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Was man kennt und doch nicht weiss: Pensionskassenausweis verstehen

16.03.2023

 

Addi: «Erfahrungsgemäss erhalten in den nächsten Wochen ganz viele Angestellte ihren Pensionskassenausweis. Sehr oft landet der PK-Ausweis irgendwo in einem Ordner, ohne dass er richtig angeschaut wird. Machst du in deinen Beratungen diese Erfahrung ebenfalls?»

Björn: «Ja, sogar sehr oft. Viele Kundinnen und Kunden wissen ganz genau, wo der Ausweis abgelegt ist, aber die wenigsten wissen, was draufsteht. Erstaunlich, weil das Vermögen in der Pensionskasse bei vielen Kundinnen und Kunden neben einem allfälligen Eigenheim den grössten Teil vom Vermögen ausmacht.»

 

Addi: «Was sind denn aus deiner Sicht die wichtigen Zahlen, welche man auf dem Pensionskassenausweis kontrollieren sollte?»

Björn: «Nicht nur die Zahlen sollte man betrachten. Oftmals schaut man nämlich nur die voraussichtliche Rente bei Pensionierung an und vergleicht diese mit der Zahl aus dem Vorjahr. Wichtiger ist, die persönlichen Angaben zu überprüfen. Ansonsten sollte sicher der Anrechenbare Jahreslohn überprüft werden. Das ist in der Regel der Bruttolohn, auf welchem zum Beispiel auch die AHV-Beiträge abgerechnet werden. Dieser Lohn bildet die Basis von allen weiteren Berechnungen auf dem PK-Ausweis und somit von den künftigen Leistungen.»

 

Addi: «Wenn ich jetzt meinen PK-Ausweis anschaue, dann habe ich zusätzlich zum Bruttolohn noch einen versicherten Lohn aufgeführt. Was ist da der Unterschied?»

Björn: «Beim versicherten Lohn ist bereits der Koordinationsabzug verrechnet worden. Der Koordinationsabzug ist jener Bestandteil vom Lohn, welcher bereits in der AHV versichert ist. Daher ist in der Regel nicht der gesamte Bruttolohn auch in der Pensionskasse versichert. Weitere interessante Zahlen sind die Höhe der Spar- und Risikobeiträge und wie diese zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer aufgeteilt sind. Gemäss Gesetz muss der Arbeitgeber mindestens 50% beisteuern, er darf natürlich aber auch mehr.»

 

Addi: «Sehe ich auf dem Pensionskassenausweis auch meinen aktuellen Kontostand respektive wie viel Kapital für mich bis heute in der Pensionskasse angespart wurde?»

Björn: «Diese Zahl findet man meistens mit der Bezeichnung ‹Sparguthaben› oder ‹Altersguthaben›. Oftmals ist dabei auch noch ein Wert nach BVG aufgeführt. Das bedeutet, dass du aktuell mehr in der Pensionskasse angespart hast als vom Gesetzgeber eigentlich verlangt wird. In diesem Fall spricht man von einer überobligatorischen Lösung. Für dich ist dann die grössere Zahl relevant.»

 

Addi: «Wenn ich die letzten paar Jahre zurückblättere, dann stelle ich fest, meine voraussichtlichen Altersleistungen schwanken. Wieso ist das so?»

Björn: «Die voraussichtlichen Leistungen im Alter sind jeweils Schätzungen. Da ist beispielsweise ein Zinssatz für die Berechnung des Guthabens bei Pensionierung hinterlegt, welches wiederum zur Altersrente führt. Wenn der effektiv bezahlte Zins tiefer ausfällt, dann wird auch die Rente tiefer. Fällt der effektive Zins höher aus, dann erhöht sich aufgrund des höheren Altersguthabens auch die Rente. Anders ist es bei den Leistungen im Invaliditäts- oder Todesfall. Diese sind sehr oft (bei circa 80% der Arbeitnehmer) in einer Abhängigkeit zum versicherten Lohn und somit nicht abhängig vom Spar- und Altersguthaben.»

 

Addi: «Immer wieder hört man vom Umwandlungssatz von 6,8%. Auf meinem Pensionskassenausweis steht, dass ich mit Alter 65 nur einen Umwandlungssatz von 5% haben werde. Darf meine Pensionskasse diesen Umwandlungssatz von 5% anwenden?»

Björn: «Ja, das darf sie. Die 6,8% gelten nur für den obligatorischen Teil der Pensionskasse. In deinem Fall kann man davon ausgehen, dass du in einer umhüllenden Pensionskasse bist. Das heisst, der versicherte Lohn, die Sparbeiträge etc. sind besser versichert, als wenn du nur die BVG-Lösung nach gesetzlichem Obligatorium hättest. Darum darf auch der Umwandlungssatz tiefer als 6,8% sein. Du wirst aber nie schlechtere Leistungen haben, als wenn du nur eine obligatorische Versicherung hättest und dafür einen Umwandlungssatz von 6,8%. In der Regel wirst du mit einer umhüllenden Pensionskassenlösung trotz tieferem Umwandlungssatz bessere Leistungen haben, als wenn du nur nach den gesetzlichen Minimalleistungen versichert bist.»

