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Altersvorsorge bei Frauen – was ist anders?

 

Wie steht es um Ihre Altersvorsorge?

Nach wie vor überlassen viele Frauen finanzielle Themen ihrem Partner und kennen ihre Vorsorgesituation nicht. Auch wenn die aktuellen persönlichen Verhältnisse stabil und sicher und die eigene Pensionierung noch weit entfernt scheinen: Beschäftigen Sie sich kritisch mit Ihrer Vorsorge.

Welche Rolle spielen Teilzeitarbeit und Babypausen?

Kommt ein Kind zur Welt, arbeitet der Mann in der Regel in einem hohen Pensum weiter. Die Frau hingegen unterbricht ihre Arbeitstätigkeit für Monate oder Jahre. Entsprechend fehlen ihr in dieser Zeit nebst dem Lohn auch Pensionskassenbeiträge für die Altersvorsorge – es entstehen Vorsorgelücken. Beim Wiedereinstieg kann es nach der Babypause zu einem Karriereknick kommen: Sie verdienen weniger als zuvor.

Was passiert nach einer Trennung?

Nach einer Scheidung oder Trennung geraten viele Betroffene finanziell unter Druck. In der Schweiz ist mehr als jede vierte geschiedene Rentnerin auf Ergänzungsleistungen zur AHV angewiesen. Gleichzeitig bestehen im Bereich der Altersvorsorge und der sozialen Absicherung verschiedene Ansprüche: So werden die während der Ehe erzielten Einkommen in der 1. Säule in der Regel hälftig auf beide Ehepartner verteilt. Auch das Altersguthaben aus der Pensionskasse sowie vorhandene Guthaben der 3. Säule werden aufgeteilt. Überlebende Ehepartnerinnen oder Ehepartner haben im Todesfall zudem Anspruch auf Hinterlassenenleistungen.

Bei Konkubinatspaaren stellt sich die Situation anders dar: Im Fall einer Trennung bestehen in der Regel keine finanziellen Ansprüche. Auch im Todesfall haben Konkubinatspartnerinnen und -partner keinen Anspruch auf AHV-Leistungen; Leistungen aus der Pensionskasse werden nur unter bestimmten Bedingungen ausgerichtet.

Eine frühzeitige Planung zahlt sich aus

Vermeiden Sie böse Überraschungen im Alter und nehmen Sie Ihre finanzielle Zukunft rechtzeitig in die eigenen Hände. Mit einer richtigen Planung vermeiden Sie Lücken in Ihrer Altersvorsorge und können der zweiten Halbzeit entspannt entgegenschauen.

 

Fünf Tipps für Ihre Altersvorsorge

Tipp 1: Rechtzeitig planen

Sprechen Sie mit Ihrem Partner oder Ihrer Partnerin frühzeitig über Ihr Arbeits- und Betreuungsmodell und planen Sie gemeinsam Ihre Finanzen; am besten noch bevor Sie Kinder bekommen.

Beantworten Sie für sich die Fragen: Wie sieht die Familienplanung aus? Wie sehen Ihr Arbeitspensum und Ihr Lohn nach einer Babypause aus? Welche Konsequenzen hat das auf Ihre weitere Erwerbstätigkeit? Planen Sie das rechtzeitig.

Tipp 2: Lücken schliessen

Während einer Babypause fliessen nach 14 Wochen keine automatischen Beiträge in die Pensionskasse, und ohne ein AHV-pflichtiges Einkommen sind Sie nicht berechtigt, Säule 3a-Beiträge einzuzahlen. Einmal vorhandene Vorsorgelücken bis zur Pensionierung wieder zu schliessen, ist sehr anspruchsvoll. Setzen Sie, nach Möglichkeiten, einen Teil des Lohnes Ihres Partners für den Einkauf in Ihre Pensionskasse oder für Ein- oder Nachzahlungen in Ihre Säule 3a ein. Seit dem 1. Januar 2026 besteht auch in der Säule 3a die Möglichkeit Nachzahlungen zu tätigen.

Informieren Sie sich bei Ihrer Pensionskasse und bei unserer Kundenberatung frühzeitig darüber, wie Sie entstandene Lücken sinnvoll schliessen können.

Tipp 3: Wissen aufbauen

Bauen Sie Finanzwissen auf. Sie müssen sich nicht zu einer Finanzspezialistin entwickeln, ein gewisses Grundwissen schadet aber nie. Mittlerweile gibt es viele Webseiten, Apps oder Bücher, welche sich speziell an Frauen richten und Wissen über Vermögensaufbau und Altersvorsorge vermitteln.

Tipp 4: Optimal investieren

Nutzen Sie bei Sparen-3-Guthaben die Möglichkeit, in Vorsorgefonds zu investieren. Weil das Geld, von wenigen Ausnahmen abgesehen, bis zum Pensionierungsalter gebunden ist, bietet die Säule 3a eine optimale Ausgangslage für Wertschriftenanlagen. Aufgrund des langen Zeithorizonts verringert sich das Verlustrisiko, während das Renditepotenzial gegenüber der Kontovariante steigt.

Tipp 5: Eigenständig bleiben

Achten Sie darauf, finanziell möglichst unabhängig zu bleiben, auch dann, wenn Sie sich für unbezahlte Familienarbeit oder ein Teilzeitpensum entscheiden. Denn nach einer Trennung oder Scheidung müssen Sie in der Regel für Ihren eigenen Lebensunterhalt aufkommen. Umso wichtiger ist es, die Kinderbetreuung fair mit Ihrem Partner oder Ihrer Partnerin zu teilen und idealerweise mindestens 50 Prozent berufstätig zu bleiben. Wie Beruf und Familienzeit aufgeteilt werden, ist letztlich sehr individuell und von verschiedenen Faktoren abhängig.

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