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Corporate Governance Corporate Governance

Informationspolitik

Auf dieser Seite finden Sie die Informationen zu unserer Informationspolitik, zu unserer Organisation und zu unseren Rechtsgrundlagen.

Informationspolitik

Wir geben offen und ehrlich Antwort auf alle Fragen, die relevante Anspruchsgruppen innerhalb und ausserhalb der BLKB an uns richten.

Wir publizieren unser Jahresergebnis jeweils im Februar oder März an unserer Bilanzmedienkonferenz. Zu Beginn des zweiten Semesters veröffentlichen wir unser Halbjahresergebnis.

Unser Geschäftsbericht erscheint in deutscher Sprache in einer gedruckten und in einer Onlineversion. Den Finanzteil und weitere Texte publizieren wir auf unserer Website auch in Englisch.

Der Nachhaltigkeitsbericht ist seit 2005 Bestandteil unseres Geschäftsberichtes. Der Bankrat und die Geschäftsleitung unterstreichen damit, dass nachhaltiges Handeln einen festen Platz in unserer Unternehmensstrategie und in unserer Kultur hat.

Weitere Medienmitteilungen veröffentlichen wir anlässlich der Versammlung unserer Zertifikatsinhaberinnen und -inhaber im April sowie je nach Aktualität und Bedarf. Sämtliche Medienmitteilungen können auf unserer Website gelesen und heruntergeladen werden.

Wir informieren unsere Mitarbeitenden mindestens zeitgleich wie unsere externen Ansprechsgruppen. Dazu nutzen wir konsequent unser Intranet.

Rechtsgrundlagen

Umgang mit geschäftsethischen Themen

 

Verantwortung/Aufsicht über geschäftsethische Themen

  • Die BLKB legt grössten Wert auf ethisches Verhalten aller Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in sämtlichen Belangen der geschäftlichen Tätigkeit, sei dies im Umgang mit Kundinnen und Kunden oder Dritten sowie untereinander. Der Bankrat und die Geschäftsleitung haben dazu einen Verhaltenskodex erlassen. Die Bank verpflichtet sich darin zu einer ethisch korrekten und wirtschaftlich profitablen Geschäftsführung mit einer sorgfältigen Auswahl der Partner. Sie bekennt sich zu einer ökonomisch, ökologisch und sozial nachhaltigen langfristigen Geschäftsentwicklung und einer zukunftsorientierten Geschäftspolitik, welche den Interessen der Menschen, der Umwelt sowie der Gesellschaft Rechnung tragen.
  • Dieser Verhaltenskodex ist nicht nur ein leeres Versprechen, sondern er wird von Bankrat und Geschäftsleitung konsequent in sämtlichen Belangen des geschäftlichen Lebens eingefordert.

 

Umgang mit Interessenkonflikten

  • Die BLKB stellt die Interessen der Kundinnen und Kunden über ihre eigenen. Die Interessen der BLKB haben Vorrang vor den persönlichen Interessen der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Die BLKB ist bestrebt, Handlungen und Transaktionen, die möglicherweise zu Interessenkonflikten führen, zu vermeiden. Sollten solche trotzdem auftreten, werden diese im Rahmen eines strukturierten Compliance-Risikomanagementprozesses identifiziert, dokumentiert, kontrolliert, beseitigt oder nötigenfalls verboten. Dabei ist spezielles Augenmerk auf die Ausgestaltung von Anreiz- und Vergütungssystemen gerichtet. Bei der Ausübung von nebenamtlichen Funktionen (politische Ämter, Mandate als Organ oder Mitglied eines Organs von juristischen Personen etc.) achtet die BLKB auf die Vermeidung von Interessenkonflikten. Auch ausserhalb der beruflichen Tätigkeit unterlassen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter alles, was der Treuepflicht gegenüber der Bank entgegensteht.

 

Vermeidung von Bestechung 

  • In Bezug auf Bestechung gilt in der BLKB der Grundsatz der Nulltoleranz. Dies betrifft einerseits den Umgang mit Kundinnen und Kunden und die Abwicklung derer Geschäfte bei einem Verdacht auf Korruption. Zum anderen hat die BLKB klare Regeln für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Umgang mit der Annahme von Geschenken stipuliert, wodurch diese bei konkreten Entscheidungen oder in ihrem Verhalten beeinflusst werden könnten.

 

Umsetzung Geldwäscherei-Richtlinien 

  • Die BLKB schützt die Integrität des Finanzsystems sowie diejenige der Bank selbst. Aus diesem Grund tut die BLKB alles, um Geldwäsche, Korruption und Terrorismusfinanzierung zu bekämpfen. Die BLKB erfüllt die gesetzlichen Sorgfaltspflichten im Geldwäschereibereich und nimmt keine deliktisch erworbenen Gelder und Vermögenswerte entgegen. Im Geschäftsverkehr mit international tätigen Kundinnen und Kunden hält sich die BLKB an nationale sowie internationale Bestimmungen zu Embargos und Sanktionen.

 

Vermeidung von Insiderhandel 

  • Die BLKB regelt die Massnahmen zur Verhinderung von Insidergeschäften mit Zertifikaten der Basellandschaftlichen Kantonalbank (KBZ) sowie die Umsetzung der Offenlegung von Management-Transaktionen mit KBZ im Rahmen der von der FINMA vorgegebenen Marktverhaltensregeln. Die betroffenen Organe (Bankrat und Geschäftsleitung) und Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der BLKB werden über die einschlägigen Normen betreffend Ausnützen von Insiderinformationen und Marktmanipulation, das Kotierungsreglement der SIX Exchange Regulation und die Richtlinien betreffend Offenlegung von Management-Transaktionen informiert. Konkrete Massnahmen sind z.B. die Einhaltung von Sperrfristen im Zusammenhang mit dem Halbjahres- und Jahresabschluss sowie Melde- und Bewilligungspflichten bei der Führung von Wertschriftendepots ausserhalb der Bank. Über geeignete Kontrollen wird die Einhaltung der Marktverhaltensregeln sichergestellt. 
  • Angemessene organisatorische Vorkehrungen in räumlicher, personeller, funktionaler und informationstechnologischer Hinsicht stellen sicher, dass insbesondere Interessenkonflikte beim Marktverhalten und der Finanzanalyse verhindert werden.

 

Schulungen zu geschäftsethischen Themen 

  • Die Bank sensibilisiert die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Bank für geschäftsethische Themen sowie zu allen Änderungen der Regularien und führt regelmässig in geeigneter Form Schulungen durch.

 

Whistleblowing-Stelle

  • Die Bank unterhält eine interne Meldestelle für kritische Vorfälle (Whistleblowing-Stelle). Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter können anonym Meldung machen, wenn sie den Verdacht haben, dass sich Personen nicht an Gesetze, Prozesse oder Vorgaben halten. Die Wahrung der Anonymität der meldenden Person während des ganzen Prozesses ist gewährleistet. Zudem halten die «Allgemeinen Anstellungsbedingungen (AAB)» der Bank fest, dass meldende Personen keine Nachteile erfahren dürfen. 
Organisation