist die Internetverbindung nicht verfügbar, können gewisse Dienstleistungen nicht genutzt werden.

Die BLKB kann Zahlungsfunktionen wie auch jede andere Funktion in der BLKB TWINT App aufgrund regulatorischer Vorgaben (z.B. generelle gesetzliche Einschränkung oder Anordnung einer Aufsichtsbehörde) jederzeit im In- und Ausland ganz oder teilweise einschränken.

 

3. Registrierung und Identifizierung

Bei der Installation (Download) der BLKB TWINT App auf dem Smartphone wird der Kunde aufgefordert, die Mobile-Nummer des Smartphones einzugeben. Diese wird aus Sicherheitsgründen verifiziert. Für die Registrierung werden weitere Angaben des Kunden an die TWINT AG übermittelt (siehe auch Abschnitt Datenschutz, Ziffer 2 Voraussetzungen für den Einsatz der BLKB TWINT App). Bei einem Wechsel oder einer Deaktivierung der Mobile-Nummer muss der Kunde der BLKB entweder die neue Mobile-Nummer oder die Deaktivierung des TWINT Benutzerkontos umgehend bekanntgeben. Bei einer Änderung der bei der Registrierung angegebenen Daten müssen diese unverzüglich in der BLKB TWINT App aktualisiert werden.

 

4. Geheimhaltungspflichten, Bankkundengeheimnis und Datenschutz

Die BLKB ist an gesetzliche Geheimhaltungspflichten gebunden. Der Kunde ist einverstanden, dass der Umstand der Geschäftsbeziehung und die Stammdaten (z.B. Name, Wohnort) zur Erbringung von Dienstleistungen soweit notwendig dem Zahlungsempfänger sowie weiteren Dritten (z.B. der Bank des Zahlungsempfängers) bekannt gegeben werden können.

Die BLKB hält fest, dass die Inhaltsdaten von Geschäftsbeziehungen (z.B. Saldo- und Zahlungsdaten) grundsätzlich geheim sind. Der Kunde ist jedoch einverstanden, dass die gesetzliche Geheimhaltungspflicht zur Wahrung berechtigter Interessen der BLKB und/oder des Kunden, insbesondere in folgenden Fällen, aufgehoben ist:

 

Die BLKB darf der TWINT AG als Betreiberin des TWINT-Systems alle für den Betrieb notwendigen Daten weitergeben. Dies umfasst insbesondere Transaktions- und Stammdaten sowie Daten über die Nutzung der BLKB TWINT App durch den Kunden.

Der Kunde ist ausdrücklich damit einverstanden, dass die Transaktionsdaten zu Marketing- und Werbezwecken ausgewertet werden und somit das Nutzungsverhalten des Kunden analysiert wird. Dazu gehören Daten und Informationen zum Händler, zum Zeitpunkt, zur Art und zum Betrag der mit der BLKB TWINT App getätigten Transaktionen. Zudem wird erfasst und ausgewertet, welche Angebote der Kunde in der TWINT App anschaut, aktiviert und einlöst. Die TWINT AG hat keine Einsicht in den Inhalt des Warenkorbes des Kunden und wertet solche Daten entsprechend auch nicht aus.

Die Analyse des Nutzungsverhaltens und der allfälligen weiteren Daten haben den Zweck, den Kunden Angebote und Werbung zu mit der TWINT AG verbundenen Produkten und Dienstleistungen anzuzeigen, die die Kunden möglicherweise interessieren könnten. Angebote von Dritten, die nicht mit der TWINT AG verbunden sind, werden dem Kunden nur angezeigt, wenn die entsprechende Zustimmung vorliegt (siehe Abschnitt Mehrwertleistungen, Ziffer 1.1 Ausspielung von Kampagnen). Weitere Informationen zu den Datenbearbeitungen finden sich in der Datenschutzerklärung auf der Webseite der TWINT AG.

 

5. Support

Die BLKB stellt den Kunden im Sinne eines technischen Supports über die BLKB TWINT App eine Hilfefunktion zur Verfügung. Für die Erbringung dieses Supports kann die BLKB auch Dritte beiziehen, denen hierfür Zugriff auf relevante Daten gegeben werden kann.

 

6. Sorgfaltspflichten des Kunden

Beim Umgang mit der BLKB TWINT App hat der Kunde insbesondere folgende Sorgfaltspflichten einzuhalten:

 

7. Privatnutzung; Missbräuche

Die BLKB TWINT App darf nicht für kommerzielle Zwecke genutzt werden; insbesondere ist es nicht zulässig, die BLKB TWINT App zum Empfangen von P2P-Zahlungen aus der Abwicklung von kommerziellen Verkäufen oder der Erbringung von Dienstleistungen zu verwenden.

Weicht die Nutzung der BLKB TWINT App nach Ermessen der BLKB erheblich vom üblichen Gebrauch ab oder bestehen Anzeichen eines rechts- oder vertragswidrigen Verhaltens (z.B. Nutzung der BLKB TWINT App für kommerzielle Zwecke), kann die BLKB den Kunden zur rechts- und vertragskonformen Benutzung anhalten, die Leistungserbringung ohne Vorankündigung entschädigungslos ändern, einschränken oder einstellen, den Vertrag frist- und entschädigungslos auflösen und gegebenenfalls Schadenersatz sowie die Freistellung von Ansprüchen Dritter verlangen. Dasselbe gilt im Falle von unzutreffenden oder unvollständigen Angaben des Kunden bei Vertragsabschluss.

Eine Entschädigung für Schäden, die dem Kunden wegen missbräuchlicher Nutzung der BLKB TWINT App entstehen, ist grundsätzlich ausgeschlossen. Im Schadenfall hat der Kunde nach bestem Wissen zur Aufklärung des Falls und zur Schadensminderung beizutragen. Bei strafbaren Handlungen hat er Anzeige bei der Polizei zu erstatten.

 

8. Haftung

Bei einer Vertragsverletzung durch die BLKB haftet diese für den vom Kunden nachgewiesenen Schaden, sofern sie nicht beweist, dass sie kein Verschulden trifft. Die Haftung der BLKB für Schäden infolge leichter Fahrlässigkeit ist ausgeschlossen.

