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Individualbesteuerung in der Schweiz: Ein Überblick nach der Reform

 

Grundprinzip und wichtigste Änderungen

Mit der Reform wird das Einkommen für jede Person einzeln erfasst und nach einem einheitlichen, zivilstandsunabhängigen Tarif besteuert. Die bisherige «Heiratsstrafe» durch das Zusammenrechnen der Einkommen von Ehepaaren entfällt, was insbesondere Doppelverdiener mit ähnlichem Einkommen entlasten soll. Gleichzeitig sollen die Tarife und Abzüge angepasst werden, etwa durch höhere Sozialabzüge, damit der Systemwechsel steuerlich in der Breite tragbar bleibt.

Wer gewinnt, wer verliert?

Die Reform wirkt sich je nach Lebenskonstellation sehr unterschiedlich aus. Während die «Heiratsstrafe» für Doppelverdiener entfällt, schwindet für andere der bisherige «Heiratsbonus».

Alleinstehende ohne Kinder erfahren eine leichte Entlastung bei tiefen und mittleren Einkommen durch einen höheren Grundfreibetrag, aber teils auch eine leichte Mehrbelastung bei höheren Einkommen. Das neue System soll vereinfachen und mehr Transparenz bieten. Für Alleinstehende bietet die Individualbesteuerung nur geringe direkte Reformvorteile, da sie schon bisher individuell besteuert wurden.

Verheiratete Doppelverdiener mit ähnlichem Einkommen (z.B. 50/50 oder 60/40) erleben eine spürbare Entlastung, da die Progression nicht mehr auf das zusammengerechnete Einkommen wirkt. Die Abschaffung der «Heiratsstrafe» soll zu besseren Erwerbsanreizen für beide Partner führen. Allerdings löst die Reform einen zusätzlichen Aufwand durch zwei separate Steuererklärungen aus und kann so zu Verschiebungen bei den Abzügen führen.

Verheiratete mit stark ungleichen Einkommen, sowie Einverdiener-Ehen werden tendenziell mit einer höheren Steuerbelastung konfrontiert. Da das höhere oder das einzelne Einkommen nun bei einer Person konzentriert ist, greift die Progression voll zu. Die steuerliche Mehrbelastung für traditionelle Rollenmodelle erhöht das Risiko eines sinkenden Nettohaushaltseinkommens.

Da der spezielle «Elterntarif» wegfällt, müssen Alleinerziehende genau auf die neuen Abzugsregelungen achten. Die Erhöhung des Kinderabzugs bei der direkten Bundessteuer (auf 12 000 CHF) soll dies teilweise kompensieren, was durch den Tarifwechsel verloren gehen könnte.

Beispielhafte Steuerwirkungen (Tendenzen)

Die konkreten Beträge hängen jeweils von Kanton, Gemeinde und individuellen Abzügen ab und die folgenden Beispiele orientieren sich an veröffentlichten Modellrechnungen auf Bundesebene:

