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Altersvorsorge bei Frauen – Herausforderungen und Besonderheiten

08.03.2024

 

Wie steht es um Ihre Altersvorsorge?

Nach wie vor überlassen viele Frauen finanzielle Themen ihrem Partner und kennen ihre Vorsorgesituation nicht. Auch wenn die aktuellen persönlichen Verhältnisse stabil und sicher und die eigene Pensionierung noch weit entfernt scheinen: Beschäftigen Sie sich kritisch mit Ihrer Vorsorge.

 

Welche Rolle spielen Teilzeitarbeit und Babypausen?

Kommt ein Kind zur Welt, arbeitet der Mann in der Regel in einem hohen Pensum weiter. Die Frau unterbricht hingegen ihre Arbeitstätigkeit für Monate oder Jahre. Entsprechend fehlen ihr in dieser Zeit nebst dem Lohn auch Pensionskassenbeiträge für die Altersvorsorge – es entstehen Vorsorgelücken. Kommt hinzu, dass in dieser Zeit oft auch nicht in die Säule 3a einbezahlt wird. Beim Wiedereinstieg kann es nach der Babypause zu einem Karriereknick kommen: Sie verdienen weniger als zuvor.

 

Was passiert nach einer Scheidung?

Nach einer Scheidung oder Trennung entstehen oft finanzielle Probleme. Mehr als jede vierte geschiedene Rentnerin in der Schweiz ist auf Ergänzungsleistungen der AHV angewiesen. Wer geschieden wird erhält aus der 1. Säule Rentenleistungen, da die während der Ehe erzielten Einkünfte in der Regel hälftig auf beide Eheleute verteilt werden. Das Altersgutshaben aus der Pensionskasse wird ebenfalls geteilt. Überlebende Ehepartnerinnen oder Ehepartner erhalten im Todesfall zudem automatisch Hinterlassenenleistungen.

Anders sieht es bei Konkubinatspaaren aus: Wer im Konkubinat lebt, hat im Fall einer Trennung keine finanziellen Ansprüche: Auch im Todesfall haben Konkubinatspartnerinnen und Konkubinatspartner auf Leistungen der AHV keinen, auf Pensionskassenleistungen nur bedingten Anspruch.

Vermeiden Sie böse Überraschungen im Alter und nehmen Sie Ihre finanzielle Zukunft in die eigenen Hände. Mit einer richtigen Planung vermeiden Sie Lücken in Ihrer Altersvorsorge und können der zweiten Halbzeit entspannt entgegenschauen.

 

Fünf Tipps für Ihre Altersvorsorge

Tipp 1: Diskutieren Sie mit Ihrem Partner über Ihr Arbeits- und Betreuungsmodell. Und machen Sie zusammen eine Finanzplanung – am besten, bevor Sie Kinder bekommen.

Wie sieht die Familienplanung aus? Wie sehen Ihr Arbeitspensum und Ihr Lohn nach einer Babypause aus? Welche Konsequenzen hat das auf Ihre weitere Erwerbstätigkeit? Möchten Sie sich ein Eigenheim kaufen? Unsere Beraterinnen und Berater begleiten Sie gerne auf Ihrem finanziellen Weg.

Tipp 2: Während einer Babypause werden nach 14 Wochen nicht mehr automatisch Beiträge in die Pensionskasse einbezahlt. Einmal vorhandene Vorsorgelücken bis zur Pensionierung wieder zu schliessen ist sehr anspruchsvoll. Deshalb ist es wichtig, rechtzeitig Verbesserungsmöglichkeiten zu prüfen. Informieren Sie sich bei Ihrer Pensionskasse oder bei einer Finanzberaterin oder einem Finanzberater frühzeitig darüber, wie Sie entstandene Lücken wieder schliessen können.

Tipp 3: Bauen Sie Finanzwissen auf. Sie müssen sich nicht zu einer Finanzspezialistin entwickeln, ein gewisses Grundwissen schadet aber nie. Mittlerweile gib es viele Webseiten, Apps oder Bücher, welche sich speziell an Frauen richten und Basics über Vermögensaufbau und Altersvorsorge vermitteln.

Tipp 4: Setzen Sie einen Teil des Lohnes Ihres Partners für den Einkauf in Ihre Pensionskasse oder für Einzahlungen in Ihre Säule 3a ein. Nutzen Sie darüber hinaus bei Sparen-3-Guthaben die Möglichkeit in Vorsorgefonds zu investieren. Weil das Geld bis auf gewisse Ausnahmen bis zum Pensionierungsalter gebunden ist, bietet die Säule 3a die optimale Ausgangslage für Wertschriftenanlagen. Auf Grund des langen Zeithorizonts minimiert sich das Risiko von Verlusten und das Renditepotenzial wird gegenüber der Kontovariante erhöht.

Tipp 5: Frauen begeben sich oft in finanzielle Abhängigkeit ihres Partners, indem sie sich für unbezahlte Familienarbeit oder ein Teilzeitpensum entscheiden. Dieses Modell funktioniert nur, wenn das Paar bis nach der Pensionierung zusammenbleibt. Nach einer Scheidung sind Sie für Ihren eigenen Lebensunterhalt zuständig. Teilen Sie also die Betreuung von Kindern fair mit Ihrem Partner auf und arbeiten Sie idealerweise mindestens 50 Prozent. Die richtige Aufteilung von Berufstätigkeit und Kinderpause ist natürlich sehr individuell.

Haben Sie weitere Fragen?

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