Die Haftung der BLKB für Folgeschäden (indirekte/mittelbare Schäden), entgangenen Gewinn, Datenverluste ist – soweit gesetzlich zulässig – in jedem Fall ausgeschlossen. Die BLKB haftet auch nicht für Schäden infolge rechts- oder vertragswidriger Nutzung der BLKB TWINT App.

Der technische Zugang zu den Dienstleistungen ist Sache des Kunden. Die BLKB übernimmt keine Haftung für die Netzbetreiber (Provider) und lehnt soweit gesetzlich zulässig, auch jede Haftung für die zur Nutzung der Dienstleistungen erforderliche Hard- und Software ab.

Die Haftung der BLKB für Schäden, die dem Kunden durch Übermittlungsfehler, in Fällen höherer Gewalt, technische Mängel oder Störungen, insbesondere durch einen Ausfall von Beacons oder fehlender Internetverbindung, rechtswidrige Eingriffe in Telekommunikationseinrichtungen und -netze, Überlastung des Netzes, mutwillige Blockierung der elektronischen Zugänge durch Dritte, Unterbrüche oder andere Unzulänglichkeiten entstehen, ist, soweit gesetzlich zulässig, ausgeschlossen.

Die BLKB ist bemüht, eine störungsfreie und ununterbrochene Nutzung der BLKB TWINT App zur Verfügung zu stellen. Die BLKB kann eine solche aber nicht gewährleisten. Die BLKB behält sich insbesondere bei der Feststellung von erhöhten Sicherheitsrisiken oder Störungen sowie für Wartungsarbeiten vor, den Zugang zur BLKB TWINT App und/oder die darin angebotenen Dienstleistungen jederzeit zu unterbrechen.

Solange die BLKB die geschäftsübliche Sorgfalt wahrnimmt, trägt der Kunde einen allfälligen aufgrund derartiger Unterbrüche entstehenden Schaden.

 

9. Legitimation und Verantwortlichkeit des Kunden

Der Kunde anerkennt, dass jede Person, die sich durch Nutzung der BLKB TWINT App legitimiert und/oder über diese eine Transaktion bestätigt, TWINT als Zahlungsart bei Händlern hinterlegt, die BLKB TWINT App an automatisierten Zahlstellen verwendet oder in anderer Weise die BLKB TWINT App nutzt, für die BLKB als berechtigt gilt, Transaktionen mit der BLKB TWINT App zu tätigen. Dies gilt auch dann, wenn es sich bei dieser Person nicht um den tatsächlichen Eigentümer oder Berechtigten des jeweiligen Smartphones handelt. Der Kunde anerkennt sämtliche gemäss dieser Ziffer 9 getätigten Transaktionen bzw. die daraus resultierenden Forderungen der Händler und Zahlstellen und weist die BLKB unwiderruflich an, diese Forderungen zu vergüten. Die BLKB ist berechtigt, den Betrag jeder so getätigten und elektronisch registrierten Transaktion dem Kunden zu belasten.

 

10. Elektronische Kommunikation

Die Kommunikation zwischen der BLKB und dem Kunden erfolgt grundsätzlich über die BLKB TWINT App. Bei Bedarf kann die BLKB den Kunden auch via Telefon oder E-Banking-Vertrag benachrichtigen. Andere mit dem Kunden abgesprochene Kommunikationskanäle bleiben vorbehalten.

 

11. Änderung der Nutzungsbedingungen

Die BLKB kann die Nutzungsbedingungen jederzeit ändern. Änderungen werden dem Kunden vorgängig in geeigneter Weise bekannt gegeben. Ist der Kunde mit den Änderungen nicht einverstanden, so hat er dies gegenüber der BLKB ausdrücklich zu erklären und die BLKB TWINT App nicht mehr zu nutzen. Nach dieser Mitteilung wird das Teilnehmerkonto des Kunden deaktiviert, so dass er die Funktionen der BLKB TWINT App und/oder die darin angebotenen Dienstleistungen nicht mehr nutzen kann. Die Änderungen der Nutzungsbedingungen gelten in jedem Fall als akzeptiert, wenn der Kunde nach Inkrafttreten der Änderung die BLKB TWINT App weiter nutzt.

 

12. Vorbehalt gesetzlicher Regelungen und lokaler rechtlicher Restriktionen für die Nutzung

Allfällige Gesetzesbestimmungen, die den Betrieb und die Benutzung von Smartphones, des Internets und sonstiger dedizierter Infrastruktur regeln, bleiben vorbehalten und gelten ab ihrer Inkraftsetzung auch für die vorliegenden Dienstleistungen.

Die Benutzung der Dienstleistungen aus dem Ausland kann lokalen rechtlichen Restriktionen unterliegen oder unter Umständen lokales Recht verletzen. Die Zahlungsfunktion ist grundsätzlich auf das Hoheitsgebiet der Schweiz beschränkt und darf im Ausland nicht in Anspruch genommen werden. Zulässig sind aber internationale Zahlungen über ein mit dem TWINT-System kooperierendes ausländisches Zahlungssystem. Eine entsprechende Liste ist unter twint.ch einsehbar.

Der Kunde nimmt zur Kenntnis, dass im Verlaufe der Dauer der Geschäftsbeziehung Umstände eintreten können, die die BLKB gesetzlich oder in anderer Weise verpflichten, Vermögenswerte zu sperren, die Geschäftsbeziehung einer zuständigen Behörde zu melden oder abzubrechen. Der Kunde ist verpflichtet, der BLKB auf Verlangen jene Auskünfte zu erteilen, die die BLKB benötigt, um den gesetzlichen Abklärungs- oder Meldepflichten nachzukommen.

 

13. Geistiges Eigentum

Für die Dauer des Vertrages erhält der Kunde das unüber-tragbare, nicht ausschliessliche Recht zur Nutzung der BLKB TWINT App. Inhalt und Umfang dieses Rechts ergeben sich aus den vorliegenden Nutzungsbedingungen. Alle Immaterialgüterrechte verbleiben bei der BLKB oder den berechtigten Dritten. Verletzt der Kunde Immaterialgüterrechte Dritter und wird die BLKB dafür in Anspruch genommen, so hat der Kunde die BLKB bzw. die berechtigten Dritte dafür schadlos zu halten.

