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Rente oder Kapitalbezug?

 

Die Wahl zwischen Rente und Kapital bei der Auszahlung der Pensionskasse ist eine der zentralsten finanziellen Entscheidungen im Leben. Renten- und Kapitalbezug unterscheiden sich in der Art des Einkommens, der Verfügbarkeit, der Flexibilität und in Bezug auf ein vorzeitiges Ableben. Nicht zu vernachlässigen ist zudem das Thema Steuern.

 

Was spricht für den Rentenbezug?

Beim Rentenbezug wählen Sie ein regelmässiges, fixes, garantiertes Einkommen. Dieses ist im Voraus bekannt und die Rente wird bezahlt, solange Sie leben. Nach Ihrem Ableben fliesst die Partnerrente weiter (in der Regel 60 % der Altersrente). Wenn Sie grossen Wert auf Sicherheit legen und sich nicht selber um die Anlage Ihres Vermögens kümmern möchten, kann der Rentenbezug die richtige Lösung für Sie sein. Auch Ehepaare, die das Einkommen der überlebenden Partnerin oder des überleben-den Partners langfristig absichern möchten, sind mit der Rentenzahlung gut bedient. Wichtig zu wissen: Verstirbt die zweite Ehepartnerin oder der zweite Ehepartner, verbleibt das Kapital meistens in der Pensionskasse und kann nicht vererbt werden (siehe Pensionskassenreglement). Steuerlich werden Renten wie Erwerbseinkommen behandelt und sind zu 100 % zu versteuern.

 

Wie sieht dies beim Kapitalbezug aus?

Beim Kapitalbezug geniessen Sie mehr Flexibilität für Ihre Pläne und können die Liquidität Ihren Bedürfnissen anpassen. Haben Sie nach der Pensionierung einiges vor? Reisen, ein Hobby oder andere Investitionen? Die monatlichen Bezüge sind variabel und Sie können laufend entscheiden, wann Sie wie viel beziehen möchten. Sie entscheiden ausserdem, ob und wie Ihr Kapital angelegt werden soll. Sie tragen jedoch auch selber die Verantwortung, wie lange Ihr Vermögen reicht, und müssen mit dem Risiko von Kursschwankungen umgehen können. Im Todesfall fällt das verbleibende Kapital in den Nachlass und kann vererbt werden. Das Kapital aus der Pensionskasse unterliegt bei der Auszahlung einer einmaligen Kapitalleistungssteuer (zu einem reduzierten Satz) und danach der kantonalen Vermögenssteuer. Erträge wie Dividenden und Zinsen müssen als Einkommen versteuert werden.

 

Welche Bezugsart ist nun die bessere?

Mit welcher Variante können Sie besser schlafen? In vielen Fällen bewährt sich eine Mischform. Wir verfolgen oft den Ansatz, dass fixe Ausgaben auch mit fixen Einnahmen gedeckt werden sollen. Erstellen Sie also Ihre persönliche Ausgabenplanung und berechnen Sie, welche Einnahmen diesen gegenüberstehen. Der Bedarf für die fixen Ausgaben kann mit einer Rentenzahlung gedeckt werden. Der Betrag, der über die fixen Ausgaben hinausgeht, kann als Kapital bezogen werden.

Die verschiedenen Varianten sollen gut durchdacht und frühzeitig geplant werden. Sprechen Sie mit unseren Expertinnen und Experten oder nutzen Sie unsere digitale Entscheidungshilfe «Rente oder Kapital».

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