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Kanton Basel-Landschaft lanciert mit der BLKB ein Hilfspaket von 190 Mio. CHF für die von der COVID-19-Krise Betroffenen

Liestal, 18.5.2020

Im Rahmen einer ausserordentlichen Sitzung hat der Regierungsrat heute Morgen die Eckwerte für das Hilfspaket definiert. Es wird im Rahmen einer Notstandsverordnung (gemäss § 74 Abs. 3 Kantonsverfassung) durch den Regierungsrat beschlossen und anschliessend dem Landrat voraussichtlich am 2. April 2020 zur Genehmigung unterbreitet werden.

Dr. Anton Lauber, Regierungsrat des Kantons Basel-Landschaft, betont: «Es geht darum, den von der Krise betroffenen KMU im Kanton Basel-Landschaft rasch, zielgerichtet und unbürokratisch finanzielle Unterstützung zukommen zu lassen. Es muss verhindert werden, dass es zu einer unkontrollierten Ausweitung der Krise auf die Baselbieter Wirtschaft kommt.»

John Häfelfinger, CEO der BLKB, sagt: «Zusammen mit dem Kanton Basel-Landschaft ist es uns gelungen, ein weitreichendes Massnahmenpaket zu schnüren. Wir sind für die Region und unsere Kundinnen und Kunden auch in schwierigen Zeiten da. So verstehen wir unseren Leistungsauftrag.»

Die aktuelle Situation hat einschneidende finanzielle Konsequenzen für zahlreiche Menschen und Unternehmungen in der Region. Der Kanton Basel-Landschaft und die BLKB helfen betroffenen Kunden – sowohl Privatpersonen wie auch KMU – mit verschiedenen Massnahmen zur raschen und unkomplizierten Liquiditätsüberbrückung.

Bürgschaft des Kantons Basel-Landschaft im Umfang von 100 Mio. CHF

Der Kanton Basel-Landschaft unterstützt die von der Krise betroffenen Unternehmungen inklusive Selbstständigerwerbende mit rückzahlbaren Krediten zur Überbrückung von Liquiditätsengpässen sowie mit nicht rückzahlbaren Soforthilfen in Härtefällen. Für Kredite und Soforthilfen stellt der Kanton insgesamt 100 Mio. CHF bereit. Der Zinssatz für die Kredite beträgt 0%. Die Abwicklung der Kreditvergabe und die Entrichtung der nicht rückzahlbaren Soforthilfe erfolgt zurzeit über die BLKB als alleinige Bank. Diese Unterstützung gilt auch für betroffene Unternehmungen, die eine andere Hausbank haben. Die BG Mitte, Bürgschaftsgenossenschaft für KMU, sowie Vertretende aus den Branchenverbänden sind in den Prozess der Vermittlung dieser Hilfspakete administrativ eingebunden. Der Entscheid über die Vergabe der Kredite und die Auszahlungen liegt bei der BLKB. Die Koordinaten zum Einreichen von Anträgen werden so rasch als möglich bekannt gegeben.

Kanton übernimmt Löhne der Lernenden im Umfang von 5 Mio. CHF

Zusätzlich zur Hilfe durch den Kanton Basel-Landschaft lanciert die BLKB folgende Massnahmen:

Kostenlose Liquidität von insgesamt 50 Mio. CHF für Firmen

Bestehende Firmenkunden mit einem nachhaltigen Geschäftsmodell, die über eine solide Auftragslage und solide finanzielle Verhältnisse vor Ausbruch der COVID-19-Krise verfügten, erhalten per sofort Finanzierungen zu einem Zinssatz von 0%. Die weiteren Modalitäten werden individuell festgelegt.

Kostenlose Kredite an Firmen von insgesamt 20 Mio. CHF zur Vorauszahlung von Lieferantenrechnungen

Bestehende solvente Firmenkunden erhalten per sofort von der BLKB einen sogenannten «Unternehmer-für-Unternehmer»-Kredit. Der Zweck besteht darin, dass diese Firmen ihre Lieferanten für Leistungen bezahlen, die sie von ihnen erst in der Zukunft beziehen. Daraus ergeben sich zwei Vorteile: Die Lieferanten erhalten jetzt Liquidität, und die Firmenkunden schonen ihre flüssigen Mittel und können diese für andere Ausgaben verwenden. Die Kredite werden zu 0% ausgegeben und die weiteren Modalitäten individuell festgelegt.

Vorauszahlungen der BLKB an ihre Lieferanten von insgesamt 5 Mio. CHF

Die BLKB selbst wird Vorauszahlungen im Umfang von 5 Mio. CHF leisten. Sie versorgt Firmen, mit denen sie zusammenarbeitet, jetzt mit Liquidität, während die Leistungen erst später anfallen.

Kostenlose Liquidität für Privatpersonen im Umfang von 10 Mio. CHF

Bestehende Privatkunden mit Domizil Schweiz und einem Lohnkonto bei der BLKB, die aufgrund der COVID-19-Krise vorübergehend in einen Liquiditätsengpass geraten, erhalten rasch pro Person eine zins- und gebührenfreie Überzugslimite von bis zu 5'000 CHF. Die Laufzeit beträgt maximal 12 Monate. Die weiteren Modalitäten werden individuell festgelegt.

Unterstützung der BLKB-Stiftung für Kultur & Bildung im Umfang von 150'000 CHF

Der Stiftungsrat hat entschieden, dass die bereits bewilligten und den Gesuchstellern kommunizierten Kulturbeiträge ausbezahlt werden, auch wenn die Anlässe aufgrund des Veranstaltungsverbots nicht stattfinden oder verschoben sind. Ausserdem wird die Stiftung zusätzliche Mittel im Umfang von 150‘000 CHF bereitstellen und so zum Erhalt des vielfältigen und ehrenamtlichen Kulturschaffens im Kanton beitragen.

Ebenfalls werden der Kantonalbank-Preis 2019 und die beiden Förderpreise «Sportnachwuchs» und «Gesellschaft», die an der inzwischen abgesagten Zertifikatsversammlung hätten verliehen werden sollen und mit insgesamt 20‘000 CHF dotiert sind, neu Ende Jahr im Rahmen eines Anlasses im Theater Basel übergeben.

Kostenlose Alternativen zum Bargeldbezug in den Niederlassungen der BLKB

Ein Teil der Niederlassungen ist geschlossen. Sechs Standorte sind normal geöffnet. Die BLKB bietet Alternativen zum Bargeldbezug in den Filialen bis auf Weiteres kostenlos an, so die Maestro-Karte (im 1. Jahr; Jobs for Juniors ausgenommen) sowie die Bargeld-Heimlieferung (CHF). Die BLKB hat ebenfalls die Ressourcen in ihrem Kundencenter verstärkt, das Aufträge und Anfragen per Telefon entgegennimmt.

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