 

14. Dauer und Kündigung

Dieser Vertrag zwischen dem Kunden und der BLKB wird für unbestimmte Dauer abgeschlossen und kann von jeder Partei jederzeit gekündigt werden. Die Kündigung durch die BLKB erfolgt dadurch, dass das Benutzerkonto des Kunden für die Nutzung der BLKB TWINT App deaktiviert wird. Der Kunde kündigt den Vertrag, indem er der BLKB mitteilt, die BLKB TWINT App und die Dienstleistungen nicht mehr nutzen zu wollen. Der Nutzer löscht in diesem Fall die BLKB TWINT App auf seinem Smartphone.

 

15. Sperrung durch den Kunden

Die BLKB sperrt die BLKB TWINT App, wenn der Kunde dies ausdrücklich bei der BLKB verlangt. Die bis zum Zeitpunkt der Sperrungsbeantragung ausgelösten Zahlungen gelten als gebucht und können nicht rückgängig gemacht werden.

 

16. Änderungen der Leistungen und Sperrung des Zugangs durch die BLKB

Die BLKB kann die Dienstleistungen jederzeit ändern, aktualisieren oder weiterentwickeln. Ebenfalls kann die BLKB den Betrieb der BLKB TWINT App oder den Zugang des Kunden zur BLKB TWINT App jederzeit und ohne Vorankündigung ganz oder teilweise einstellen (z.B. wenn der Kunde keine gültige Mobile-Nummer oder eine nichtregistrierte SIM-Karte verwendet, oder bei Betrugsverdacht) bzw. aus technischen oder rechtlichen Gründen (z.B. aufgrund rechtlicher oder regulatorischer Anforderungen, auf behördliche Anordnung oder aus Sicherheitsgründen) die Verfügbarkeit der BLKB TWINT App einschränken.

 

17. Salvatorische Klausel

Sollte eine Bestimmung der vorliegenden Nutzungsbedingungen ganz oder teilweise ungültig oder unwirksam sein, wird dadurch die Gültigkeit oder Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die BLKB und der Kunde kommen für diesen Fall überein, dass die ungültige oder unwirksame Bestimmung durch eine ihrem Sinn und Zweck nach möglichst gleichwertige Bestimmung ersetzt wird.

 

18. Anwendbares Recht und Gerichtsstand

Alle Rechtsbeziehungen des Kunden mit der BLKB (auch in Bezug auf internationale Zahlungen) unterstehen dem schweizerischen materiellen Recht unter Ausschluss seines Kollisionsrechts. Ausschliesslicher Gerichtsstand für alle Verfahren ist das am Hauptsitz der BLKB in Liestal zuständige Gericht. Die BLKB hat indessen das Recht, den Kunden beim zuständigen Gericht an dessen Wohnsitz/Sitz sowie bei jedem anderen zuständigen Gericht zu belangen. Vorbehalten bleiben zwingende gesetzliche Gerichtsstände.

Zahlungsfunktionen

1. Limiten

Die Limiten (z.B. Monatslimiten) für das bargeldlose Bezahlen sowie für das Senden und Empfangen von Geldbeträgen sind nach vollständiger Registrierung in der BLKB TWINT App einsehbar. Die BLKB behält sich vor, Limiten jederzeit zu senken oder zu erhöhen bzw. zusätzliche Limiten einzuführen, insbesondere aus regulatorischen sowie Sicherheitsgründen. Aufladungen des TWINT Guthabens mit Guthabencodes (Vouchers) können beschränkt werden.

 

2. Referenzkonto

Bei der Registrierung muss der Kunde in der BLKB TWINT App ein auf seinen Namen lautendes Bankkonto angeben, das er für die Zahlung verwenden möchte (nachfolgend «Referenzkonto»).

 

3. Zahlungsfunktion

Der Kunde kann mit seinem Smartphone und der damit verbundenen BLKB TWINT App an entsprechend ausgerüsteten Ladenkassen (Point of Sale, «POS») im In- und Ausland, Automaten, im Internet, in anderen Apps sowie durch Hinterlegung von TWINT als Zahlungsart bei ausgewählten Händlern (P2M-Zahlungen), via den Bereich «Partner-Funktionen» und an andere Personen mit einer TWINT App (P2P-Zahlungen) im Rahmen der geltenden Limiten bargeldlos bezahlen. Zum Zeitpunkt der Ausführung der Zahlung muss das Referenzkonto frei verfügbare Mittel mindestens im Umfang des Transaktionsbetrags aufweisen. Insbesondere dürfen keine gesetzlichen Vorschriften, keine behördlichen Anordnungen und keine Vereinbarungen, welche die Verfügungsberechtigung beschränken, bestehen.

Der entsprechende Betrag wird direkt dem Referenzkonto belastet. Der Kunde anerkennt alle verbuchten Zahlungen, die in Verbindung mit seinem Smartphone unter Wahrung der Sicherheitselemente getätigt wurden. Der Kunde kann in den Einstellungen der BLKB TWINT App frei wählen, für welche Beträgen eine Zahlung jeweils

  1. automatisch,
  2. nach ausdrücklicher Bestätigung durch ihn (OK Button)oder
  3. nach Eingabe der PIN erfolgen soll.

 

Der Kunde kann die vorgeschlagenen und entsprechend hinterlegten Freigabe-Limiten anpassen. Einmal getätigte Einstellungen können jederzeit angepasst werden. Davon ausgenommen sind Zahlungen bei Händlern, bei welchen der Kunde TWINT als Zahlungsart hinterlegt hat, und bei welchen er die Zahlungen (unabhängig von der Höhe des Betrages) pauschal freigegeben hat. Hier erfolgt die Zahlung automatisch nach Massgabe der vom Händler definierten bzw. zwischen Kunde und Händler vereinbarten Zahlungsabwicklung.

Bei Bezahlung via Vorautorisierung ermächtigt der Kunde einen Händler, eine spätere Belastung zu tätigen (unabhängig von der Höhe des Betrages). Der effektive Betrag steht zum Zeitpunkt der Vorautorisierung nicht fest und wird erst nach Leistungsbezug definitiv bestätigt. Dies können z.B. Transaktionen an Tankautomaten sein, wo der effektive Betrag erst nach dem Bezug des Kraftstoffs feststeht.

