BLKB Logo
Privatkunden
Unternehmenskunden
Über uns

Harmonisierung Zahlungsverkehr Harmonisierung Zahlungsverkehr

Das Wichtigste in Kürze

Der Schweizer Zahlungsverkehr wird in den nächsten Jahren basierend auf dem neuen internationalen Standard ISO 20022 vereinheitlicht und an die europäischen Standards angepasst.

Die bis heute sehr heterogenen Zahlungssysteme der Finanzinstitute werden zusammengeführt und die bisherigen Formate, Verfahren und Einzahlungsscheine werden abgelöst. Betroffen sind die vier Bereiche Überweisungen, Lastschriften, Avisierungen (Reporting) und Einzahlungsscheine.

Die Harmonisierung erfolgt in Etappen, nach einem vom Schweizer Finanzplatz definierten Umsetzungsplan. Die Änderungen sollen bis Ende 2020 abgeschlossen sein.

 

Was verändert sich?

 

Was sind die Vorteile?

Überweisungen

Die Überweisungsverfahren der Banken (DTA) und von PostFinance (EZAG/EGA/ESR) werden abgelöst. Die Zahlungsaufträge in der Kunde-Bank-Schnittstelle erfolgen neu mit der pain.001-Meldung (Customer Credit Transfer Initiation) und die Statusmeldungen erfolgt mit pain.002 (Customer Payment Status Report) gemäss ISO 20022. Als primäres Identifikationsmerkmal für eine Bankkontoverbindung wird ausschliesslich die IBAN verwendet. Bis Ende 2020 ist die parallele Nutzung von Kontonummern im bankeigenen Format und im IBAN-Format möglich.

 

Was sind die Vorteile?

  • Effizientere Transaktionsabwicklung dank einheitlichem, bankenunabhängigem Standard
  • Eindeutige Kennzeichnung der Zahlungen dank durchgängiger Referenz
  • Reduzierung von Fehlern und Erhöhung der Straight-Through-Processing-Rate
Avisierungen

Für die Konto- bzw. Buchungsinformationen werden künftig camt (Cash Management)-Meldungen gemäss ISO-20022-Standard verwendet. Dies sind Kontoauszüge am Tagesende (camt.053), Intraday-Kontoauszüge (camt.052) und Belastungs- und Gutschriftanzeigen (camt.054).

 

Was sind die Vorteile?

  • Vereinfachte Kontoabstimmung
  • Strukturierte Darstellung von Konto- und Transaktionsinformationen
  • Vereinfachte Liquiditätsplanung und einfacheres Cash Management
Lastschriften

Der Schweizer Finanzplatz ist dabei, das Lastschriftverfahren zu überarbeiten.

 

Was sind die Vorteile?

  • Einheitliche, standardisierte Lösung

Allgemeine Informationen zur Harmonisierung des Zahlungsverkehrs

Warum ist eine Harmonisierung der Zahlungsverfahren und -formate notwendig?

Mit der Harmonisierung der Zahlungsverkehrsverfahren in der Schweiz werden folgende Hauptziele verfolgt:

  • Reduktion der Vielzahl von Verfahren für Überweisungen und Lastschriften
  • Verwendung eines einheitlichen technischen Standards (ISO 20022)
  • Kundenanforderung zur höheren Automatisierung in der Verarbeitung von Belegen und Zahlungsmeldungen
  • Grundlage zur vereinfachten Umsetzung regulatorischer Vorgaben
Weshalb erfolgt die Harmonisierung zum jetzigen Zeitpunkt?

Die technische Plattform des Schweizer Clearingsystems ist veraltet und muss erneuert werden. Die Schweizer Banken müssen ihre eigenen Systeme ebenfalls auf ISO 20022 anpassen, um ihren Kundinnen und Kunden die Vorteile der neuen Formate zu ermöglichen.

Was ist ISO 20022?

