Nachlassplanung: Vermögensregelung
Ziel einer Nachlassplanung ist es, eine strukturierte Regelung der Vermögensverteilung und anderer Angelegenheiten vorzunehmen. Dadurch lassen sich persönliche Wünsche umsetzen, die finanzielle Absicherung der Hinterbliebenen sicherstellen und rechtliche sowie steuerliche Punkte optimal gestalten.
Unser Angebot
Beratung
Wir ermitteln mit Ihnen Ihre Bedürfnisse und beraten Sie zu den verschiedenen Regelungsmöglichkeiten wie Ehe- und Erbvertrag, Testament etc. Möchten Sie zu Lebzeiten grössere Vermögenswerte auf Ihre Angehörigen übertragen, helfen wir Ihnen, dies aufzugleisen. Eine klare Nachlassregelung ermöglicht es Ihren Angehörigen, Ihre Wünsche umzusetzen und minimiert potenzielle Konflikte.
Was Sie bei uns von einer Nachlassplanung erwarten dürfen:
- Sie haben vollständige Diskretion durch das Bankkundengeheimnis.
- Sie werden neutral von Expertinnen und Experten beraten.
- Sie erhalten eine fachliche Beratung aus einer Hand inkl. Berücksichtigung der rechtlichen und steuerlichen Aspekte.
Umsetzung
Sie erhalten von uns einen nach Ihren Wünschen erarbeiteten Vorschlag. Muss die Regelung notariell beurkundet werden, arbeiten wir mit einem Netzwerk von Notar:innen zusammen. Übernehmen wir für Sie die Erbteilung respektive die Willensvollstreckung, setzen wir Ihren Letzten Willen neutral, professionell und gesetzeskonform um. Die persönlichen Anliegen Ihrer Erben nehmen wir dabei sehr ernst.
Konditionen
Für die Nachlassplanung berechnen wir pro Stunde 200 CHF zuzüglich MWST. Beurkundungsgebühren und die Kosten für die Hinterlegung der Originalregelung auf der zuständigen kantonalen Stelle fallen separat an.
Bei Erbteilungen und Willensvollstreckungen rechnen wir ausschliesslich nach Aufwand ab, unabhängig von der Grösse des Nachlassvermögens. Der Stundenansatz beträgt 300 CHF zuzüglich MWST (inklusive Telefongebühren und Porti). Interne und externe Gebühren sowie Steuern fallen zusätzlich an.
Themen rund um die Nachlassplanung
Das Schweizer Erbrecht, geregelt im Zivilgesetzbuch (ZGB), stellt sicher, dass der Nachlass einer verstorbenen Person rechtlich korrekt verteilt wird. Es regelt unter anderem die gesetzliche Erbfolge, Pflichtteile, Verfügungsrechte und Erbteilung. Es ist in den Artikeln 457 ff. ZGB festgelegt.
Weitere Aspekte wie Steuern oder Liegenschaften, die sich im Nachlass befinden, sind ebenfalls zu beachten.
Revision des internationalen Erbrechts
Das Bundesgesetz über das Internationale Privatrecht (IPRG) wurde per 1.1.2025 revidiert. Ziel der Änderungen ist die Annäherung an die Europäische Erbrechtsverordnung. Mit der Harmonisierung soll die Planung und Abwicklung von Nachlässen mit Bezug zum Ausland vereinfacht werden.
Nachlass-Check
So oder so empfiehlt sich eine regelmässige Überprüfung der eigenen Nachlassregelung. Neben rechtlichen Aspekten können sich Ihr familiäres Umfeld oder Ihre finanziellen Verhältnisse geändert haben, was eine Anpassung wünschenswert macht. Ein Nachlass-Check kann bei der Überprüfung Ihrer Nachlassregelungen helfen.