Bei P2P-Zahlungen kann für das Auffinden der anderen Person auch die Mobile-Nummer verwendet werden. Wenn der Kunde den entsprechenden Zugriff erlaubt, kann die BLKB TWINT App für solche Zahlungen auf die bestehenden Kontakte im Smartphone des Zahlenden zugreifen.

Bei der Hinterlegung von BLKB TWINT als Zahlungsart (P2M) ermächtigt der Kunde einen Händler, den entsprechenden Betrag direkt vom Referenzkonto abzubuchen, ohne dass der Kunde einzelne Belastungen autorisieren müsste. Die Hinterlegung der TWINT Zahlungsart setzt eine Registrierung beim Händler voraus, wobei nicht zwischen einer Ermächtigung für eine einmalige Transaktion und wiederkehrenden Transaktionen, z.B. für ein Abonnement, unterschieden wird.

Der Kunde kann eine solche Ermächtigung für einen Händler in der BLKB TWINT App jederzeit widerrufen. Abgelaufene oder deaktivierte Registrierungen kann der Kunde nur beim Händler erneuern.

Bei Transaktionen über den Bereich «Partner-Funktionen» ruft der Kunde in der BLKB TWINT App eine Übersicht von verschiedenen Anwendungsfällen auf. Beim Anwählen eines spezifischen Anwendungsfalls wird der Kunde auf die Webseite des jeweiligen Händlers weitergeleitet, wo er Produkte oder Dienstleistungen anwählen kann. Im Anschluss folgt eine Bezahlung via BLKB TWINT.

Bei internationalen Zahlungen muss der Kunde die Zahlung immer und unabhängig vom Betrag bestätigen. Eine Rückabwicklung ist unter keinen Umständen möglich. Der Kunde hat sich bei Beanstandungen direkt mit dem entsprechenden Händler zu einigen. Bei P2P-Zahlungen an andere Nutzer kann der Kunde zusätzlich Nachrichten und/oder Bilder mitsenden. Es ist untersagt, Nachrichten oder Bilder mit anstössigem oder illegalem Inhalt über die BLKB TWINT App zu versenden bzw. andere Nutzer über diese Funktion zu belästigen.

 

4. Preise und Gebühren

Die Installation der BLKB TWINT App und die Nutzung der Dienstleistungen sind für die Kunden grundsätzlich kostenlos Internationale Zahlungen in Fremdwährungen werden automatisch zu einem von einem Dritten gestellten Wechselkurs in Schweizer Franken umgerechnet. Die BLKB kann diesen Wechselkurs erhöhen (sog. Mark-up) sowie eine zusätzliche Gebühr für die Fremdwährungstransaktion verlangen. Der Mark-up und die Gebühren fliessen alleine der BLKB zu. Dem Kunden wird in jedem Fall der finale Betrag in Schweizer Franken zur Bestätigung angezeigt. Kommt es zu einer Rückabwicklung einer internationalen Zahlung, so wird diese zum dannzumal gestellten Wechselkurs durchgeführt. Der Kunde trägt das entsprechende Wechselkursrisiko.

Änderungen von Preisen und die Einführung neuer Gebühren werden dem Kunden in der BLKB TWINT App und/oder anderweitig in geeigneter Weise bekanntgegeben. Die Anpassung gilt als genehmigt, wenn der Kunde nach Inkrafttreten der Änderung die BLKB TWINT App weiter nutzt. Änderungen von Preisen für internationale Zahlungen müssen nicht separat bekanntgegeben werden. Dem Kunden wird aber immer der Endbetrag in Schweizer Franken inkl. allen Gebühren angezeigt, bevor er eine internationale Zahlung bestätigt.

 

5. Zahlungsinformationen

Im TWINT-System werden der Totalbetrag des Einkaufs, der Zeitpunkt des Einkaufs, der Standort des POS, an welchem die Zahlung getätigt wird, und der Händler erfasst. Für internationale Zahlungen können weitere Informationen erfasst werden. Die Transaktionen sind in der BLKB TWINT App bis maximal 180 Tage ersichtlich.

 

6. Entschädigungen

Bei Transaktionen in einem Shop (P2M-Zahlungen) hat der involvierte Händler für die entsprechenden Dienstleistungen mit einer Gesellschaft (Acquirer, z.B. TWINT oder SIX Payment Services) einen Vertrag abgeschlossen, der es ihm ermöglicht, TWINT-Zahlungen anzunehmen. Unter diesem Vertrag zahlt er dieser Gesellschaft Gebühren für die Nutzung der Dienstleistungen. Nutzt der Händler zudem Mehrwertleistungen (vgl. Abschnitt Mehrwertleistungen), bezahlt er ebenfalls Gebühren an TWINT.

Der Kunde nimmt zur Kenntnis, dass ein Teil der von den Händlern bezahlten Gebühren an die BLKB weitergeleitet werden kann. Mit den weitergeleiteten Gebühren deckt die BLKB einen Teil ihrer eigenen Kosten für die Herausgabe der BLKB TWINT App und die Ausführung der Transaktionen (transaktionsbedingte, finanztechnische, verwaltungsbedingte Kosten etc.). Der Kunde ist mit diesem Vorgehen einverstanden und verzichtet auf einen allfälligen Herausgabeanspruch.

Mehrwertleistungen

1. Mobile-Marketing-Kampagnen

 

1.1 Ausspielung von Kampagnen

Die TWINT AG kann dem Kunden Anzeigen (z.B. Werbung), Coupons, Stempelkarten und weitere Kampagnen (nachfolgend «Kampagnen») in die BLKB TWINT App ausspielen, wo der Kunden diese sehen, verwalten und einlösen kann.

Zu unterscheiden sind folgende Typen von Kampagnen:

Im Gegensatz zu den TWINT-Kampagnen und TWINT-Mehrwert-Kampagnen setzt die Ausspielung, Anzeige, Verwaltung und Einlösung von Drittanbieter-Kampagnen voraus, dass der Kunde in der BLKB TWINT App dazu seine explizite Zustimmung erteilt (Opting-in) und die Ausspielung von solchen Angeboten Dritter ausdrücklich akzeptiert. Mit der Aktivierung erklärt sich der Kunde ausdrücklich damit einverstanden, dass die TWINT AG weitere Daten für personalisierte Ausspielung von Kampagnen auswerten kann.