  1. Alleinstehende ohne Kinder
    Bislang beginnt die Steuerbelastung bei der direkten Bundessteuer ab einem Einkommen von rund 20 100 CHF. Neu soll durch einen höheren Grundfreibetrag die Steuerbelastung erst bei etwa 25 400 CHF einsetzen, darunter fällt keine direkte Bundessteuer an. Tiefe Einkommen werden somit entlastet, bei höheren Einkommen kann die Tarifglättung jedoch zu geringfügigen Mehrbelastungen führen.
  2. Verheiratetes Paar, 2 Kinder, beide je 100 000 CHF Einkommen
    Es erfolgte bisher eine gemeinsame Veranlagung mit Zweitverdienerabzug, aber zu einer deutlich höheren Progression aufgrund des zusammengerechneten Einkommens. Aufgrund der Reform werden beide separat besteuert. Die Kinderabzüge werden zwischen den Eltern aufgeteilt. Bei der direkten Bundessteuer reduziert sich die Steuerlast um schätzungsweise 2500 CHF pro Jahr. Dieses Doppelverdienerpaar gehört klar zu den Gewinnern der Reform.
  3. Verheiratetes Paar, 2 Kinder, Einverdiener 120 000 CHF, Zweitverdiener 0 CHF Auch in diesem Beispiel erfolgte vor der Reform eine gemeinsame Veranlagung, in welcher beide Elternteile vom gemeinsamen Tarif und Abzügen profitierten. Nach der Reform wird der erwerbstätige Elternteil allein besteuert und die volle Progression erfasst somit sein Einkommen. Der nicht erwerbstätige Elternteil hat keine eigene Steuerlast, aber auch keine Entlastungswirkung mehr im gemeinsamen Tarif. Zudem fällt der halbe Kinderabzug ins Leere. Für viele Einverdiener-Ehen führt dies so zu einer höheren Steuerbelastung.
  4. Alleinerziehende mit 70 000 CHF Einkommen, 1 Kind Alleinerziehende profitierten bislang vom günstigeren Steuertarif. Aufgrund des neuen Einheitstarifs fällt diese Vergünstigung jedoch weg. Bei den niedrigen bis mittleren Einkommen ist eine leichte Entlastung wahrscheinlich. Bei höheren Einkommen sollen die künftigen Kinderabzüge von neu 12 000 CHF dazu beitragen, die steuerliche Mehrbelastung abzufedern. Die Steuerbelastung für viele Alleinerziehende hängt somit von der Einkommenshöhe sowie den kantonalen Ausgestaltungen der neuen Steuertarife ab.

Steuerausfälle, Mehrarbeit und Auswirkungen auf Gesellschaft und Praxis

Der Bund rechnet allein bei der direkten Bundessteuer mit Mindereinnahmen von rund 630 Mio. CHF pro Jahr, wovon etwa 130 Mio. CHF die Kantone tragen. Zusätzlich müssen Kantone und Gemeinden ihre eigenen Tarife anpassen. Dies dürfte die gesamten Steuerausfälle weiter erhöhen. Gleichzeitig entstehen durch den Systemwechsel rund 1,7 Mio. zusätzliche Steuererklärungen, weil künftig jede verheiratete Person eine eigene Erklärung einreichen muss. Wie sind die einzelnen Bereiche davon betroffen?

Verwaltungen

Kurz- bis mittelfristig entsteht eine Mehrbelastung. Dies zum Beispiel aufgrund der Einführung neuer IT-Systeme, Anpassungen von Formularen und Prozessen sowie Schulung neuer Mitarbeitender. Langfristig sollte sich das System stabilisieren und die Prüfung der Steuererklärungen vereinfachen. Die erhöhte Anzahl an Steuererklärungen bleibt aber bestehen, was einen höheren Personalbedarf oder eine weitergehende Digitalisierung erfordert.

Steuerberatung und Finanzplanung

Es ist mit einer höheren Nachfrage zu rechnen. Paare und Familien suchen vermehrt Beratung zur optimalen Arbeitsaufteilung, zum Einsatz der Säule 3a sowie zum Einfluss auf die 2. Säule und zu den Auswirkungen der Individualbesteuerung.

Die Reform führt zudem zu einer komplexeren Planung. Fragen zu Unterhaltszahlungen, Kinderabzügen, Wohneigentumsförderung und Vorsorge müssen nun aus verschiedenen individuellen Perspektiven gedacht werden.

Familien und Allgemeinheit

Viele Doppelverdiener-Haushalte mit ähnlichem Einkommen werden finanziell entlastet, während traditionelle Einverdienerfamilien voraussichtlich mehr Steuern zahlen.

Die errechneten Steuermindereinnahmen können mittelfristig beim Bund und den Kantonen zu Sparprogrammen führen oder die Suche nach neuen Einnahmequellen nach sich ziehen, was die gesamte Bevölkerung betreffen kann.

Die Reform stärkt tendenziell die finanzielle Eigenständigkeit beider Partner und unterstützt eine gleichmässigere Verteilung von Erwerbs- und Care-Arbeit.

Erwerbsanreize für Zweitverdienende

Ein zentrales Ziel der Reform ist, dass sich ein zusätzliches Arbeitspensum – häufig dasjenige des Zweitverdieners – netto stärker lohnt. Heute führen die gemeinsame Progression und Abzüge dazu, dass jegliche Lohnerhöhung des Zweitverdienenden zum hohen Grenzsteuersatz des gemeinsamen Einkommens besteuert wird.

