Die professionelle Verwaltung des Stiftungsvermögens ist eine Voraussetzung für eine nachhaltig erfolgreiche Stiftungsarbeit. Wir begleiten Sie mit unserer langjährigen Erfahrung bei der Realisierung Ihrer finanziellen Ziele und Vorgaben.
Fachkundige Begleitung bei sämtlichen Fragen im Zusammenhang mit der Stiftungsgründung
Nachhaltige und auf Ihren Stiftungszweck massgeschneiderte Anlageempfehlungen für verantwortungsbewusstes Investieren
Individuelles Reporting sowie regelmässige Performancebesprechungen mit unseren Expert:innen
Ihre Bedürfnisse – unser Angebot
Wie kann ich nachhaltig Gutes tun?
Finanzplanung
Nachlassplanung
Steuerberatung
Stiftungscommunity
Was brauche ich, um eine Stiftung zu gründen?
Stiftungsart (selbstständige Stiftung oder Dachstiftung)
Stiftungszweck
Stiftungskonzept
Vermittlung Netzwerkpartner:innen
Wie entwickle ich meine Stiftung nachhaltig?
Stiftungskonto
Erstellung Anlagereglement
Anlageberatung und -konzept
Vermögensverwaltung
Stiftungs- und Wertschriftenbuchhaltung
Nachhaltigkeitsberatung
Fach- und Netzwerkanlässe
Stiftungsarten
Selbstständige Stiftung
Selbstständige Stiftungen sind auf Dauer geschaffene juristische Personen. Sie dürfen die jährlichen Erträge oder das Kapital des grundsätzlich ungeschmälert zu erhaltenden Stiftungsvermögens nur zu den Zwecken verwenden, die bei der Stiftungsgründung nach dem Stifterwillen bestimmt worden sind.
Vorteile
Eine gemeinnützige steuerbefreite Stiftung kann entweder bereits zu Lebzeiten oder erst auf das Ableben hin errichtet werden. Als Stifter oder Stifterin bestimmen Sie den Zweck und wer Stiftungsrat sein soll. Bei einer Gründung zu Lebzeiten können Sie sowohl die Gründung wie auch die Fördertätigkeit selbst begleiten und entsprechend Einfluss auf die Ausgestaltung nehmen. Bei den wichtigsten Entscheidungen können Sie aktiv mitwirken und sich an den Fortschritten erfreuen beziehungsweise, wenn nötig, korrigierende Massnahmen ergreifen. Eine Stiftung kann als Mittel für die individuelle Nachlassregelung respektive Steuerplanung genutzt werden.
Zweck
Der Stiftungszweck ist die wichtigste Leitplanke der Stiftung und verleiht ihr den individuellen Charakter. Der Stiftungszweck kann grundsätzlich frei definiert werden, wobei die allgemeinen Schranken der Rechtsordnung zu beachten sind. Je weiter der Stiftungszweck gefasst wird, desto grösser ist der Handlungsspielraum für den Stiftungsrat.
Was gilt es zu beachten?
Einmal errichtet, gibt es kein Zurück mehr und auf das gestiftete Vermögen kann nicht mehr zurückgegriffen werden.
Dachstiftung
Eine Dachstiftung bietet eine Plattform an, damit Stifter unter ihrem Dach ihre Stiftung mit selbst bestimmten gemeinnützigen Zwecken errichten können. Die Dachstiftung verwaltet diese unselbstständigen Stiftungen professionell, besorgt die Geschäftsführung und stellt die zweckkonforme Verwendung der Mittel sicher.
Vorteile
Einfache Gründung mittels eines privatrechtlichen Vertrags zwischen dem Stifter und der Dachstiftung. Die unselbstständigen Stiftungen profitieren von einer erprobten Infrastruktur sowie einer professionellen Geschäftsführung. Dank dieser Synergien sind die Kosten viel günstiger und die Verwaltung effizienter als bei einer selbstständigen Stiftung. Über die gemeinnützige Dachstiftung ist die Steuerbefreiung gegeben. Falle eine Auflösung oder eine spätere Zweckänderung nötig sein sollte, ist dies möglich. Da die unselbstständigen Stiftungen nicht ins Handelsregister einzutragen sind, besteht eine Diskretion über die Stifter.
Zweck
Eine Dachstiftung eignet sich für viele Zwecke, ob für Zustiftungen, Legate oder auch Unterstiftungen. Falls dennoch der Wunsch entsteht, zu einer selbstständigen Stiftung zu wechseln oder den Zweck der Stiftung zu ändern, ist auch dies möglich.
Vergleich
Vergleich selbstständige Stiftung und Dachstiftung
Selbstständige Stiftung
Dachstiftung*
Namensgebung
Eigener Stiftungsname
Eigener Stiftungsname
Zweckänderung
Kaum möglich
Möglich
Juristische Situation
Juristische Person
Separat geführtes Sondervermögen
Stiftungskapital
Sinnvoll ab ca. 5 Mio. CHF
Möglich ab CHF 20’000.–
Steuerbefreiung
Unterschiedliche Handhabung in den Kantonen
Gegeben
Handelsregister
Zwingender Eintrag
Kein Eintrag nötig
Buchführung, Revision
Nötig
Durch Dachstiftung
Gründungskosten
Errichtung und Führung kostspielig
Errichtung und Führung kostengünstig
Wiederkehrende Kosten
Buchhaltung, Revision, Rechenschaftsbericht an Stiftungsaufsicht, Administration und Geschäftsführung
Beitrag an Betriebskosten der Dachstiftung
Auflösung
Fast unmöglich
Einfach
Selbstständige Stiftung
Namensgebung
Eigener Stiftungsname
Zweckänderung
Kaum möglich
Juristische Situation
Juristische Person
Stiftungskapital
Sinnvoll ab ca. 5 Mio. CHF
Steuerbefreiung
Unterschiedliche Handhabung in den Kantonen
Handelsregister
Zwingender Eintrag
Buchführung, Revision
Nötig
Gründungskosten
Errichtung und Führung kostspielig
Wiederkehrende Kosten
Buchhaltung, Revision, Rechenschaftsbericht an Stiftungsaufsicht, Administration und Geschäftsführung
Auflösung
Fast unmöglich
Dachstiftung*
Namensgebung
Eigener Stiftungsname
Zweckänderung
Möglich
Juristische Situation
Separat geführtes Sondervermögen
Stiftungskapital
Möglich ab CHF 20’000.–
Steuerbefreiung
Gegeben
Handelsregister
Kein Eintrag nötig
Buchführung, Revision
Durch Dachstiftung
Gründungskosten
Errichtung und Führung kostengünstig
Wiederkehrende Kosten
Beitrag an Betriebskosten der Dachstiftung
Auflösung
Einfach
* Unselbstständige Stiftung unter Dachstiftung
Massgeschneiderte Anlagelösungen
Die Anlagestrategie ist für die zukünftige Wertentwicklung des Stiftungsvermögens bedeutsam: 80% der Performance und 95% des Anlagerisikos eines Wertschriftenportfolios werden durch die Auswahl der Anlageklassen beeinflusst. Wir bieten Anlagelösungen – passend zu Stiftungszweck und Anlagereglement.
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