Der Kunde hat jederzeit die Möglichkeit, diese Zustimmung in der BLKB TWINT App zu widerrufen. Der Widerruf hat zur Folge, dass der Kunde keine Drittanbieter-Kampagnen mehr ausgespielt erhält, alle aktivierten Drittanbieter-Kampagnen unwiderruflich gelöscht werden und der Kunde von den allenfalls damit verbundenen Vergünstigungen und Vorteilen nicht mehr profitieren kann. Die Ausspielung, Anzeige, Verwaltung und Einlösung von TWINT-Kampagnen und TWINT-Mehrwert-Kampagnen setzt kein Opting-in des Kunden voraus. Diese Kampagnen können entsprechend bei alle Kunden ausgespielt werden. Der Kunde kann seine Zustimmung zu diesen Kampagnen rückgängig machen (Opting-out).

Kampagnen können spezifische Teilnahmebedingungen vorsehen. Bei einer Aktivierung bzw. Einlösung einer entsprechenden Kampagne gelten die Teilnahmebedingungen als akzeptiert.

 

1.2 Geltungsdauer von Kampagnen

Kampagnen sind nur solange gültig, wie sie auf dem Bild-schirm des Smartphones in der BLKB TWINT App ange-zeigt werden.

Gewisse Kampagnen müssen vom Kunden vorgängig in der BLKB TWINT App aktiviert werden, bevor sie eingelöst werden können. Dies ist in der jeweiligen Kampagne entsprechend vermerkt. Aktivierte Kampagnen können von der BLKB deaktiviert werden, wenn sie innerhalb von zehn (10) Tagen oder der in der BLKB TWINT App angegebenen Frist nicht eingelöst wurden.

Andere Kampagnen können eingelöst werden, ohne dass der Kunde sie vorgängig in der BLKB TWINT App aktivieren muss. Viele Kampagnen können nur bei Bezahlung mit der BLKB TWINT App eingelöst werden.

Die Aktivierung einer Kampagne, resp. der Erhalt einer Kampagne, die ohne Aktivierung eingelöst werden kann, berechtigt nicht in jedem Fall zum Bezug eines Rabatts oder eines geldwerten Vorteils, da die Anzahl der Einlösungen durch involvierte Drittanbieter limitiert werden kann. Dies ist in der Regel in der jeweiligen Kampagne entsprechend vermerkt.

In den meisten Fällen werden Kampagnen bei der Bezahlung durch den Kunden mit der BLKB TWINT App automatisch eingelöst, ohne dass der Kunde hierzu Weiteres zu unternehmen hat. In gewissen Fällen jedoch hat der Kunde eine Kampagne dem Geschäftskunden in der BLKB TWINT App vorzuzeigen oder diese an einem Terminal oder in einem Online-Shop selbst einzugeben. Dies ist in der jeweiligen Kampagne entsprechend vermerkt. Bei der Einlösung einer Kampagne mit einem Rabatt wird der Rabatt entweder direkt vom zu bezahlenden Betrag abgezogen oder nach erfolgter Zahlung dem Kunden in Form eines Cash-Back-Guthabens gewährt.

 

1.3 Teilen von Kampagnen

Die BLKB kann dem Kunden die Möglichkeit anbieten, Kampagnen weiteren Personen weiterzugeben, von diesen zu Erhalten oder mit ihnen zu teilen.

 

2. Kundenkarten

Kunden haben die Möglichkeit, ausgewählte Mitarbeiterausweise, Kundenbindungsprogramme und andere Vorteilsangebote von Drittanbietern (nachfolgend «Kundenkarten») in der BLKB TWINT App zu hinterlegen, resp. zu aktivieren. Hinterlegte oder aktivierte Kundenkarten können vom Kunden jederzeit wieder aus der BLKB TWINT App entfernt werden.

Die BLKB kann hinterlegte Kundenkarten ebenfalls aus der BLKB TWINT App entfernen, wenn die Kundenkarte eines Kunden abläuft oder die Kundenkarte generell nicht mehr für die Hinterlegung in der BLKB TWINT App zur Verfügung steht.

Der Kunde nimmt zur Kenntnis, dass bei gewissen Kundenkarten, die mit dem Einsatz der Kundenkarte verbundenen Vorteile in Form von Kampagnen direkt in die BLKB TWINT App ausgespielt werden. Der Kunde erhält solche Kampagnen nur dann, wenn er vorgängig der Ausspielung von Angeboten Dritter zugestimmt hat (siehe Abschnitt Mehrwertleistungen, Ziffer 1.1 Ausspielung von Kampagnen).

Mit der Hinterlegung oder Aktivierung einer Kundenkarte in der BLKB TWINT App gibt der Kunde seine ausdrückliche Einwilligung zur Verwendung der Kundenkarte ab. Diese wird in der Folge automatisch in den Zahlungsprozess mit der BLKB TWINT App einbezogen, sofern dies durch den jeweiligen Herausgeber der Kundenkarte technisch möglich ist. Andere Kundenkarten müssen manuell beim Händler vorgewiesen werden. Die Verwendung einer Kundenkarte kann in der BLKB TWINT App jederzeit deaktiviert werden.

 

3. «Partner-Funktionen»

Im Bereich «Partner-Funktionen» (ehemals TWINT+) haben Kunden die Möglichkeit, die dort aufgeführten Dienstleistungen in Anspruch zu nehmen. Diese Dienstleistungen werden grundsätzlich von Dritten erbracht. Es gelten entsprechend die separaten Vertragsbedingungen für die jeweilige in Anspruch genommene Dienstleistung. Die BLKB übernimmt keine Haftung für diese Angebote.

 

4. Funktion «Später bezahlen»

Gewisse Kunden können die Funktion «Später bezahlen» nutzen. Diese Dienstleistung wird von einem Dritten angeboten und es gelten entsprechend die separaten Vertragsbedingungen dieses Anbieters. Die BLKB übernimmt keine Haftung für diese Funktion. Bei Beanstandungen haben sich die Kunden direkt an den entsprechenden Anbieter zu wenden.

