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Kann ich mir mein Traumhaus leisten? Kann ich mir mein Traumhaus leisten?

«Ich habe mein absolutes Traumhaus gefunden. Alles stimmt. Das Haus hat die perfekte Lage und einen charmanten Garten. Am liebsten möchte ich gleich einziehen. Doch kann ich mir das Haus überhaupt leisten?»

Wer nach langer Suche endlich sein Traumhaus oder seine Traumwohnung gefunden hat, möchte beim Kauf keine Zeit verlieren. Das verstehen wir nur zu gut. Wir unterstützen Sie deshalb unkompliziert und effizient bei der Verwirklichung Ihres Traums. Damit Sie gut vorbereitet ins Rennen steigen, nehmen Sie am besten frühzeitig mit uns Kontakt auf.

Hypothekenrechner

Am Anfang jedes Liegenschaftskaufs steht die Frage nach der Finanzierung. Berechnen Sie mit dem praktischen Hypothekenrechner schnell und unverbindlich, welche Traumimmobilie Sie sich leisten können.

Ihre Angaben
Hier erfassen Sie den voraussichtlichen Kaufpreis oder die Erstellungskosten Ihres Wunschobjektes.
Hier erfassen Sie das für den Kauf vorhandene Eigenkapital. Dieses muss mindestens 20% des Kaufpreises betragen.
Hier erfassen Sie das jährliche Bruttoeinkommen aller am Erwerb beteiligten Personen.
Eigenkapital
Tragbarkeit
Einkommen
Belastung

(i) Der Hypothekenrechner ersetzt kein Beratungs- und Finanzierungsgespräch. Die Berechnung beruht auf Vereinfachungen und Annahmen und stellt kein verbindliches Finanzierungsangebot dar. Zinssätze unterliegen täglichen Schwankungen, die allenfalls im Rechner noch nicht berücksichtigt sind.

Was brauche ich, um ein Eigenheim zu kaufen? 

Der Kauf eines Hauses oder einer Wohnung ist ein wichtiger persönlicher Meilenstein und meist einer der grössten finanziellen Entscheide im Leben. Voraussetzung sind dabei neben einer Portion Glück genügend Eigenkapital und die Tragbarkeit der Finanzierung. 

 

Wie viel Eigenkapital brauche ich?

20 Prozent des Kaufpreises müssen Sie aus eigenen Mitteln bezahlen. Dazu zählen unter anderem Ersparnisse, Guthaben aus der 3. Säule oder Wertschriften. Mindestens 10 Prozent des Eigenkapitals müssen aus sogenannten harten Eigenmitteln wie Ersparnissen, Schenkungen oder Erbvorbezug bestehen. Die restlichen 80 Prozent des Kaufpreises können über die Hypotheken beglichen werden. Es ist natürlich auch möglich, einen grösseren Teil der Liegenschaft mit eigenen Mitteln zu finanzieren. Dann reduziert sich die Zinsbelastung entsprechend.

Wie berechne ich die Tragbarkeit? 

Es ist wichtig, dass Sie Ihr Eigenheim mit allen anfallenden Kosten langfristig unbeschwert geniessen können. Die Wohnkosten (Nebenkosten, Amortisation, Zinsen) dürfen deshalb nicht mehr als einen Drittel des Bruttoeinkommens der Eigentümer betragen. Hypothekarzinsen unterliegen kurz- und langfristigen Schwankungen. Deshalb rechnen wir mit 5 Prozent Hypothekarzins und 1 Prozent des Kaufpreises für Unterhalt und Nebenkosten. Bei der Finanzierung spielt deshalb die sogenannte Tragbarkeitsberechnung eine entscheidende Rolle.

 

Nehmen wir an, Ihre Wunschimmobilie kostet 1 Million Franken und Sie nehmen bei uns 800'000 Franken als Hypothek dafür auf. Die Tragbarkeitsregel sieht in dem Fall vor, dass die Eigentümer ein Haushaltseinkommen von rund 170'000 Franken im Jahr haben.

 

800'000 CHF x 5 Prozent

40'000 CHF

1'000'000 CHF x 1 Prozent

10'000 CHF

Amortisationskosten für zweite Hypothek

8'887 CHF

Wohnkosten total               

58'887 CHF

Notwendiges Bruttoeinkommen

168'000 CHF

 

Ich kann mir noch kein Eigenheim leisten. Was nun?

Wer von den eigenen vier Wänden träumt, setzt sich von Vorteil frühzeitig mit der Finanzierung auseinander. Wir unterstützen Sie bei der Planung. Zusammen erstellen wir einen individuellen Finanzplan, der Sie zu Ihren finanziellen Zielen bringt. Ganz egal, ob dies der Vermögensaufbau für die Eigenheimfinanzierung oder die passende Vorsorgelösung für das Wohnen im Alter ist.

 

Welche Hypothek passt zu mir?

Bei der Wahl einer Hypothek ist es wichtig, dass sie zu Ihnen und Ihrer individuellen Lebenssituation passt. Sie möchten sich die nächsten zehn Jahre zurücklehnen und nicht mit Zinsschwankungen auseinandersetzen? Dann fahren Sie mit einer Festzins-Hypothek am besten. Sie planen, Ihr Haus zu renovieren und dabei energiesparende Massnahmen zu treffen? Dann ist unsere Energie-Hypothek genau das Richtige für Sie. Wir unterstützen Sie dabei, den passenden Hypotheken-Mix und eine sinnvolle Laufzeit zu finden.

