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Nachträgliche Einzahlungen in die Säule 3a
Im Herbst 2021 konnten wir «Good News» zum nachträglichen Einzahlen in die Säule 3a verkünden. Die Motion Ettlin wurde 2019 im Parlament gutgeheissen und die Verwaltung und der Bundesrat mit der Erarbeitung der Vorlage beauftragt, die künftig auch rückwirkende Einzahlungen in die dritte Säule zulässt. Adrian Simmen, Leiter Financial Plannig, gibt Auskunft über den aktuellen Stand der Dinge.
Vor einiger Zeit haben Sie im Newsletter über das Thema der nachträglichen Einzahlung in die Säule 3a berichtet. Ist nachträglich Vorsorgen noch immer aktuell?
Sie sprechen die Motion Ettlin an, welche Ständerat Erich Ettlin im Juni 2019 im Parlament eingereicht hat. Bereits im September 2019 hat der Ständerat seine Unterstützung für die Motion bekannt gegeben. Im Juni 2020 hat dann auch der Nationalrat die Motion durchgewinkt. Der Auftrag ging damals an den Bundesrat bzw. ans Bundesamt für Sozialversicherungen zur Anpassung des betreffenden Artikels im BVG. Wir rechneten damit, dass diese Möglichkeit, nachträglich Verpasstes nachzuholen und damit seine private Altersvorsorge zu stärken, noch 2023 konkret wird. Nun stellen wir fest, dass die Umsetzung schleppender läuft als gedacht.
Welche Vorteile bringt es?
Es würde die Möglichkeit schaffen, verpasste Beiträge in die Säule 3a nachzuzahlen. Ähnlich wie man das heute bereits bei der Pensionskasse kennt. Beispielsweise können dann Personen, welche in jungen Jahren zu wenig Einkommen hatten, um sich eine Säule 3a leisten zu können, die Beträge nachträglich einzahlen. Dies ist auch sehr interessant für Frauen, welche während der Babypause kein Einkommen hatten und somit nicht zur Einzahlung in die Säule 3a berechtigt waren.
Ist der Einführungstermin per 1.1.23 noch realistisch
Nein, das wird nicht mehr klappen. Ich rechne frühestens mit dem 1.1.24. Normalerweise gilt eine Frist von 2 Jahren für eine Vernehmlassungsvorlage. Da dürfen wir also bald mit einem Resultat rechnen. Meines Erachtens ist es sehr schade, dass so viel Zeit verstreicht. Die Möglichkeit der Nachzahlung in die Säule 3a ist eine sinnvolle Stärkung der Altersvorsorge.
Adrian Simmen
Leiter Financial Planning BLKB