 

5. Weitere Mehrwertleistungen

BLKB kann neben Kampagnen, Kundenkarten, «Partner-Funktionen» und der Funktion «Später bezahlen» jederzeit weitere Mehrwertleistungen in der BLKB TWINT App anbieten.

 

6. Haftung für Mehrwertleistungen

Für Inhalte, Angebote, Meldungen von Drittanbieter-Kampagnen, Kundenkarten, «Partner-Funktionen», die Funktion «Später bezahlen» und allfälligen weiteren Mehrwertleistungen in der BLKB TWINT App ist der jeweilige Drittanbieter verantwortlich. Die BLKB vermittelt in diesen Fällen nur die App als technische Plattform, über die eine solche Mehrwertleistung von einem Drittanbieter angeboten und vom Kunden gegenüber dem Drittanbieter akzeptiert und genutzt wird. Die BLKB hat keinen Einfluss auf die Erfüllung der vom Drittanbieter angebotenen Leistungen und lehnt diesbezüglich jede Verantwortung oder Haftung ab. Insbesondere haftet die BLKB nicht für Kampagnen, welche beim Drittanbieter nicht eingelöst werden können, bzw. für nicht gewährte Vergünstigungen oder Vorteile im Zusammenhang mit der Hinterlegung von Kundenkarten (nicht gewährte Mitarbeitervergünstigungen, nicht honorierte Treuepunkte etc.).

Die BLKB ist bemüht, die Mehrwertleistungen störungsfrei und ununterbrochen in der BLKB TWINT App zur Verfügung zu stellen. Die BLKB kann dies aber nicht gewährleisten. Im Falle eines Nutzungsunterbruchs kann es unter anderem vorkommen, dass die automatische Einlösung von Rabatten oder das automatische Sammeln von Treuepunkten im Zahlungsprozess nicht mehr funktioniert. Der Kunde trägt einen allfälligen aufgrund derartiger Unterbrüche entstehenden Schaden.

Datenschutz

1. Geltungsbereich

Die BLKB untersteht hinsichtlich der Beschaffung, Bearbeitung und Nutzung der personenbezogenen Daten ihrer Kunden der schweizerischen Datenschutzgesetzgebung (insbesondere dem Bundesgesetz über den Datenschutz, DSG, und der Verordnung über den Datenschutz, VDSG) und anderen anwendbaren Gesetzen.

Vorliegend wird der Kunde über die die Datenflüsse und Datenbearbeitung bei Verwendung der BLKB TWINT App informiert.

Zusätzliche Informationen zur Datenbearbeitung sind auf der Website der BLKB unter blkb.ch/datenschutz publiziert und bei jeder Geschäftsstelle der BLKB erhältlich. Weitere Informationen zur Datenbearbeitung finden sich in der Datenschutzerklärung auf der Webseite der TWINT AG.

 

2. Voraussetzungen für den Einsatz der BLKB TWINT App

Mit der Registrierung ermächtigt der Kunde die BLKB, im Rahmen von TWINT-Transaktionen Daten des Kunden, insbesondere Name und Vorname, Mobil- und Endgerätnummer, Adresse, Geburtsdatum und weitere Transaktionsdaten gemäss Zahlungsauftrag (z.B. Höhe des Betrags, Empfängerangaben, Referenzkonto etc.) an die TWINT AG (oder andere Dritte, welche Aufgaben der TWINT AG wahrnehmen) weiterzuleiten. BLKB und TWINT AG können diese Daten auch an Finanzinstitute bzw. Finanzintermediäre und weitere an der Zahlung Beteiligte (z.B. zugelassene Geschäftskunden) weiterleiten, soweit dies zur Abwicklung der Zahlung oder zur Erbringung der im Zusammenhang der über die BLKB TWINT App angebotenen Dienstleistungen (z.B. Mehrwertleistungen) nötig ist. Die BLKB behält sich vor, zur Erfüllung regulatorischer Vorgaben jederzeit weitere Informationen zu verlangen.

 

3. Bezahlen mit der BLKB TWINT App

Möchte der Kunde bei einem Point of Sale («POS») eines Geschäftskunden eine Zahlung via BLKB TWINT App auslösen, wird im TWINT-System eine Verbindung zwischen der BLKB TWINT App des Kunden und dem entsprechenden Geschäftskunden hergestellt. Der konkrete Verbindungsaufbau zwischen POS und der BLKB TWINT App unterscheidet sich nach Art des POS:

 

Der POS meldet dem TWINT-System, welcher Betrag belastet werden soll. In der Folge sendet das TWINT-System eine Zahlungsaufforderung in die BLKB TWINT App des Kunden. Der Kunde kann in den Einstellungen der BLKB TWINT App frei wählen, ab welchen Beträgen eine Zahlung jeweils a) automatisch, b) nach ausdrücklicher Bestätigung durch ihn (OK Button) oder c) nach Eingabe der TWINT PIN erfolgen soll (siehe Abschnitt Zahlungsfunktionen, Ziffer 3 Zahlungsfunktion). Bei internationalen Zahlungen ist in jedem Fall eine Bestätigung erforderlich. Nach Freigabe der Zahlung durch den Kunden erfolgt die Abbuchung des konkreten Betrages auf dem Referenzkonto. Bei internationalen Zahlungen ist zusätzlich das jeweilige ausländische Zahlungssystem sowie die European Mobile Payment Systems Association als Vermittlerin involviert. Die BLKB erhält keine Angaben über den Inhalt des Warenkorbs, es sei denn, die Ziffer 4 Einlösung von Mobile-Marketing-Kampagnen im Abschnitt Datenschutz gelangt zur Anwendung.

Die BLKB gibt ohne ausdrückliche Einwilligung des Kunden keine personenbezogenen Daten an den involvierten Geschäftskunden und/oder an Dritte weiter, es sei denn, die Ziffer 4 Einlösung von Mobile-Marketing-Kampagnen oder die Ziffer 5 Drittanbieter-Kampagnen im Abschnitt Datenschutz gelangen zur Anwendung.

