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Wie kaufe ich meine Traumimmobilie? Wie kaufe ich meine Traumimmobilie?

«Ich habe mein Traumhaus gefunden und den Zuschlag bekommen. Auch die Finanzierung ist bereits geregelt. Ich könnte nicht glücklicher sein. Nun steht noch der eigentliche Kauf an. Wie bereite ich mich vor, damit alles klappt?»

Wer sein Wunschobjekt gefunden und die Finanzierung geregelt hat, steht kurz vor dem Ziel: dem eigentlichen Kauf. Ein gutes Gefühl! Nun geht es um den Abschluss des Prozesses.

Besiegelt wird der Kauf mit den Unterschriften aller Parteien im Kaufvertrag. Für die Vertragsunterzeichnung muss in der Regel ein verbindliches  Zahlungsversprechen der Bank vorliegen. Im Vorfeld kann auch ein Reservationsvertrag mit entsprechender Anzahlung vereinbart werden. Lesen Sie hier, was das genau bedeutet. 

Reservationsvertrag und Anzahlung
Oft bekunden die beteiligten Parteien vor dem eigentlichen Kaufvertrag ihre Absicht in einem Reservationsvertrag (oder auch Vorvertrag). Der Verkäufer oder die Verkäuferin reserviert das Objekt verbindlich, der Käufer oder die Käuferin leistet in der Regel eine Anzahlung. Solche Anzahlungen sollten unbedingt in überschaubarer Höhe sein (5'000 bis 20'000 Franken). Besonders wichtig: Stellen Sie sicher, dass es sich beim Begünstigten für die Anzahlung auch wirklich um den Eigentümer handelt. Ein Grundbuchauszug liefert Ihnen die notwendigen Informationen.
Zahlungsversprechen

Für einen Immobilienkauf ist oft ein unwiderrufliches Zahlungsversprechen einer Bank Bedingung. Die finanzierende Bank des Käufers oder der Käuferin bestätigt verbindlich, den Kaufpreis zum vereinbarten Zeitpunkt zu überweisen. Ein Zahlungsversprechen erhält, wer eine verbindliche Kreditzusage von der Bank hat. Dafür braucht die BLKB einen Entwurf des Kaufvertrags. Die Kredit- und Pfandverträge müssen von der Käuferschaft unterzeichnet sein und die Eigenmittel müssen auf einem BLKB-Konto liegen.

Benötigen Sie ein Zahlungsversprechen? Melden Sie sich direkt bei Ihrem Berater oder Ihrer Beraterin.

Ist alles plötzlich ganz schnell gegangen und Ihre Finanzierung ist noch nicht gesichert? Vereinbaren Sie einen Termin mit uns.

Kaufvertrag
Besiegelt wird der Kauf mit einem Kaufvertrag, den alle Parteien unterschreiben. Er verpflichtet einerseits die Verkaufspartei zur Übertragung des Eigentums und andererseits die Kaufpartei zur Zahlung des vereinbarten Kaufpreises. Der Kaufvertrag muss durch einen Notar öffentlich beurkundet werden. Alle beteiligten Parteien (Käufer, Verkäufer, Notar) müssen ihre Unterschrift unter das Dokument setzen.

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