Die Regelungen zur Segregierung ergeben sich aus dem Depotreglement als Bestandteil der Geschäftsbedingungen der BLKB.
Die Schweizerische Bankiervereinigung (SBVg) hat ein Muster mit der Bezeichnung «Risk Disclosure Paper (Artikel 73 Absatz 4 FinfraG)» im Jahr 2017 publiziert, welches bezweckt, das Schutzniveau unterschiedlicher Trennungsvarianten von Effekten zu umschreiben, welche für Kunden bei Zentralverwahrern in der Schweiz verwahrt werden. Es beschreibt zudem die wesentlichen rechtlichen Rahmenbedingungen der jeweiligen angebotenen Trennungsvariante und enthält Informationen zum anwendbaren Insolvenzrecht. Basierend hierauf hat die BLKB ihre Offenlegungspflichten in einem Informationsblatt als integraler Bestandteil der Geschäftsbedingungen (insbesondere Allgemeinen Geschäftsbedingungen und Depotreglement) zusammengefasst.