 

4. Einlösung von Mobile-Marketing-Kampagnen

Um die automatische Einlösung von Kampagnen zur Gewährung eines Rabatts oder geldwerten Vorteils zu ermöglichen, müssen Daten zwischen dem TWINT-System und dem Geschäftskunden ausgetauscht werden. Welche Daten übermittelt werden, hängt davon ab, in welchem System die Kampagne eingelöst und der Rabatt resp. der geldwerte Vorteil berechnet wird. Bei der Einlösung von Kampagnen im System des Geschäftskunden wird dem Geschäftskunden die Identifikationsnummer der Kampagne übergeben. Der Geschäftskunde berechnet den allfälligen Rabatt oder geldwerten Vorteil für den Kunden. Der Geschäftskunde erhält hierbei die gleichen Informationen, wie wenn der Kunde die Identifikationsnummer der Kampagne beispielsweise in Form eines Barcodes vorweist. Bei der Einlösung von Kampagnen im TWINT-System wird der Rabatt oder geldwerte Vorteil im TWINT-System berechnet und dem Geschäftskunde übermittelt, damit dieser den Vorteil in seinem System weiterverarbeiten kann (z.B. Abzug eines Rabatts). Ob der Geschäftskunde weitere Daten an die BLKB übergibt (beispielsweise Informationen zur Einlösung von Kampagnen, die vorgängig vom TWINT-System an den Geschäftskunden übermittelt wurden, oder Warenkorbdetails eines Einkaufes, auf deren Basis Kampagnen im TWINT-System eingelöst werden können), regelt sich einzig nach dem Vertragsverhältnis zwischen dem Geschäftskunden und dem Kunden. Der Geschäftskunde ist für die gesetzes- und vertragskonforme Bearbeitung der Kundendaten und für das Einholen der notwendigen Einwilligungen verantwortlich.

 

5. Drittanbieter-Kampagnen

Der Kunde kann sich gegenüber der BLKB ausdrücklich damit einverstanden erklären (Opting-in), dass er in der BLKB TWINT App Drittanbieter-Kampagnen erhält und diese aktivieren und einlösen kann (siehe auch Abschnitt Mehrwertleistungen, Ziffer 1 Mobile-Marketing-Kampagnen). Mit dem Opting-in erklärt sich der Kunde ausdrücklich damit einverstanden, dass die TWINT AG Daten für die personalisierte Ausspielung von Drittanbieter-Kampagnen sammeln und auswerten kann.

Dieses Einverständnis (Opting-in) kann der Kunde auf ausdrückliche Nachfrage im Zeitpunkt der Installation der BLKB TWINT App und/oder zu einem späteren Zeitpunkt durch Anpassung der Einstellungen in der BLKB TWINT App abgeben resp. widerrufen (Opting-out). Die Zustimmung des Kunden ermöglicht es der BLKB und TWINT AG, dem Kunden auf seine persönlichen Interessen zugeschnittene Drittanbieter-Kampagnen zuzustellen.

Der Kunde ist sich bewusst, dass Drittanbieter-Kampagnen nur mit einem Opting-in in der BLKB TWINT App angezeigt und eingelöst werden können.

Auch im Falle eines Opting-in des Kunden gibt die BLKB keine personenbezogenen Daten des Kunden an involvierte Geschäftskunden und/oder Dritte weiter, sofern der Kunde einer solchen Weitergabe in der BLKB TWINT App nicht ausdrücklich zustimmt (siehe Abschnitt Datenschutz, Ziffer 3 Bezahlen mit der BLKB TWINT App). Die involvierten Geschäftskunden erhalten ohne eine solche Zustimmung lediglich Zugriff auf und Zugang zu anonymisierten Daten. Dem Kunden kann die Möglichkeit geboten werden, einer Zustellung personalisierter Drittanbieter-Kampagnen per E-Mail ausdrücklich zuzustimmen.

 

6. Hinterlegung von Kundenkarten

Der Kunde hat die Möglichkeit, physische und rein digitale Kundenkarten verschiedener Geschäftskunden direkt in der BLKB TWINT App zu hinterlegen resp. zu aktivieren. Will er dies tun, hat er die nötigen Einstellungen und Eingaben gemäss anwendbarer Anleitung vorzunehmen. Mit der Hinterlegung resp. Aktivierung einer Kundenkarte in der BLKB TWINT App gibt der Kunde seine ausdrückliche Einwilligung zur Verwendung der Kundenkarte ab. Diese wird in der Folge automatisch in den Zahlungsprozess über der BLKB TWINT App einbezogen, sofern dies der jeweilige Kundenkarten-Herausgeber technisch erlaubt. Der Kunde kann die Verwendung der Kundenkarte in der BLKB TWINT App jederzeit deaktivieren. Der Ablauf der Zahlung richtet sich auch in diesem Fall nach Abschnitt Datenschutz, Ziffer 3 Bezahlen mit der BLKB TWINT App.

Wenn in der BLKB TWINT App eine Kundenkarte hinterlegt und mit der BLKB TWINT App bezahlt wird, und wenn der Kunde durch den Einsatz der Kundenkarte einen allfälligen Vorteil erlangt (Punkte, Rabatt etc.), erhält der Herausgeber der Kundenkarte oder ein von ihm rechtmässig beigezogener Dritter dieselben Daten, wie wenn der Kunde die Kundenkarte physisch vorzeigen würde.

Die BLKB übermittelt dem Geschäftskunden oder mit ihm verbundenen Dritten die Identifikationsnummer der Kundenkarte und abhängig von der eingesetzten Kundenkarte auch Basisdaten zur Zahlung, wie Zeitstempel, Betrag und allfällige durch den Einsatz der Kundenkarte gewährte Rabatte oder Punkte. Die Verwendung dieser Daten durch den im konkreten Fall involvierten Geschäftskunden richtet sich ausschliesslich nach dem Vertragsverhältnis zwischen dem Kunden und dem Geschäftskunden, resp. dem Kunden und dem mit dem Geschäftskunden verbundenen Dritten. Der Geschäftskunde ist für die gesetzes- und vertragskonforme Bearbeitung der Kundendaten und für das Einholen der notwendigen Einwilligungen verantwortlich.

