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Beratung Todesfall Beratung Todesfall

Unterstützung und Umsetzung Ihrer Wünsche

Das Ableben eines Menschen löst nicht nur Trauer über den Verlust aus, sondern zieht auch organisatorische und administrative Aufgaben nach sich. Viele davon müssen von den Hinterbliebenen selbst geregelt werden.
Das können wir für Sie tun

Dienstleistungen Erbteilung

Als Erbteilungsbeauftragte oder Willensvollstreckerin wickeln wir für die Erben den gesamten Nachlass ab. Von der Vermögensdeklaration bis zur Teilung des Nachlassvermögens. Das umfasst:

  • Kontosaldierungen und Bezahlen von Rechnungen
  • Wohnungsräumung planen und organisieren
  • Übertragung der Liegenschaft auf einen Erben oder Verkauf der Liegenschaft
  • Ausrichtung von Vermächtnissen
  • Überprüfen der Veranlagung der Erbschaftssteuer und Bezahlen der Erbschaftssteuer zulasten des Nachlasses
  • Zusammenstellung der für Ihre persönliche Steuererklärung notwendigen Unterlagen

Die Erbteilung respektive Willensvollstreckung wird nach Zeitaufwand verrechnet. Der Stundenansatz beträgt 300 CHF zuzüglich MwSt. für juristische Tätigkeiten und 200 CHF zuzüglich MwSt. für Assistenzarbeiten.

 

Dienstleistungen Steuererklärung

  • Erstellen und Optimieren der Steuererklärung der verstorbenen Person und der Erben 
  • Überprüfen der definitiven Veranlagungsverfügungen
  • Steuerzahlungen auf Termin

Der Stundenansatz beträgt 160 CHF, das Mindesthonorar 420 CHF zuzüglich MwSt.

 

Dienstleistungen Steuerverzeichnis

Das Steuerverzeichnis weist alle steuerlich relevanten Daten der Kundenbeziehung aus und ist vor allem bei Bestehen von Wertschriftendepots eine gute und einfache Variante, die gesamte Bankbeziehung korrekt in der Steuererklärung zu deklarieren. Bei Todesfällen werden die Steuerverzeichnisse per Stichtag erstellt und weisen nur diejenigen Faktoren aus, welche für den relevanten Zeitraum massgebend sind. So enthält das Steuerverzeichnis alle Vermögenswerte per Stichtag sowie die während der ausgewiesenen Periode angefallenen Erträge, Spesen und Schuldzinsen.

Die Gebühr für das Steuerverzeichnis ist abhängig vom Produkt oder bei Wertschriftendepots von der Beratungsart.

Depot mit Leistungsangebot Solo CHF 150.–
Depot mit Leistungsangebot Uno CHF 75.–
Depot mit Leistungsangebot Duo gratis
Depot mit Leistungsangebot Trio gratis
Managed Fund Portfolio gratis
Vermögensverwaltungsmandat gratis
Digifolio gratis
Fondssparplan gratis
Depot Externe Vermögensverwaltung       CHF 200.–

 

Unterjährige Steuerverzeichnisse werden nicht automatisch zugestellt. Bestellen Sie sie ganz einfach per Telefon bei unserem Kundencenter unter der Nummer 
+41 61 925 94 94.

 

Dienstleistungen Liegenschaft verkaufen

Sie möchten Ihr Haus oder Ihre Eigentumswohnung verkaufen? Die Spezialistinnen und Spezialisten der BLKB unterstützen Sie professionell in diesem Prozess.

Mehr Informationen

Erbenbescheinigung

Legitimation der Erben

Wird der Nachlass nach schweizerischem Recht abgewickelt, so haben die Erben eine Erbenbescheinigung gemäss Art. 559 ZGB vorzulegen. Anstelle der genannten Erbenbescheinigung kann alternativ eine notarielle Erbgangsbeurkundung eingereicht werden. Übrige Dokumente wie z. B. Steuerinventare werden von uns generell nicht akzeptiert.

Die Erbenbescheinigung erhalten Sie bei folgenden Amtsstellen:

Kanton Basel-Landschaft: Zivilrechtsverwaltung 

Kanton Basel-Stadt: Erbschaftsamt

Kanton Aargau: zuständiges Bezirksgericht

Kanton Solothurn: zuständige Amtsschreiberei

Wird der Nachlass nach ausländischem Recht abgewickelt, haben sich die Erben ebenfalls mittels einer Erbenbescheinigung bzw. eines Erbscheins oder eines anderen von der Bank als ausreichend erachteten Dokuments auszuweisen.

 

Steuern im Todesfall

Tod einer alleinstehenden Person

Aufgrund des Todesfalls wird dem Vertreter der Erbengemeinschaft von der Steuerverwaltung eine unterjährige Steuererklärung zugestellt. Darin sind die Einkünfte und Abzüge für den Zeitraum vom 1. Januar bis zum Todestag zu deklarieren. Massgebend für die Bemessung des steuerbaren Vermögens ist der Todestag (Kontostände, Guthaben und Schulden per Todestag).

 

Erbschaftssteuern

Die Erbschaftssteuer ist eine indirekte Steuer, welche von den Kantonen erhoben wird. Steuerobjekt ist der Übergang der Rechte vom Erblasser auf die Erben, namentlich die Erbschaft, das Vermächtnis, die Nacherbeneinsetzung oder die Auszahlung von Lebensversicherungen.

Steuerpflichtig sind die Erben bzw. die Vermächtnisnehmer. Die Höhe der zu entrichtenden Steuer ist abhängig vom Verwandtschaftsgrad, in vielen Kantonen sind beispielsweise direkte Nachkommen oder Ehegatten von der Erbschaftssteuer befreit. Ebenso befreit von der Erbschaftssteuer sind das öffentliche Gemeinwesen und gemeinnützige Institutionen.

 

Checkliste für die Steuererklärung

Die folgende Checkliste hilft Ihnen beim Zusammenstellen der Unterlagen für die Steuererklärung.