ISO 20022 ist der neue internationale Standard für den Zahlungsverkehr. Er schafft neue, einheitliche Formate zum Austausch von Finanznachrichten zwischen Kunde und Bank, aber auch zwischen Banken.

Im Rahmen der Harmonisierung des Zahlungsverkehrs werden drei neue Meldetypen eingeführt:

  • Zahlungsverkehr: pain (Payment Initiation)
  • Auszüge und Anzeigen: camt (Cash Management)
  • Clearing (Interbanken-Zahlungen): pacs (Payments Clearing & Settlement)
Wo finde ich die Regelwerke für Zahlungen nach dem neuen ISO-20022-Standard?

Die Schweizer Empfehlungen für Kunde-Bank-Meldungen sind in Business Rules und Implementation Guidelines zusammengefasst und auf der Webseite der SIX Interbank Clearing publiziert: www.iso-payments.ch.

Wer ist von der Harmonisierung des Zahlungsverkehrs betroffen?

Die Änderungen betreffen sämtliche Marktteilnehmer: Unternehmen, Finanzinstitute, Softwarehersteller und Privatpersonen. Folgende Geschäftsprozesse sind betroffen: Debitorenprozesse (Rechnungsstellung, inkl. Lastschriftverfahren), Kreditorenprozesse (Rechnungsbezahlung), Personalprozesse (Lohn- und Rentenzahlungen), Kontoabstimmung, Kontoauszüge, Liquiditäts- und Cash-Management.

Welche Vorteile bietet die Harmonisierung des Zahlungsverkehrs?
  • Effizientere und wirtschaftlichere Zahlungsprozesse
  • Stärkere Einbindung der Zahlungsprozesse in die digitale Wertschöpfungskette
  • Effizienteres Cash Management
  • Erhöhte Prozesssicherheit und Zuverlässigkeit, verbesserte Datenqualität und geringere Fehleranfälligkeit
  • Verbesserte wirtschaftliche Rahmenbedingungen für Unternehmen, erhöhte Standortattraktivität der Schweiz und mehr Wettbewerb
  • Unterstützung der digitalen Entwicklung in der Schweiz
  • Einfachere Umsetzung der Sorgfalts- und Aufsichtspflichten
Schafft die Schweiz das DTA-Format für Zahlungsaufträge ab?

Ja. Zukünftig wird es das Schweizer DTA-Format im Markt nicht mehr geben. Es wird zukünftig durch XML-Meldungen nach ISO 20022 ersetzt. DTA-Files sind gemäss der SIX Interbank Clearing AG noch bis Ende Juni 2018 vorgesehen.

Behalten die heutigen SWIFT-Meldeverfahren ihre Gültigkeit?

Ja, die heutigen SWIFT-Meldungstypen (MT940, MT942, MT900/910) behalten weiterhin ihre Gültigkeit.

Ist die Umstellung auf die camt-Formate obligatorisch?

Solange die SWIFT-Meldungstypen noch angeboten werden, ist eine Umstellung auf die camt-Formate nicht erforderlich. Die Umstellung auf die camt-Formate ist jedoch die Grundlage für die Einführung der QR-Rechnung.

Wird man in Zukunft nur noch mit dem QR-Code bezahlen können?

Alle für die Zahlung notwendigen Informationen sind auch weiterhin mit blossem Auge, d. h. ohne technische Hilfsmittel, lesbar. Es wird zudem auch mit der QR-Rechnung möglich sein, physische Zahlungsaufträge bei der Bank einzureichen oder Einzahlungen am Postschalter zu tätigen.

Welche Informationen enthält ein QR-Code?

Der Quick Response Code (QR-Code) enthält die gleichen Informationen, die auch auf dem Beleg aufgedruckt sind. Dazu gehören u. a. alle notwendigen Angaben zum Zahlungsempfänger und Zahler, Betrag und Währung, Referenznummer oder Zahlungszweck. Darüber hinaus steht dem Rechnungssteller ein gesonderter Bereich zur Verfügung, der beispielsweise für die Versandsteuerung in der Logistik benützt werden kann. Die Details betreffend die Umsetzung stehen noch nicht fest und werden zurzeit ausgearbeitet.

