- Der Rechner berechnet den maximal möglichen Betrag für einen 3a-Einkauf nach Annahme des Gesetzes.
- Die Berechnung basiert auf Ihrem Alter, Ihrem aktuellen 3a-Vermögen und Ihren möglichen Abzügen. Grundlage bildet die Tabelle zur Berechnung des grösstmöglichen 3a-Guthabens des BSV. Ihr persönliches steuerbare Einkommen und somit die Steuerbelastung kann aufgrund von individuellen Steuerabzügen vom Resultat abweichen.
- Folgendes gilt für den 3a-Einkauf:
- Der Maximalbetrag von 34'416 CHF pro Person und Jahr kann nicht überschritten werden.
- Ein 3a-Einkauf ist nur alle 5 Jahre möglich.
- Bei Verheirateten ist das gesamte Bruttoeinkommen zu erfassen. Der maximal mögliche Einkauf kann zusammengezählt werden.
- Übersteigt Ihre Lücke den Maximalbetrag, kann der Restbetrag alle fünf Jahre weiter reduziert werden.
- Die zusätzliche Steuerersparnis durch die reguläre 3a-Einzahlung wird nicht berücksichtigt.
- Nicht berücksichtigt in der Berechnung ist die Feuerwehrsteuer.
Die BLKB übernimmt keinerlei Verantwortung/Gewähr für die Korrektheit, Vollständigkeit, Aktualität und Zuverlässigkeit der Berechnungen und für deren künftige identische Entwicklung. Die Berechnungen haben daher rein indikativen und unverbindlichen Charakter und stellen insbesondere keine Offerten oder Finanzierungszusagen dar. Jegliche Haftung der BLKB für Schäden, die sich aus dem Gebrauch der Berechnungen ergeben, ist ausgeschlossen.