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Nachträgliche Einzahlungen in die Säule 3a

2019 wurde die «Motion Ettlin» im Parlament gutgeheissen und die Verwaltung sowie der Bundesrat mit der Erarbeitung der Vorlage beauftragt. Inhalt der Motion ist: künftig sollen auch rückwirkende Einzahlungen in die dritte Säule möglich sein. Adrian Simmen, Leiter Financial Planning, gibt Auskunft über den aktuellen Stand der Dinge.

 

Das Thema der nachträglichen Einzahlung in die Säule 3a – ist das immer noch aktuell?

Hierbei handelt es sich um die oben erwähnte Motion Ettlin. Im Juni 2020 hat auch der Nationalrat die Motion durchgewinkt. Der Auftrag ging damals an den Bundesrat bzw. ans Bundesamt für Sozialversicherungen zur Anpassung des betreffenden Artikels im BVG. Wir rechneten damit, dass diese Möglichkeit, nachträglich Verpasstes nachzuholen und damit die private Altersvorsorge zu stärken, noch 2023 konkret wird. Nun stellen wir fest, dass die Umsetzung schleppender läuft als gedacht.

Welche Vorteile bringt es?

Es würde die Möglichkeit schaffen, verpasste Beiträge in die Säule 3a nachzuzahlen. Ähnlich wie man das heute bereits bei der Pensionskasse kennt. Beispielsweise können dann Personen, welche in jungen Jahren zu wenig Einkommen hatten, um sich eine Säule 3a leisten zu können, die Beträge nachträglich einzahlen. Dies ist auch sehr interessant für Frauen, welche während der Babypause kein Einkommen hatten und somit nicht zur Einzahlung in die Säule 3a berechtigt waren.

Ist der Einführungstermin per 1.1.24 noch realistisch?

Nein, das wird nicht mehr klappen. Ich rechne frühestens mit dem 1.1.25. Normalerweise gilt eine Frist von 2 Jahren für eine Vernehmlassungsvorlage. Da dürfen wir also bald mit einem Resultat rechnen. Meines Erachtens ist es sehr schade, dass so viel Zeit verstreicht. Die Möglichkeit der Nachzahlung in die Säule 3a ist eine sinnvolle Stärkung der Altersvorsorge.

Adrian Simmen

Adrian Simmen
Leiter Finanzplanung BLKB