 

Addi: «Das heisst ja auch, dass, bis ich dann endlich einmal pensioniert bin, meine Leistungen fortlaufend schlechter werden können. Kann ich denn irgendetwas unternehmen, um diese Leistungseinbussen zu kompensieren? Kann ich mich vielleicht einer anderen Pensionskasse anschliessen, welche bessere Leistungen – zum Beispiel einen höheren Umwandlungssatz – anbietet?»

Björn: «Die freie Pensionskassenwahl ist tatsächlich ein Thema, welches politisch immer mal wieder diskutiert wird. Allerdings hat es aktuell keine Chancen. Ein wesentlicher Grund ist, dass dann ein Arbeitgeber gute Leistungen (z. B. hohe Sparbeiträge) für Versicherte erbringen muss, welche nicht für ihn arbeiten. Ich sehe die individuellen Möglichkeiten, seine Leistungen zu beeinflussen und zu verbessern, in anderen Bereichen – zum Beispiel das Einkaufspotenzial auszuschöpfen. Oder, wenn es das Reglement zulässt, einen Sparplan zu wählen, mit welchem ich jeden Monat etwas höhere Beiträge einzahle, welche zulasten meines monatlichen Lohnes gehen. Solche Sparpläne sind meistens mit Begriffen wie ‹Sparen Plus›, ‹Sparen Maxi›, etc. gekennzeichnet. Ich selbst habe bei meiner Pensionskasse das ‹Sparen Plus› gewählt. Ich erhöhe gegenüber dem Standardsparplan zwar mein Altersguthaben nur in kleinen Schritten, aber wie sagt man so schön: Kleinvieh macht auch Mist. Gerade dann, wenn die Pensionierung nicht bereits in ein paar wenigen Jahren erfolgt. Anderweitig habe ich als Arbeitnehmer nicht viele Möglichkeiten, um auf meine Pensionskassenlösung Einfluss zu nehmen. Wenn ich aber zum Beispiel Inhaber einer Firma, Geschäftsleistungsmitglied, Geschäftsführer eines Unternehmens etc. bin, dann habe ich durchaus die Position, um den Pensionskassenplan für die gesamte Belegschaft zu verbessern. Gerade KMU haben hier noch viel Potenzial, weil die Firma irgendwann gegründet und aus finanziellen Überlegungen eine günstige Pensionskassenlösung mit entsprechend bescheidenen Leistungen gewählt wurde. Wenn die Firma dann aber einmal etabliert und finanziell gesund unterwegs ist, dann sollte der Fokus auf die Mitarbeitenden und deren Sozialleistungen gerichtet und den aktuellen Bedürfnissen angepasst werden. Auch hierbei können wir unsere Kundinnen und Kunden, KMU etc. unterstützen.»

 

Addi: «Zum Schluss: Welche Zahl interessiert dich als Finanzplanungsexperten jeweils besonders auf dem PK-Ausweis?»

Björn: «Ui, das ist schwierig. Eigentlich interessieren mich wirklich alle Zahlen. Aber wenn ich eine herauspicken muss, dann das vorgängig erwähnte Einkaufspotenzial. Ist ein Einkaufspotenzial vorhanden, dann heisst das, dass die Pensionskassenleistung nicht voll ausgeschöpft ist bzw. dass man nicht auf die gemäss Reglement maximalen Leistungen kommt. Dies kann zum Beispiel durch einen Jobwechsel oder eine Lohnerhöhung entstanden sein. Es ist möglich, den Betrag mit freien Mitteln in die Pensionskasse einzuzahlen. Das Interessante daran ist, dass diese Beträge vom steuerbaren Einkommen abgezogen werden können. Somit erzielt man mit einem Einkauf von CHF 10’000.– durchaus eine Steuereinsparung von circa CHF 3000.–. Aber Achtung: Das Kapital ist dann auch in der Pensionskasse gebunden und kann nicht so einfach wieder herausgenommen werden! Ausserdem führt der Einkauf auch zu einer höheren Rente im Alter, was wiederum dann eine höhere Steuerbelastung bedeutet. Darum lohnt es sich, einen PK-Einkauf gut zu prüfen und am besten mit einem Finanzplaner zu besprechen und entsprechend gesamtheitlich zu planen und erst dann umzusetzen. Denn es gibt Fristen und Abhängigkeiten zu den restlichen finanziellen und persönlichen Wünschen/Zielen zu beachten, aber auch Möglichkeiten, um den durch den Einkauf resultierenden Steuernachteil nach der Pensionierung zu korrigieren. Natürlich ganz legal 🙂.»

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