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Liegenschaftseigentümer können massgeblich zur Erreichung der Klimaziele 2050 beitragen

22.03.2023

 

Mit rund 24% trägt der Gebäudepark, zusammen mit dem Verkehr (32%) und der Industrie (24%) am stärksten zum Total der Treibhausgasemissionen bei¹. Eigentümer von Liegenschaften können also direkt zur Erreichung der gesteckten Klimaziele beitragen. Verschiedene klimapolitische Instrumente wie das Gebäudeprogramm, die kantonalen Förderprogramme oder auch die seit 2008 auf Brennstoffen erhobene CO2-Abgabe sollen die Emissionsreduktion unterstützen. Gemäss dem Bundesamt für Statistik² werden in der Schweiz allerdings noch immer rund 60 % aller Gebäude mit Heizöl oder Gas beheizt.

Die Veränderung im gesamten Gebäudebestand der Schweiz erfolgt mit einer jährlichen Renovationsquote von ca. 1%³ nur sehr langsam. Um das gesteckte «Netto-Null» Ziel im Jahr 2050 zu erreichen, müssen energetische Investitionen deutlich schneller erfolgen. Die dazu notwendigen Technologien zur Substitution fossiler Energieträger und zur effektiven Wärmedämmung für Fassaden, Fenster und Dächer sind vorhanden. Die Klima-Uhr tickt und die Liegenschaftseigentümer sind jetzt gefordert.

Stetige Entwicklung der Baunormen führten dazu, dass Neubauten bereits heute weitgehend mit erneuerbaren Heizsystemen ausgestattet werden und auch die Gebäudehülle hohe Ansprüche erfüllt. Handlungsbedarf besteht aber beim Gebäudebestand, also bei Liegenschaften, die vor über 10 Jahren erstellt wurden. Schätzungen gehen davon aus, dass ca. 1 Mio. Liegenschaften in der Schweiz hohen bis sehr hohen Renovationsbedarf aufweisen.

Leider sind die bestehenden Förderungsmassnahmen durch hohe Mitnahmeeffekte geprägt und haben nur wenig direkten Einfluss auf Zeitpunkt und Höhe energetischer Investitionen. Aus diesem Grund werden zusätzliche Massnahmen notwendig. Gemäss Artikel 9 des CO2-Gesetzes sind die Kantone verpflichtet, dafür zu sorgen, dass die CO2-Emissionen aus Gebäuden, die mit fossilen Energieträgern beheizt werden, zielkonform vermindert werden. Die Energiegesetze verschiedener Kantone wurden dahingehend verschärft, dass Öl- und Gasheizungen am Ende ihrer Lebensdauer durch ein klimaneutrales Heizsystem ersetzt werden müssen.

Eigentümer von Liegenschaften sollten sich jetzt Gedanken zu energetischen Investitionen in ihre Liegenschaft machen und folgende Fragen beantworten:

  • Welche energetischen Massnahmen sind zu tätigen?
  • Welche Massnahmen haben den grössten Einfluss auf die CO2-Emission meiner Liegenschaft?
  • Wie sieht der Renovationsplan meiner Liegenschaft aus?
  • Wie hoch sind die Kosten der energetischen Massnahmen, welche Ersatzinvestitionen kommen zusätzlich auf mich zu?
  • Wie lassen sich diese Investitionen optimal über die nächsten Jahre verteilen?
  • Welchen Einfluss haben diese Investitionen auf den zukünftigen Wert meiner Liegenschaft und wie kann ich die Investitionen finanzieren?
  • Wie beurteilt meine Bank meinen Renovationsplan?

 

Als zukunftsorientierte Bank und führender Hypothekargeber in der Nordwestschweiz wollen wir unsere Verantwortung in diesem Prozess übernehmen. Die Verbesserung der Nachhaltigkeit einer Liegenschaft soll Teil jeder Hypothekarberatung sein. Auch bei der Umsetzung energetischer Massnahmen wollen wir unsere Kunden unterstützen. In Kooperation mit zwei regionalen Energiedienstleistungsunternehmen ermöglichen wir Interessenten über die Plattform home2050.ch schon heute die Möglichkeit, eine Photovoltaik-Anlage auf dem Dach ihrer Liegenschaft zu realisieren oder ihren Heizungsersatz und ihre E-Ladestation zu planen. Wir prägen heute die Welt von morgen.

 

¹ BAFU, Treibhausgasinventar, April 2021
² Bundesamt für Statistik, Energiebereich, Heizsystem und Energieträger, 2017
³ Schweizerischer Nationalfonds

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