Wie wird das neue Lastschriftverfahren aussehen?

In Zukunft wird es weiterhin ein Lastschriftverfahren mit Widerspruchsrecht (analog ehemaligem LSV+) und ohne Widerspruchsrecht (analog ehemaligem BDD) geben. Das neue Lastschriftverfahren wird in die E-Rechnung integriert.

Ist mit dem Wechsel auf das neue Lastschriftverfahren das Einholen von neuen LSV-Belastungsermächtigungsformularen erforderlich?

Nein, die bestehenden Belastungsermächtigungen behalten ihre Gültigkeit.

Was ändert sich bei der E-Rechnung?

Die Plattformen von SIX Paynet und PostFinance werden zusammengeführt. Zudem werden die Funktionalitäten der E-Rechnung optimiert und ausgebaut. In der Anwendung ändert sich nichts.

Handlungsbedarf für Kundinnen und Kunden

Welche Vorbereitungen auf die Schweizer Harmonisierung empfiehlt die BLKB ihren Kundinnen und Kunden?
  • Konsequenter Wechsel von alten Kontonummernformaten auf die IBAN, auch für Schweizer Zahlungen.
  • Konsequenter Wechsel bei Auslandzahlungen von alten Bankcodes auf BIC (SWIFT-Code).
  • Falls gegeben, involvieren Unternehmen ihre IT oder ihren IT-Provider, um die zukünftigen Anpassungen zur Einführung des Standards ISO 20022 (Ablösung DTA-Format) frühzeitig gemeinsam zu planen und zu budgetieren.
  • Planung der Formularbestände (z. B. Formular-Rohlinge) und der Hardware (z. B. für Lesegeräte für Einzahlungsscheine und Drucker) im Hinblick auf die Umstellung der Belege ab 2018.
Was muss ich als Unternehmen tun?

Überweisungen/Avisierungen

  • Wenn Sie eine standardisierte Softwarelösung einsetzen, wie zum Beispiel Abacus, Sage Sesam oder SAP, werden normalerweise Software-Updates vom Hersteller zur Verfügung gestellt, welche die Software auf die neuen Formate aktualisierrn. Kontaktieren Sie schon heute Ihren Softwareanbieter und erkundigen Sie sich nach dem Zeitplan der Umstellung.
  • Wenn Sie eine individuelle Softwarelösung oder eine modifizierte Standardsoftware einsetzen, sollten Sie umgehend Ihren IT-Verantwortlichen oder Ihren Softwarepartner kontaktieren. Wir empfehlen Ihnen, die Umstellung auf die neuen Formate frühzeitig zu planen.
  • Besprechen Sie den Ablauf sowie den Zeitpunkt der Umstellung zudem mit Ihrem jeweiligen Finanzinstitut.
  • Stellen Sie Ihr Belastungskonto der Zahlungssoftware sowie die Begünstigtenkonten so schnell wie möglich auf die IBAN um. Prüfen Sie Ihre Drucksachen und Geschäftsdokumente auf die ausschliessliche Verwendung der IBAN.

 

