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Wie Sie mit gestaffeltem Kapitalbezug Steuern sparen

 

In diesem Beitrag zeigen wir auf, wie ein gestaffelter Bezug Ihrer Vorsorgegelder funktioniert, wann er sinnvoll ist und wie Sie sich optimal darauf vorbereiten. 

Kapitalauszahlung und Steuern: Was Sie wissen müssen

Vorsorgekapital aus der 2. oder 3. Säule unterliegt bei der Auszahlung einer speziellen Kapitalleistungssteuer. Diese fällt je nach Kanton und Höhe des Betrags unterschiedlich aus, ist aber in der Regel progressiv. Das heisst: Je höher die bezogene Summe, desto höher auch der Steuersatz.

Gerade bei einmaligen Auszahlungen in der Höhe von mehreren hunderttausend Franken kann dies zu einer spürbaren Belastung führen. Eine Möglichkeit, diese Steuerprogression zu entschärfen, ist der gestaffelte Bezug, also die Aufteilung der Auszahlung über mehrere Jahre.

Wie funktioniert ein gestaffelter Bezug?

Ein gestaffelter Bezug bedeutet, dass Vorsorgekapital nicht in einem einzigen Steuerjahr, sondern über mehrere Jahre verteilt bezogen wird. Dadurch sinkt die Steuerprogression erheblich. Dies ist möglich, wenn Sie zum Beispiel über mehrere 3a-Konten verfügen oder über Pensionskassenleistungen, die Sie zeitlich staffeln können.

In der Praxis kann das folgendermassen aussehen:

 

Modell Kapitalbetrag Steuerbetrag
Einmaliger Bezug (1 Konto, 1x PK)

CHF 100 000 + CHF 500 000 = CHF 600 000

CHF 44 543
Gestaffelter Bezug (über 3 Jahre) CHF 50 000 (3a) + CHF 50 000 (3a) + CHF 500 000 (PK) CHF 1650+ CHF 1650 + CHF 32 483= CHF 35 783
Steuerersparnis   CHF 8760

 

Die Zahlen basieren auf einem Beispiel (Sissach BL, Mann, ledig, keine Kinder, Steuerjahr 2025). Die Ersparnis ist jedoch schweizweit relevant und kann je nach Kanton sogar deutlich höher ausfallen.

Voraussetzungen und Fristen beachten

Damit ein gestaffelter Bezug möglich ist, müssen Sie bestimmte Voraussetzungen erfüllen:

  • Mehrere 3a-Konten aufbauen: Nur so kann das Kapital in verschiedenen Jahren bezogen werden.
  • Planung im Vorfeld: Die Auszahlung muss rechtzeitig beantragt und mit den jeweiligen Vorsorgeinstitutionen koordiniert werden.
  • Zeitlicher Spielraum: Das Gesetz erlaubt, Vorsorgekapital aus der Säule 3a frühestens fünf Jahre vor dem Referenzalter zu beziehen, also ab dem Alter von 60 Jahren. Pensionskassengelder dürfen ebenfalls frühzeitig, jedoch nur bei teilweiser oder voller Pensionierung bezogen werden (Ausnahme: Freizügigkeitsgelder).

Gut zu wissen: Auch nach dem offiziellen Pensionierungsdatum besteht Spielraum. Ein Aufschub der Pensionskassenauszahlung ist bis maximal zum Alter von 70 Jahren möglich (für Frauen wie Männer), sofern weiterhin Erwerbseinkommen erzielt wird.

Auch Wohnsitz und Zivilstand beeinflussen die Steuer

Wie hoch Ihre Steuerlast beim Bezug von Vorsorgekapital ausfällt, hängt stark vom Wohnort/Wohnkanton ab. Auch der Zivilstand spielt eine Rolle. Wer plant, umzuziehen oder in einen steuergünstigeren Kanton zu ziehen, sollte dies idealerweise vor dem Kapitalbezug tun – nicht danach.

Ein weiterer Vorteil: Der Kapitalbezug kann unabhängig von den Entwicklungen an den Finanzmärkten erfolgen. Wenn Ihr Vorsorgekapital in einem Anlagefonds investiert ist, können Sie die Fondsanteile in Ihr Wertschriftendepot übertragen. So vermeiden Sie es, in einer Baisse verkaufen zu müssen.

Investieren auch im Ruhestand?

Nach der Pensionierung wird oft, verständlicherweise, der Fokus auf Sicherheit gelegt. Dennoch lohnt es sich, das verbleibende Kapital weiterhin sinnvoll zu investieren.

Investieren im Ruhestand bedeutet nicht zwingend, grosse Risiken einzugehen. Vielmehr geht es darum, den finanziellen Handlungsspielraum zu erhalten und gezielt zu planen. Gerade im Umfeld tiefer Zinsen kann eine gut strukturierte Anlagestrategie helfen, die Kaufkraft zu sichern.

Unsere Empfehlung: Rechtzeitig starten

Je früher Sie mit der Planung beginnen, desto grösser ist Ihr Gestaltungsspielraum. Zwischen dem 50. und 60. Altersjahr empfiehlt es sich, folgende Themen aktiv anzugehen:

  • Teil- oder Frühpensionierung planen und umsetzen
  • Wohnsitzsituation analysieren (Steueroptimierung)
  • AHV-Anmeldung vorbereiten (ca. 6 Monate vor Pensionierung)
  • Bezug von Pensionskassengeldern koordinieren (Kapital oder Rente)
  • Mehrere 3a-Konten aufbauen und optimal staffeln
  • Mögliche Freizügigkeitsguthaben nicht vergessen

Vorsorge clever beziehen, Steuern gezielt senken

Die Gestaltungsmöglichkeiten beim Vorsorgebezug sind gross, aber sie erfordern vorausschauende Planung. Besonders für vermögendere Personen kann sich eine durchdachte Bezugsstrategie schnell auszahlen. Wer 3a-Konten und Pensionskassenguthaben geschickt kombiniert und zeitlich gestaffelt bezieht, spart nicht nur Steuern, sondern behält auch die Kontrolle über die eigene Finanzplanung.

Gerne unterstützen wir Sie dabei, Ihre individuelle Strategie zu entwickeln. Vereinbaren Sie einen Beratungstermin, denn finanzielle Freiheit in der Pension beginnt mit den richtigen Entscheidungen heute.

 

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