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Säule 3a: nachträgliche Einzahlungen Säule 3a: nachträgliche Einzahlungen

Ab dem Jahr 2026 tritt eine bedeutende Neuerung in Kraft: Zum ersten Mal können Beitragslücken rückwirkend geschlossen werden. Das schafft mehr Flexibilität in der Vorsorge und eröffnet attraktive Steuervorteile.

Was ändert sich ab 2026?

Viele Erwerbstätige nutzen die Säule 3a, um fürs Alter vorzusorgen und gleichzeitig Steuern zu sparen. Doch nicht immer gelingt es, den Maximalbetrag einzuzahlen – sei es wegen eines Stellenwechsels, Teilzeitbeschäftigung oder anderer Gründe. Ab dem Jahr 2026 dürfen Sie erstmals für vergangene Jahre in die Säule 3a einzahlen. Nachzahlungen sind bis zu zehn Jahre rückwirkend möglich, beginnend mit Lücken aus dem Steuerjahr 2025. Damit lassen sich Vorsorgelücken gezielt auffüllen. Ein Plus für die Altersvorsorge und die Steuerplanung.

Vergleich der jährlichen Einzahlungslücken und Nachzahlungen bei BLKB 2025 und 2026

Ein Beispiel aus der Praxis

Im Jahr 2025 zahlen Sie nur 5000 CHF in die Säule 3a ein. Es entsteht eine Lücke von 2258 CHF. Im Jahr 2026 leisten Sie den vollen Maximalbetrag für 2026 (7258 CHF) sowie zusätzlich 2258 CHF für das Jahr 2025. Damit fliessen total 9516 CHF in die Säule 3a. Der gesamte Betrag ist steuerlich abzugsfähig.

Nachzahlungen sind in folgenden Fällen möglich

Wie hoch darf eine Nachzahlung sein?

Jahr

Nachzahlungsbetrag maximal

2025

7258 Franken

Das Antragsformular für eine Nachzahlung steht ab dem 5. Januar 2026 auf dieser Seite zum Download bereit.

Worauf sollten Sie besonders achten?

Aufschub und Nachzahlungen lohnen sich nicht in jedem Fall gleichermassen. Wer seine Einkommensentwicklung nicht berücksichtigt, riskiert ungenutzte Abzüge. Auch die Steuerprogression kann eine Rolle spielen. Deshalb lohnt es sich, die eigene Situation sorgfältig zu prüfen und die Nachzahlungen optimal zu planen.

Wir sind für Sie da.

Unsere Vorsorgespezialistinnen und -spezialisten analysieren gemeinsam mit Ihnen Ihre individuelle Ausgangslage: Bestehen Beitragslücken? Welche Nachzahlungen sind steuerlich sinnvoll? Und wie fügt sich das Ganze in Ihre langfristige Vorsorge- und Steuerplanung ein?

Blogbeitrag

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