 

7. «Partner-Funktionen», Funktion «Später bezahlen»

Sie können in der TWINT App direkt Waren und Dienstleistungen (z.B. SuperDeals oder Digitale Gutscheine) erwerben oder anderweitige Angebote (z.B. Parkieren oder Bezug von Bargeld) nutzen. Für diese Angebote gelten die Bestimmungen und Datenschutzerklärungen, die im jeweiligen Angebot erwähnt und aufgeführt werden. Gleiches gilt für die Funktion «Später bezahlen».

 

8. Sammlung und Nutzung von Daten für die Verbesserung der BLKB TWINT App

Die TWINT AG sammelt und nutzt Daten für die Bereitstellung und Verbesserung des TWINT-Systems. Dabei handelt es sich einerseits um Daten, auf welche die BLKB TWINT App gemäss den Einstellungen des Kunden auf dem Smartphone zugreifen darf (z.B. Empfang von BLE-Signalen, Geo-Location etc.), andererseits um technische Daten und Informationen, welche im Rahmen des Einsatzes der BLKB TWINT App anfallen.

Die TWINT AG gibt diese personenbezogenen Daten ohne ausdrückliche Zustimmung des Kunden in der BLKB TWINT App nie an Geschäftskunden und/oder Dritte weiter, sondern verwendet sie ausschliesslich für die Bereitstellung und Verbesserung des eigenen Service.

 

9. Google Firebase

Die TWINT AG nutzt in der BLKB TWINT App das Google Firebase Software Development Kit (nachfolgend «SDK») der Google Inc. (nachfolgend «Google»), um das Nutzerverhalten in der App zu analysieren mit dem Ziel, die BLKB TWINT App fortlaufend zu optimieren und auf die Bedürfnisse der Nutzer auszurichten. Der Kunde hat die Möglichkeit, die Sammlung und Übermittlung von Nutzungsdaten an Google in der BLKB TWINT App in den Einstellungen jederzeit auszuschalten. Die durch das SDK gesammelten Informationen über die Benutzung der BLKB TWINT App werden anonymisiert an Server von Google in den USA übertragen und dort gespeichert. Das beinhaltet insbesondere folgende

Informationen:

 

Diese Daten werden von Google ausgewertet, um Reports über die Nutzung der BLKB TWINT App zu erstellen und um weitere mit der Nutzung der BLKB TWINT App verbundene Dienstleistungen zu erbringen. Der Kunde ist sich bewusst, dass Google Informationen gegebenenfalls an Dritte übertragen wird, sofern dies gesetzlich vorgeschrieben ist, oder soweit Dritte diese Daten im Auftrag von Google verarbeiten. Google wird in keinem Fall die IP-Adresse des Kunden mit anderen Daten von Google in Verbindung bringen. Die IP-Adressen werden anonymisiert, so dass eine Zuordnung zum Kunden nicht möglich ist.

 

10. Microsoft App Center

Die TWINT AG nutzt in der BLKB TWINT App das App Center Software Development Kit (nachfolgend «App Center SDK») der Microsoft Corporation (nachfolgend «Microsoft»), um Absturzberichte zu übermitteln mit dem Ziel, die BLKB TWINT App fortlaufend zu verbessern. Die durch das App Center SDK gesammelten Informationen über den Absturz der BLKB TWINT App werden an Server von Microsoft in den USA übertragen und dort gespeichert.

Diese Daten werden von Microsoft ausgewertet, um Absturzberichte zu erstellen und um weitere Dienstleistungen im Zusammenhang mit der Analyse von Fehlermeldungen der BLKB TWINT App bereitzustellen.

Der Kunde ist sich bewusst, dass Microsoft diese Informationen gegebenenfalls an Dritte übertragen wird, sofern dies gesetzlich vorgeschrieben ist oder soweit Dritte diese Daten im Auftrag von Microsoft verarbeiten.

Detaillierte Informationen die Art der Daten und deren Verwendung finden Sie in der Microsoft Datenschutzerklärung unter dem folgenden Link: privacy.microsoft.com/de-de/privacystatement

 

11. Beizug Dritter

Der Kunde ist ausdrücklich damit einverstanden, dass die BLKB und die TWINT AG zur Erbringung ihrer Dienstleistungen Dritte (z.B. Payment Service Provider oder ausländische Zahlungssysteme bzw. Vermittler bei internationalen Zahlungen) beiziehen dürfen und dass dabei Kundendaten, soweit erforderlich, weitergegeben werden können. Die BLKB und die TWINT AG sind zu einer sorgfältigen Auswahl, Instruktion und Kontrolle der Dienstleister verpflichtet.

Der Dritte darf die Daten ausschliesslich im Auftrag der BLKB verwenden. Eine Verwendung der Daten zu eigenen Zwecken des Dritten ist untersagt.

 

12. Aufbewahrung und Löschung

Die bei der BLKB gespeicherten personenbezogenen Daten des Kunden werden – soweit technisch möglich – zehn (10) Jahre nach Beendigung der Geschäftsbeziehung gelöscht bzw. anonymisiert. Das Löschen der BLKB TWINT App auf dem Smartphone des Kunden führt nicht zu einer automatischen Löschung der personenbezogenen Daten bei der BLKB.

Verzichtet der Kunde nachträglich auf personalisierte Kampagnen (Opting-out), werden sechs (6) Monate nach dem Opting-out alle aktivierten Coupons, Stempelkarten und weiteren Kampagnen im TWINT-System unwiderruflich gelöscht bzw. anonymisiert, und der Kunde kann von den damit allfällig verbundenen Vergünstigungen und Vorteilen nicht mehr profitieren.

Ausgenommen von den Bestimmungen dieser Ziffer 12 sind Daten, die zur Erfüllung gesetzlicher Pflichten von der BLKB länger aufbewahrt werden müssen.

 

13. Auskunfts- und Informationsrecht

Bei Fragen zur Bearbeitung der persönlichen Daten, kann der Kunde die BLKB kontaktieren.

 

Detaillierte Informationen zum Datenschutz, einschliesslich Informationen zu Kontaktadressen, sind auf der Website der BLKB unter blkb.ch/datenschutz publiziert und bei jeder Geschäftsstelle der BLKB erhältlich.