Positive Effekte:

Jegliches Zusatzeinkommen des Zweitverdieners wird neu nach seiner eigenen Einkommenssituation besteuert, was die Grenzbelastung deutlich senken kann.

Gerade in hochqualifizierten Berufen können mehr Frauen und Männer ihr Pensum erhöhen, was dem Fachkräftemangel entgegenwirkt. Zudem unterstreicht eine individuelle Steuerpflicht, dass sich eine eigene Erwerbstätigkeit auch aus Vorsorgegründen lohnt.

Mögliche Grenzen und Nebenwirkungen:

Weitere Hürden abseits der Steuern bleiben bestehen. Hohe Kinderbetreuungskosten, mangelnde Betreuungsangebote und starre Arbeitsmodelle können die Reformwirkung schmälern.

Wo kein Zweitverdiener vorhanden ist oder dieser nur in einem tiefen Pensum arbeitet, steigen die Steuern, ohne dass zusätzliche Erwerbsarbeit realistisch ist (z.B. bei Betreuung mehrerer kleiner Kinder). Ob und wie stark solche Haushalte tatsächlich ihr Pensum erhöhen, hängt von vielen Faktoren ab, weshalb die erwarteten zusätzlichen Beschäftigungseffekte unsicher bleiben.

Auswirkungen auf die Altersvorsorge

Die Reform soll auch die Altersvorsorge stärken, indem mehr Personen erwerbstätig sind und höhere Beiträge in die 1., 2. und 3. Säule leisten.

Von Vorteil können hier mehr Beitragsjahre und höhere Einzahlungen sein. Wer als bisheriger Zweitverdiener sein Pensum erhöht oder die Erwerbstätigkeit aufnimmt, verbessert seine persönliche Situation bei der AHV und der Pensionskasse.

Neu steigt die Chance, Vorsorgelücken zu reduzieren. Vor allem Frauen mit Unterbrechungen im Arbeitsleben profitieren von der stärkeren Gewichtung des eigenen Einkommens.

Zudem erhöht sich das Sparpotenzial in der Säule 3a. Zwei voll erwerbstätige Partner können je den maximalen Betrag in die Säule 3a einzahlen, was die private Altersvorsorge stärkt.

Kritische Aspekte

Eine steuerliche Mehrbelastung kann die Sparfähigkeit schmälern. Einverdiener- und Teilzeit-Haushalte mit einer Mehrbelastung haben weniger Mittel für die freiwillige Vorsorge zur Verfügung.

Nicht zu unterschätzen sind auch die jährlichen Steuermindereinnahmen. Diese können längerfristig den Spielraum für leistungsfähige Sozialversicherungen oder steuerliche Anreize für die Vorsorge schmälern.

Auf privater Ebene entsteht zudem eine komplexere Vorsorgeplanung. Paare müssen ihre Altersplanung bewusster auf zwei individuelle Vorsorgekarrieren ausrichten, statt auf eine gemeinsame Steuer- und Vorsorgeperspektive.

Fazit

Mit der Einführung der Individualbesteuerung hat die Schweiz ihr Steuersystem stärker auf individuelle wirtschaftliche Leistungsfähigkeit ausgerichtet. Während Doppelverdienerhaushalte spürbar profitieren können, bringt die Reform für Einverdienerfamilien teilweise Mehrbelastungen. Gleichzeitig steigen der administrative Aufwand und die Anzahl Steuererklärungen.

Ob das Ziel der Reform, höhere Erwerbstätigkeit von Zweitverdienenden und eine Stärkung der Altersvorsorge, langfristig erreicht werden, wird sich erst in den kommenden Jahren zeigen.

Aus unserer Sicht bedeutet die eingeführte Individualbesteuerung, dass sich eine individuelle Analyse der Steuer- und Vorsorgesituation für praktisch alle Haushaltskonstellationen lohnt – insbesondere für verheiratete Paare, Zweitverdienende und Alleinerziehende, die ihre Erwerbs- und Vorsorgeplanung neu justieren möchten.

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