Gut zu wissen

Eigenkapital

Die Eigenmittel sind neben der Tragbarkeit entscheidend beim Kauf eines Hauses oder einer Wohnung. Ersparnisse können dafür genauso verwendet werden wie angesammeltes Guthaben auf Säule-3a-Konten. Auch Pensionskassengelder können bei selbstgenutzten Liegenschaften einen Teil der Eigenmittel liefern, wobei die sogenannten harten Eigenmittel (Ersparnisse, Schenkungen und Erbvorbezug) mindestens 10 Prozent betragen müssen. Das Eigenkapital muss mindestens 20 Prozent des Kaufpreises ausmachen. Es ist auch möglich, einen grösseren Teil der Liegenschaft mit eigenen Mitteln zu finanzieren. Dann reduziert sich die Zinsbelastung entsprechend.

Tragbarkeit

Mit der Tragbarkeitsberechnung wird festgestellt, ob sich die Käuferschaft einen Kredit in einer bestimmten Höhe langfristig leisten kann. Bei der Berechnung werden die Kosten für die Liegenschaft ins Verhältnis zum Bruttolohn aller am Kauf beteiligten Personen gestellt. Die Kosten werden dabei aus der Zinsbelastung mit dem sogenannten kalkulatorischen Zinssatz, aus Unterhalts- und Nebenkosten sowie aus dem Betrag für die Amortisation zusammengesetzt.

Hypothek

Die sogenannten Belehnungsgrenzen sagen aus, bis zu welchem Grad eine Liegenschaft mit Schulden belastet werden darf. Sie definieren das Verhältnis der Schulden zum Liegenschaftswert. In der Schweiz müssen 20 Prozent des Kaufpreises mit eigenen Mitteln bewältigt werden. Zusätzlich zu diesen Eigenmitteln können eine erste Hypothek und eine zweite Hypothek aufgenommen werden. Die erste Hypothek beträgt maximal 66,67 Prozent des Kaufpreises und muss nicht zurückbezahlt werden. Für den restlichen Finanzierungsbedarf wird in der Regel eine zweite Hypothek aufgenommen. Diese muss amortisiert, also über einen gewissen Zeitraum zurückbezahlt werden.

Amortisation

Bei einer selbstbewohnten Liegenschaft muss die zweite Hypothek innerhalb von 15 Jahren direkt oder indirekt amortisiert werden. Direkt amortisieren heisst, dass Eigenheimbesitzerinnen oder -besitzer ihre Hypothekarschuld mit einer regelmässigen Rückzahlung begleichen. Die Hypothek und die Zinsbelastung nehmen damit laufend ab. Indirekt amortisieren heisst, dass die Amortisationssumme auf der 3. Säule platziert wird. Die eigentliche Rückzahlung der zweiten Hypothek erfolgt spätestens dann, wenn die 3. Säule aufgelöst wird.

Unterhalts- und Nebenkosten

Im Durchschnitt muss 1 Prozent des Liegenschaftswertes für Renovations- und Erneuerungsarbeiten aufgewendet werden. Daher wird dieser Prozentsatz bei der Tragbarkeitsberechnung angewendet. Bei neuen Liegenschaften kann dieser Wert effektiv etwas tiefer und bei älteren Liegenschaften höher ausfallen.

Pensionskassengelder

Vorsorgeguthaben bei Pensionskassen oder auf Freizügigkeitskonten sind eine beliebte Quelle für Eigenmittel beim Haus- oder Wohnungskauf. Das Geld kann im Rahmen eines sogenannten Vorbezugs ausbezahlt werden, allerdings nur, wenn es sich um eine selbst genutzte Liegenschaft handelt. Ein Vorbezug ist nur alle fünf Jahre möglich und das bezogene Kapital wird besteuert. Wenn Vorsorgegelder für den Hauskauf bezogen werden, hat dies Kürzungen der Rentenleistungen zur Folge. Der Bezug wird im Grundbuch vermerkt, da das bezogene Geld bei einem Verkauf wieder in die Pensionskasse zurückfliessen muss. Pensionskassengelder können alternativ auch verpfändet werden. Dann dient das Kapital der Bank als Sicherheit. Das Geld bleibt aber in der Pensionskasse und wird nur bei Zahlungsunfähigkeit des Schuldners angetastet. Da kein Geld bezogen wird, fallen keine Steuern an und die Rentenleistungen bleiben bestehen. Die Hypothek ist bei dieser Variante höher und die Amortisationssumme ist ebenfalls grösser.

Bausparprämie

Der Kanton Baselland fördert den Bau und den Erwerb von selbstgenutztem Wohneigentum. Er hat dazu am 1. Januar 2024 eine Bausparprämie eingeführt. Auf Sparkapital, welches für Wohneigentum angelegt wurde, bezahlt der Kanton eine Prämie von bis zu 25 000 Franken.

Welche Bedingungen für die Bausparprämie gelten und wie Sie davon profitieren können, können Sie hier nachlesen.

Was ist der nächste Schritt?