Befreit leben – Nachlass regeln Befreit leben – Nachlass regeln
Es ist ein gutes Gefühl, wenn man alles Wichtige im Leben geregelt hat. Dazu gehören schwierige Themen wie Krankheit, Unfall, Tod und die Absicherung seiner Liebsten. Unsere Expertinnen und Experten beraten Sie umfassend – je früher, desto besser.
Neues Erbrecht per 1.1.2023
Am 1.1.2023 tritt das neue Erbrecht in Kraft. Die neuen Regeln sind Teil einer mehrstufigen Revision des geltenden Erbrechts. Die Revision hat einen grossen Einfluss auf die Pflichtteile. Was heisst das konkret? Wir geben Ihnen eine Übersicht.
Pflichtteile werden angepasst
Gesetzliche Erbfolge bleibt bestehen
Wichtig zu wissen: die gesetzliche Erbfolge bleibt gleich! Wenn Sie nichts regeln, dann vererbt sich Ihr Vermögen auch in Zukunft an Ihre nächsten Angehörigen. Je nach Lebenssituation sind dies Ehepartner, Eltern, Nachkommen, Geschwister etc.
* Sowie eingetragene Partner
Muss ich meinen Ehe- und Erbvertrag anpassen?
Der Ehe- und Erbvertrag gilt auch unter dem neuen Recht. Kommt er nach dem 1.1.2023 zur Anwendung, gelten die neuen Erbrechtsbestimmungen. Je nach Formulierung sollte der Vertrag aber angepasst, mindestens jedoch überprüft werden.
Ist mein Lebenspartner/meine Lebenspartnerin nun stärker abgesichert?
Auch unter neuem Recht hat Ihre Partnerin bzw. Partner keinen erbrechtlichen Anspruch, egal wie lange die Partnerschaft bereits besteht. Mit der grösseren freien Quote können Sie ihn oder sie jedoch stärker begünstigen.
Ich habe die Scheidung eingereicht. Ändert sich etwas?
Heute haben scheidungswillige Ehepartner untereinander ein gesetzliches Erbrecht respektive ein Pflichtteilsrecht. Das gesetzliche Erbrecht endet erst mit der rechtskräftigen Scheidung. Neu fällt der Pflichtteilsanspruch weg, sobald das Scheidungsverfahren in Gang gesetzt wurde. Der gesetzliche Anspruch bleibt allerdings bestehen, sofern man nicht ein entsprechendes Testament verfasst hat.
Muss ich mein Testament neu schreiben?
Es lohnt sich, einen Blick auf das eigene Testament zu werfen. Je nach Formulierung ändern die neuen Pflichtteilsbestimmungen Ihren letzten Willen massgeblich.
Ändern sich durch das neue Erbrecht die Steuersätze bei der Erbschaftssteuer?
Nein, die Erbschaftssteuer bleibt weiterhin kantonales Recht. Massgebend für die Besteuerung ist grundsätzlich der letzte Wohnsitzkanton der verstorbenen Person.
Genau prüfen lohnt sich
Haben Sie bereits ein Testament geschrieben oder einen Ehe- und Erbvertrag mit Ihrem Partner/Ihrer Partnerin vereinbart, ist eine Prüfung sinnvoll. Steht zum Beispiel im Ehe- und Erbvertrag, die Kinder werden auf den Pflichtteil gesetzt, so erhalten sie neu «nur» noch 1/4 statt 3/8. Entspricht das Ihren Wünschen? Oder haben Sie testamentarisch Ihre betagten Eltern auf den Pflichtteil gesetzt? Dann erhalten sie nach neuem Recht nichts mehr. Stimmt das für Sie oder möchten Sie sie finanziell unterstützen?
So oder so empfiehlt sich eine regelmässige Überprüfung der eigenen Nachlassregelung. Neben rechtlichen Aspekten können sich Ihr familiäres Umfeld oder Ihre finanziellen Verhältnisse geändert haben, die eine Anpassung wünschenswert machen. Unsere Nachlassberaterinnen und -berater helfen Ihnen gerne weiter.
Fragen, die Sie beim Thema Nachlass beachten sollten
Warum brauche ich einen Vorsorgeauftrag?
Sie sollten einen Vorsorgeauftrag abfassen, wenn es Ihnen wichtig ist, dass eine Person Ihres Vertrauens zu Ihnen schaut, falls Sie urteilsunfähig werden. Wir raten auch Ehepaaren zu einem Vorsorgeauftrag. Ansonsten setzt die Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde (KESB) einen offiziellen Beistand für Sie ein.
Wozu benötige ich eine Patientenverfügung?
Wie verfasse ich ein Testament?
Entweder schreiben Sie Ihren letzten Willen von Hand, datieren und unterzeichnen ihn, oder Sie lassen das Dokument von einem Notar abfassen. Beide Formen – das handschriftliche und das notariell beurkundete Testament – sind gleichwertig.
Welche Vorteile bietet mir eine Nachlassplanung?
Sie haben die Beruhigung, die für Sie wichtigen Punkte zu Lebzeiten geregelt zu haben. Eine Nachlassregelung erleichtert es Ihren Angehörigen respektive Erben, Ihre letzten Wünsche umzusetzen.
Was Sie bei uns von einer Nachlassplanung erwarten dürfen:
- Sie haben vollständige Diskretion durch das Bankkundengeheimnis.
- Sie werden neutral von Expertinnen und Experten beraten.
- Sie erhalten eine Beratung aus erster Hand: Anlegen, Finanzieren, Vorsorge, Steuern, Nachlass.