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Die QR-Rechnung – das Zahlen wird einfacher

 

Die QR-Rechnung wird das Ausstellen und Bezahlen von Rechnungen deutlich vereinfachen. Bis es soweit ist, müssen alle Unternehmen die notwendigen Vorbereitungen treffen.

«QR» steht für «quick response», zu Deutsch «schnelle Antwort». Seit Mitte 2020 sind die neuen QR-Rechnungen in der Schweiz im Einsatz – die traditionellen roten und orangen Einzahlungsscheine werden nach einer Übergangsphase gemäss der Ankündigung der PostFinance ab dem 30. September 2022 eingestellt.

Mit der neuen QR-Rechnung wird das Bezahlen von Rechnungen für Privatpersonen deutlich einfacher: Einfach den QR-Code einscannen und die Zahlung im E-/Mobile-Banking freigeben.

 

Notwendige Vorbereitung

Auf Seite der Unternehmen wird es etwas komplexer: Auch wenn der neue Einzahlungsschein vom Layout her – auffälligste Änderung ist der aufgedruckte QR-Code – an seine Vorgänger erinnert, ist die QR-Rechnung viel mehr als ein simpler Einzahlungsschein: Die codierten Informationen ermöglichen eine bessere Integration in die IT-Systeme. Das bedeutet: mehr Automatisierung. Und entsprechend weniger Fehler.

Mit der QR-Rechnung wird das Begleichen von Rechnungen zum Selbstläufer. Doch vor allem auf Seite der Firmen braucht es einige Vorlaufzeit: Sie müssen ihre Buchhaltungssoftware auf den neusten Stand bringen und für die neuen Anforderungen aufrüsten.

 

Beratung durch Expertinnen und Experten im Zahlungsverkehr

Unternehmen und aktive Rechnungssteller, die sich bis heute noch nicht mit der Umstellung befasst haben, sollten dies nun in Angriff nehmen. Die Übergangsphase dauert noch bis zum Herbst 2022. Zentral in der Vorbereitung ist, mit den Softwarepartnern Kontakt aufnehmen, damit das Ausstellen von QR-Rechnungen rechtzeitig sichergestellt werden kann. Wer zum Scannen der Einzahlungsscheine Lesegeräte einsetzt, muss seinen Lieferanten kontaktieren, denn die Scanner müssen künftig die neuen QR-Rechnungen einlesen können. Die BLKB unterstützt mit ihren Expertinnen und Experten im Zahlungsverkehr ihre Kundinnen und Kunden bei den erforderlichen Planungs- und Umstellungsarbeiten.

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