Warum braucht es die strukturierte Adresse?
Der Finanzplatz Schweiz passt sich den internationalen Rahmenbedingungen an und führt per November 2026 sowohl für Ausland- als auch Inlandzahlungen die Pflicht zur Verwendung der strukturierten oder hybriden Adresse gemäss ISO-20022-Standard ein. Die strukturierte Erfassung von Adressen verbessert die Datenqualität, reduziert Fehler und ermöglicht eine effizientere Abwicklung von Zahlungen – national wie international. Diese Umstellung betrifft insbesondere Unternehmen, aber auch Privatpersonen sollten sich damit vertraut machen.
Wie sieht die strukturierte Adresse aus?
Die strukturierte Adresse teilt die Adresse in einzelne, standardisierte Elemente auf, wie z.B. Strassenname, Hausnummer, Postleitzahl und Ort. Im Gegensatz dazu sind unstrukturierte Adressen als Freitext in Adresszeilen zusammengefasst (XML-Struktur findet der interessierte Leser ganz unten):
Unstrukturierte Adresse (gültig bis 21. November 2026) Hier wird die Adresse nicht in die einzelnen Elemente aufgeteilt: |
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Name | Hans Muster |
Adresszeile | Rheinstrasse 7 |
Adresszeile | 4410 Liestal |
Land | Schweiz |
Hybride Adresse (gültig ab 22. November 2025) Mindestens Name, Ort und Land sind strukturiert: |
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Name | Hans Muster |
Adresszeile | Rheinstrasse 7 |
Adresszeile | 4410 |
Ort | Liestal |
Land | Schweiz |
Strukturierte Adresse (bereits heute empfohlen, ab 21.11.2026 verbindlich) Alle Adressbestandteile werden eindeutig in separaten Feldern erfasst: |
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Name | Hans Muster | |
Strasse | Rheinstrasse | |
Hausnummer | 7 | |
Postleizahl | 4410 | |
Ort | Liestal | |
Land | Schweiz |
Was ändert sich bei der QR-Rechnung ab November 2025?
Am 21. November 2025 treten neue Vorgaben für die QR-Rechnung in Kraft. Die wichtigste Anpassung ist die alleinige Unterstützung der strukturierten Adresse (Adress-Typ «S») im Swiss QR Code, sprich die Aufteilung der Adresse in einzelne Elemente. Zudem können neu mehr Sonderzeichen und Umlaute verwendet werden. Sämtliche wichtigen Informationen und Spezifikationen finden Sie auf der Website der SIX zur QR-Rechnung.
Wenn Sie über die BLKB bzw. unser E-Banking QR-Rechnungen bestellen, haben sie automatisch das richtige Adressformat.
Was ist mein Handlungsbedarf?
Erstellung von QR-Rechnungen mit eigener Software
Bis spätestens 21. November 2025 muss sichergestellt sein, dass QR-Rechnungen nur noch strukturierte Adressen (Adress-Typ «S») enthalten. Dies betrifft sowohl die eigene Adresse (Rechnungssteller), als auch die Adresse des Zahlungspflichtigen.
Bei der Umsetzung erhalten Sie Unterstützung von Ihrer IT-Abteilung oder Ihrem Softwarepartner.
Elektronischer Zahlungsauftrag pain.001 via eigene Software
Bis spätestens 21. November 2026.
Bei der Umsetzung zur Strukturierung Ihrer Adressdaten erhalten Sie Unterstützung von Ihrer IT-Abteilung oder Ihrem Softwarepartner.
E- und Mobile Banking: Manuelle Zahlungen und Daueraufträge erfassen
Achten Sie beim manuellen Erfassen neuer Zahlungsempfänger auf vollständige und korrekte Adressangaben. Bestehende Daueraufträge und Zahlungsvorlagen werden wir analysieren und bei Handlungsbedarf auf Sie zukommen.
Unsere Empfehlung
Bereiten Sie sich schon jetzt auf die Umstellung vor. So stellen Sie sicher, dass Ihre Zahlungen auch künftig korrekt und effizient abgewickelt werden. Sämtliche relevanten Informationen und technische Spezifikationen finden Sie auf der Webseite der SIX zu strukturierte/hybride Adresse.
Haben Sie Fragen?
Bei Fragen stehen Ihnen unsere Spezialistinnen und Spezialisten unter der Telefonnummer +41 61 925 95 99 oder per E-Mail an support@blkb.ch gerne zur Verfügung.
Für technisch interessierte Leser - die Adressen in der XML-Struktur
Mindestanforderung: "Name", "Stadt" und "Land" in separaten Feldern strukturiert. Die Empfehlung der BLKB ist die Adresse vollständig zu strukturieren.
Ab November 2026 ist die SPS ISO 20022 Version 2019 allein gültiger Standard für den Schweizer Finanzplatz.
Unstrukturierte Adresse in der XML-Struktur (gültig bis 21.11.2026)
Hier wird die Adresse nicht in die einzelnen Elemente aufgeteilt:
Hybride Adresse in der XML-Struktur (gültig ab 22.11.2025)
Mindestens Name, Stadt und Land sind strukturiert:
Strukturierte Adresse in der XML-Struktur (ab 21.11.2026 verbindlich)
Alle Adressbestandteile werden eindeutig in separaten Feldern erfasst: