Vor der Stockwerk-Eigentümer-Versammlung
Hat die erstmalige, konstituierende Stockwerk-Eigentümerversammlung noch nicht stattgefunden (z.B. bei einem Neubau), benötigen wir folgende Dokumente:
- Benutzungs- und Verwaltungsreglement (Art. 712g ZGB) oder aktueller Grundbuchauszug des zu Stockwerkeigentumseinheiten aufgeteilten Grundstücks, aus dem sämtliche Stockwerkeigentümer:innen hervorgehen
- Aktueller Verwaltungsvertrag mit dem/der in der beurkundeten Stockwerkbegründung eingetragenen Eigentümer:in als Vertragspartner:in
Nach der Stockwerk-Eigentümer-Versammlung
Hat die erstmalige, konstituierende Stockwerk-Eigentümerversammlung bereits stattgefunden, bitten wir Sie um folgende Unterlagen:
- Benutzungs- und Verwaltungsreglement (Art. 712g ZGB)
- Aktuelles Protokoll der Versammlung der Stockwerkeigentümer:innen, in welcher die Ernennung der Verwaltung ersichtlich ist (Art. 712m Abs. 1 Ziff. 2 ZGB)
- Bescheinigung der Beschlussfähigkeit der Versammlung (Art. 712p ZGB)
- Alternativ kann ein Zirkularbeschluss eingereicht werden, bei dem alle Eigentümer:innen schriftlich und mit ihrer Unterschrift die neue Reglung bestätigen.
Änderungen an Ihrem Konto
Sollten Sie Anpassungen an Ihrem Stockwerk- oder Miteigentümerschaftskonto vornehmen wollen, füllen Sie bitte den Änderungsantrag aus.
So erreichen Sie uns
Wir bitten Sie, uns Ihre Unterlagen entweder per E-Mail an uns zu schicken oder postalisch an:
BLKB
SMO Partner & Basis
Postfach 613
4410 Liestal