Kurzbeschrieb
Das Konto Sparen 3 für die Altersvorsorge und zum Steuernsparen.
Rückzugsmöglichkeiten
Die Kontoauflösung ist frühestens 5 Jahre vor Erreichen des AHV-Alters möglich oder bei: Finanzierung von selbst genutztem Wohneigentum (Kauf, Bau oder Amortisation der Hypothek) / Aufnahme einer selbstständigen Erwerbstätigkeit im Haupterwerb, wodurch Sie nicht mehr dem BVG unterstehen / Definitiver Ausreise aus der Schweiz / Invalidität/Tod. Überträge an eine andere Vorsorgestiftung unterliegen einer dreimonatigen Kündigungsfrist oder Inkaufnahme eines Nichtkündigungsabzuges von 1.00% auf den Rückzugsbetrag.
Kontoauszug
Jährlich. Zusätzliche Auszüge 0.50 CHF pro Auszug.
Einzahlungen dieses Jahr
Erwerbstätige mit Pensionskasse: max. 7'056 CHF (2023) / Erwerbstätige ohne Pensionskasse: 20% vom Netto-Erwerbseinkommen, max. 35'280 CHF (2023)