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BLKB lanciert Angebot an SARON-Kreditprodukten für Private und Unternehmen

Liestal, 21.09.2020

Die Ablösung des CHF-LIBOR-Zinssatzes durch den SARON (Swiss Average Rate Over-night) steht bevor: Voraussichtlich ab 2022 wird der bisherige Referenzzinssatz für Geldmarktkredite in Schweizer Franken nicht mehr zur Verfügung stehen. Die BLKB ermöglicht ihren Kundinnen und Kunden mit der Lancierung verschiedener SARON-Kreditprodukte per 21. September 2020 frühzeitig einen reibungslosen Übergang.

 

So funktioniert der SARON

Der SARON ist ein Tagesgeldsatz. Das heisst, er gilt jeweils nur für eine Zinsperiode von heute auf morgen. Er wird täglich auf dem Schweizer Geldmarkt ermittelt und basiert auf abgeschlossenen Markttransaktionen und verbindlichen Kauf- und Verkaufspreisen. Der SARON besteht seit 2009 und erfüllt alle internationalen Anforderungen an einen Referenzsatz. Der SARON wird täglich nach Handelsschluss durch die SIX berechnet und publiziert.
Der am Ende einer Abrechnungsperiode zu zahlende Zinssatz wird aus den täglich aufgezinsten SARON-Sätzen (dem sogenannten SARON Compound) berechnet. Für ein SARON-Kreditprodukt heisst das konkret: Die genaue Höhe des Zinssatzes und somit die Höhe der zu leistenden Zinszahlung werden am Ende der Zinsperiode ermittelt. Dies unterschiedet sich von LIBOR-Produkten, bei denen der Zinssatz jeweils zu Beginn feststeht.

 

SARON-Produkte für Privatpersonen

Die SARON-Hypothek zeichnet sich durch eine Laufzeit von 3 Jahren aus. Der Kreditnehmer hat jedoch die Möglichkeit, jederzeit in eine Festzinshypothek mit mindestens gleichlanger Laufzeit zu wechseln.

 

SARON-Produkte für Unternehmenskunden

Bei der Geldmarkt-Hypothek (SARON) sowie dem Rollover-Kredit (SARON) kommt ebenfalls der SARON Compound als Basiszinssatz zur Anwendung. Für Unternehmenskunden, die für die jeweils aktuelle Zinsperiode einen im Voraus bekannten Basiszinssatz wünschen, bietet die BLKB den Festen Vorschuss (SARON) an, dessen Zinsberechnung auf dem SARON-Swapsatz für die jeweilige Zinsperiode basiert.

 

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Medienmitteilung 21. September 2020
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