Einzahlungsscheine

  • Die bisherigen ESR-Rechnungsgarnituren können voraussichtlich bis Ende 2021 verwendet werden. Bauen Sie bis dahin Ihren Lagerbestand ab. Informieren Sie Ihre Kundinnen und Kunden zeitnah über die Umstellung.
  • Achten Sie beim Kauf eines neuen Lesegerätes für das Scanning der Einzahlungsscheine auf die Unterstützung des QR-Codes.
  • Für Sie besteht kein Handlungsbedarf, wenn es um die Bereitstellung des Einzahlungsscheins mit Datencode durch die Druckereien geht. Diese werden zentral durch die Arbeitsgruppen des Finanzplatzes informiert.
Was muss ich als Privatkunde tun?
  • Stellen Sie Ihre Daueraufträge auf die IBAN um. Verwenden Sie ausschliesslich die IBAN für Ihre Überweisungen.
  • Falls Sie heute Zahlungen mittels DTA-Files vornehmen, müssen Sie für eine Umstellung auf ISO 20022 Ihre DTA-Erstellungssoftware auf eine ISO-fähige Version aktualisieren.
  • Informieren Sie sich über das Thema E-Rechnungen. Dies ist eine einfache und günstige Alternative zur manuellen Rechnungserfassung und zum Lastschriftverfahren.
Wie stelle ich die herkömmlichen Kontonummern am effizientesten auf die IBAN um?

SIX Interbank Clearing stellt für Umrechnungen von herkömmlichen Schweizer Kontonummern auf die IBAN verschiedene Hilfsmittel zur Verfügung. Einzelne Kontonummern konvertieren Sie über «Abfrage IBAN». Für Massenmutationen empfiehlt sich das IBAN-Tool. Damit wandeln Sie Schweizer Kontonummern (exportiert aus Ihrer Buchhaltung) mit einer Batchverarbeitung automatisch in eine IBAN um.

IBAN-Abfrage: www.six-interbank-clearing.com/de/home/standardization/iban/inquiry-iban.html

IBAN-Tool zur Umwandlung von Kontonummern: www.six-interbank-clearing.com/de/home/standardization/iban/iban-tool.html

Einführung bei der BLKB

Bis wann wird die BLKB ihre Zahlungsprozesse umstellen?

Die BLKB führt die verschiedenen Formate gestaffelt ein.

  • Ab Januar 2018: Einlieferungen von Zahlungen mittels pain.001 über Connect und E-Banking und Status Report pain.002 (Übermittlungsbestätigung) über Connect.
  • Ab Juli 2018: Elektronisches Reporting camt.053 (Kontoauszüge am Tagesende).

Die Einführung weiterer Formate erfolgt zu einem späteren Zeitpunkt.

Wie lange können DTA-Files bei der BLKB noch eingeliefert werden?

DTA-Files sind gemäss SIX Interbank Clearing AG noch bis Ende Juni 2018 vorgesehen und werden von der BLKB bis dann unterstützt.

Wie lange stehen die bisherigen SWIFT-Meldungen bei der BLKB noch zur Verfügung?

Die heutigen SWIFT-Meldungen (MT-Meldungen) behalten bis auf Weiteres ihre Gültigkeit.

Stellt die BLKB ein Testsystem zur Verfügung, mit welchem ich pain.001-Zahlungen einliefern kann und pain.002- sowie camt-Meldungen erhalte?

Die BLKB stellt keine eigene Testplattform zur Verfügung. Damit die Umstellung reibungslos durchgeführt werden kann, empfehlen wir Ihnen aber, die neuen ISO-Formate auf der Testplattform der SIX zu testen.

Bei fehlerhafter Migration könnte für Sie ein erheblicher Mehraufwand entstehen (nicht verarbeitete Zahlungen bzw. verzögerte Zahlungsausführung, Mehrkosten aus Mahnungen etc.).

Downloads und Hilfe

Nützliche Links

Offizielles Kommunikationsorgan des Schweizer Finanzplatzes zur Standardisierung und Harmonisierung des Zahlungsverkehrs:Link

Informationen zur Umsetzung des Standards ISO 20022 in der Schweiz (Implementation Guidelines und Business Rules): Link

Validierungsplattform der SIX:Link

 

Unsere E-Banking-Beratung erreichen Sie unter: 

061 925 94 00 – Mo–Fr 8.00–12.15 Uhr | 13.15–17.00 Uhr
 
Oder kontaktieren Sie uns per E-Mail: qr-rechnung@blkb.ch

background image