Per 1. Januar 2025 gelten folgende Neuerungen
Die maximale Entschädigung eines Erdbebenschadens an Gebäuden bezieht sich neu auf die Höhe der Hypothek respektive des Baukredites und nicht wie bis anhin auf den Gebäudeversicherungswert. Der Selbstbehalt wird von 7,5 % auf marktübliche 10 % des Gebäudeversicherungswertes angepasst. Er beträgt unverändert mindestens
25 000 CHF pro Ereignis.
Ihre Versicherungsleistungen
Die Erdbebenversicherung ist ein gemeinsam entwickeltes Produkt der BLKB, der Baloise Versicherung und der Swiss Re.
1 Den Gebäudeversicherungswert finden Sie in der Regel auf der aktuellen Jahresprämienrechnung der kantonalen Gebäudeversicherung oder auf der aktuellen Police. Wenn Sie keine solche Versicherung haben, gilt der Gebäude-Feuerversicherungswert Ihrer privaten Gebäudeversicherung. Besitzen Sie Stockwerkeigentum, deckt die Versicherung Ihren Anteil am Wert des Gebäudes. Wie hoch dieser Anteil ist, erfahren Sie bei der Liegenschaftsverwaltung.
2 Den Hypothekarwert finden Sie auf der letzten Zinsabrechnung Ihrer Hypothek.
3 Aufräum- und Entsorgungskosten sind bis zu einer Höhe von 10 % des Gebäudeversicherungswerts gedeckt.
4 Die Deckung des Gebäudeschadens wird auf die Höhe der Hypothek begrenzt.
5 Es gilt ein Selbstbehalt von 10 % des Gebäudeversicherungswertes, mindestens 25 000 CHF pro Ereignis.