Seit 21. November 2025 dürfen nur noch strukturierte Adressdaten für alle beteiligten Parteien (z. B. Zahlungsempfangende, Zahlungspflichtige) verwendet werden. Es ist möglich, dass Rechnungen in Zukunft häufiger abgelehnt werden, da diese Umstellung verbindlich wird. Während einer Übergangsphase können Zahlungen mit unstrukturierten Adressdaten noch kurzfristig ausgeführt werden. Die BLKB wird sich bemühen, Rechnungen bis August 2026 weiterhin zu verarbeiten.
Falls Sie Rechnungen mit unstrukturierten Angaben ausführen möchten, können Sie die Daten manuell in die entsprechenden strukturierten Felder eintragen, um die Zahlung auch nach der Übergangsphase noch durchführen zu können. Wir empfehlen Ihnen jedoch dringend, sich an die Rechnungsstellenden zu wenden, um zukünftig korrekt erstellte Rechnungsbelege zu erhalten.
Eine strukturierte Adresse teilt die Adressdaten in standardisierte Elemente auf, wie beispielsweise Strassenname, Hausnummer, Postleitzahl und Ort. Mehr Informationen finden Sie in unserem Blogbeitrag und unter Handlungsbedarf für natürliche Personen.

