Privatkunden
Unternehmenskunden
Über uns
Konto eröffnen
BLKB Logo BLKB Logo

Revision Geldwäschereigesetz Revision Geldwäschereigesetz

Wir erheben von Ihnen Personendaten und Informationen. Diese dienen dazu, Sie bestmöglich zu beraten und unsere Bankdienstleistungen korrekt abzuwickeln. Die Bedingung für diese Datenerhebung sind in unseren Geschäftsbedingungen klar geregelt.

Verschärfte Sorgfaltspflichten für Banken

Mit der Revision des Geldwäschereigesetzes erfolgt die Erfassung von Kundendaten umfassender und strukturierter. Die erhobenen Daten müssen zudem in regelmässigen Abständen überprüft werden. Die Schweiz verbessert damit die Gesetzesgrundlage zur Bekämpfung von Geldwäscherei und Terrorismusfinanzierung. Die neuen Bestimmungen gelten seit Anfang 2023 und sind für alle schweizerischen Finanzdienstleister verpflichtend.

Auch unsere Kundinnen und Kunden werden deshalb von uns kontaktiert. Anhand eines standardisierten Fragebogens werden Fragen zur Person und zur Vertragsbeziehung geklärt. Wie von der Gesetzgeberin gefordert, werden diese Angaben soweit wie möglich plausibilisiert und verifiziert. Dank der erhöhten Transparenz können Geschäftsbeziehungen und getätigte Transaktionen noch besser zum Schutz unserer Kundinnen und Kundenbeurteilt werden.

Wie sicher sind Ihre Daten?
Die Vertraulichkeit Ihrer Daten in Übereinstimmung mit den geltenden Rechtsvorschriften hat für uns höchste Priorität. Die BLKB hält selbstverständlich die gesetzlichen Vorgaben des Bankkundengeheimnisses sowie des Datenschutzes jederzeit ein. Weitere Informationen zum Schutz Ihrer Daten finden Sie auf www.blkb.ch/datenschutz.

 

Häufig gestellte Fragen

Wie setzt die BLKB die GwG-Pflichten um?

Rechtliche Grundlage ist das Geldwäschereigesetz (GwG). Seit Inkrafttreten des revidierten GwG per 1. Januar 2023 überprüft die BLKB die Daten ihrer Kundinnen und Kunden laufend und aktualisiert sie risikobasiert in periodischen Abständen. Die periodische Aktualisierung der Daten erfolgt mittels Briefversand, Information im E-Banking oder anlässlich eines persönlichen Beratungsgesprächs. Bei Neukundinnen und -kunden erhebt die BLKB diese Angaben im Rahmen der Eröffnung einer Geschäftsbeziehung.

Welche Kundenbeziehungen müssen periodisch aktualisiert werden?

Die Einhaltung der neuen gesetzlichen Pflicht findet grundsätzlich auf sämtliche Kundenbeziehungen Anwendung, d.h. sowohl auf Privatpersonen als auch auf juristische Personen.

Was umfasst die periodische Aktualisierung der Kundendaten und -belege?

Der Gesetzgeber verlangt neu für sämtliche Geschäftsbeziehungen eine regelmässige Prüfung und Aktualisierung der relevanten Kundendaten. Die Periodizität und Prüftiefe kann dem jeweiligen Risiko der Geschäftsbeziehung angepasst werden.

Im Rahmen der periodischen Aktualisierung werden insbesondere fehlende, veraltete oder unvollständige Daten und Unterlagen (Kundenbelege) auf den neusten Stand gebracht. Zudem ist die Bank verpflichtet, die Kundenangaben risikobasiert unter Verwendung diverser Dokumente (bspw. mittels Verträgen, Register-Auszügen, Formular A, Formular K usw.) zu dokumentieren und zu verifizieren.

Wer ist die «wirtschaftlich berechtigte Person»?

Als «wirtschaftlich berechtigte Person» gilt, wer eigenständig und in verbindlicher Weise über die Verwendung der Vermögenswerte bestimmen kann; dem sie aus wirtschaftlicher Sicht gehören. Bei einer Privatperson ist die wirtschaftlich berechtigte Person grundsätzlich der Vertragspartner der Geschäftsbeziehung selbst.

Der Begriff umfasst dabei auch diejenigen natürlichen Personen, die letztlich die tatsächliche Kontrolle über eine juristische Person ausüben (sog. Kontrollinhaber).

Was unternimmt die BLKB, wenn sie die nötigen Informationen oder Unterlagen nicht erhält?

Es handelt sich um eine gesetzliche/regulatorische Pflicht, welche von der BLKB zwingend einzuhalten ist. Falls die fehlenden Informationen oder Unterlagen trotz wiederholter Aufforderung nicht termingerecht eingereicht werden, kann die Geschäftsbeziehung eingeschränkt bzw. gesperrt werden. Unter Umständen muss die Geschäftsbeziehung sogar aufgelöst werden.

Wie sicher sind meine Daten?

Die Vertraulichkeit der Daten ihrer Kundinnen und Kunden hat für die BLKB höchste Priorität. Die BLKB aktualisiert im Rahmen der GwG-Pflichten nur hierfür relevante Informationen. Dabei werden die gesetzlichen Geheimhaltungspflichten des Bankkundengeheimnisses (Bankengesetz) sowie das Datenschutzgesetz jederzeit eingehalten.