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Beratungsgespräch zwischen einer Finanzexpertin und einem älteren Paar in modernem Ambiente.

Nachlassplanung Nachlassplanung

Die Nachlassplanung ist ein wichtiger Prozess, um sicherzustellen, dass Ihr Vermögen nach Ihren Wünschen verteilt wird und rechtliche sowie steuerliche Aspekte optimal berücksichtigt werden.

Unser Angebot

Beratung

Wir ermitteln mit Ihnen Ihre Bedürfnisse und beraten Sie zu den verschiedenen Regelungsmöglichkeiten wie Ehe- und Erbvertrag, Testament etc. Möchten Sie zu Lebzeiten grössere Vermögenswerte auf Ihre Angehörigen übertragen, helfen wir Ihnen, dies aufzugleisen. Eine klare Nachlassregelung ermöglicht es Ihren Angehörigen, Ihre Wünsche umzusetzen und minimiert potenzielle Konflikte.

Umsetzung

Sie erhalten von uns einen nach Ihren Wünschen erarbeiteten Vorschlag. Muss die Regelung notariell beurkundet werden, arbeiten wir mit einem Netzwerk von Notar:innen zusammen. Übernehmen wir für Sie die Erbteilung respektive die Willensvollstreckung, setzen wir Ihren Letzten Willen neutral, professionell und gesetzeskonform um. Die persönlichen Anliegen Ihrer Erben nehmen wir dabei sehr ernst.

Vorteile

Absolute Diskretion

Ihre persönlichen und finanziellen Anliegen sind bei uns bestens geschützt. Dank des Bankkundengeheimnisses können Sie sich darauf verlassen, dass Ihre Daten und Informationen jederzeit vertraulich behandelt werden.

Zwei Personen im Dialog, die Ideen und Informationen austauschen.

Unabhängige Expertenberatung

Sie profitieren von einer neutralen und objektiven Beratung durch erfahrene Expertinnen und Experten, die ausschliesslich Ihre Interessen in den Mittelpunkt stellen.

Das Bild zeigt ein Daumen-hoch-Symbol als Zeichen der Zustimmung und Positivität.

Alles aus einer Hand

Von der Regelung Ihres Nachlasses bis zur Abstimmung mit rechtlichen und steuerlichen Aspekten: Sie profitieren von einer durchgängigen Begleitung, bei der alle relevanten Themen optimal aufeinander abgestimmt sind.

Eckdaten

Name

Nachlassplanung

Kurzbeschrieb

Die Nachlassplanung regelt die Verteilung Ihres Vermögens nach Ihren Wünschen und berücksichtigt dabei finanzielle, rechtliche und steuerliche Aspekte.

Name

Nachlassplanung

Kurzbeschrieb

Die Nachlassplanung regelt die Verteilung Ihres Vermögens nach Ihren Wünschen und berücksichtigt dabei finanzielle, rechtliche und steuerliche Aspekte.

Konditionen

Gebühren

Nachlassplanung: CHF 200 pro Stunde zzgl. MWST.

Beurkundungsgebühren und die Kosten für die Hinterlegung der Originalregelung auf der zuständigen kantonalen Stelle fallen separat an.

 

Erbteilungen und Willensvollstreckungen: CHF 300 pro Stunde (inkl. Telefongebühren und Porti) zzgl. MWST.

Abrechnung nach Aufwand, unabhängig von der Grösse des Nachlassvermögens. Interne und externe Gebühren sowie Steuern fallen zusätzlich an.

Gebühren

Nachlassplanung: CHF 200 pro Stunde zzgl. MWST.

Beurkundungsgebühren und die Kosten für die Hinterlegung der Originalregelung auf der zuständigen kantonalen Stelle fallen separat an.

 

Erbteilungen und Willensvollstreckungen: CHF 300 pro Stunde (inkl. Telefongebühren und Porti) zzgl. MWST.

Abrechnung nach Aufwand, unabhängig von der Grösse des Nachlassvermögens. Interne und externe Gebühren sowie Steuern fallen zusätzlich an.

Häufig gestelle Fragen (FAQs)

Warum ist eine Nachlassplanung wichtig?

  • Wahrung des letzten Willens: Sie behalten die Kontrolle darüber, wie Ihr Vermögen verteilt wird.
  • Sicherung der persönlichen Vorstellungen: Ohne Nachlassplanung greift die gesetzliche Erbfolge, die möglicherweise nicht Ihren Wünschen entspricht.
  • Steuerliche Vorteile: Gute Planung kann die Steuerlast für Erben erheblich reduzieren.
  • Friedenssicherung: Klare Regelungen helfen, Streit unter den Hinterbliebenen zu vermeiden.

Wer sollte eine Nachlassplanung durchführen?

Alle, die ein Vermögen besitzen, insbesondere:

  • Personen mit Immobilien, Unternehmensbeteiligungen oder komplexen Vermögensstrukturen
  • Menschen mit internationalen Vermögenswerten
  • Familien, die Konflikte oder Unsicherheiten vermeiden möchten

Was gilt bei der gesetzlichen Erbfolge?

Wenn Sie nichts regeln, dann vererbt sich Ihr Vermögen an Ihre nächsten Angehörigen. D.h. die gesetzliche Erbfolge tritt ein, wenn die verstorbene Person kein Testament und keinen Erbvertrag hinterlässt. Je nach Lebenssituation sind dies Ehepartner, Eltern, Nachkommen, Geschwister etc.

Tabelle mit der Übersicht, wieviel Anteil die Erben erhalten.

*gilt auch für eingetragene Partnerschaften

Wann brauche ich ein Testament in der Schweiz?

Wollen Sie sicherstellen, dass Ihr Vermögen nach Ihren Wünschen verteilt wird, ist die Erstellung eines Testaments oder Erbvertrags notwendig. Beim Testament schreiben Sie Ihren letzten Willen von Hand, datieren und unterzeichnen ihn (eigenhändiges Testament), oder Sie lassen das Dokument von einem Notar abfassen (öffentliches Testament). Beide Formen – das handschriftliche und das notariell beurkundete Testament – sind gleichwertig.

Wie kann ich meine Nachlassplanung steuerlich optimieren?

Erbschafts- und Schenkungssteuern variieren je nach Kanton. Prüfen Sie, wie Sie Ihre Nachlassplanung steuerlich optimieren können. Schenkungen zu Lebzeiten können eine Möglichkeit sein, die Steuerlast zu reduzieren oder den Erben frühzeitig Unterstützung zu gewähren.

Was ist bei Immobilien oder Unternehmen im Nachlass zu beachten?

Wenn Immobilien Teil des Nachlasses sind, klären Sie frühzeitig, ob diese verkauft, übertragen oder behalten werden sollen. Klären Sie zudem die steuerlichen und rechtlichen Aspekte bei einer Schenkung oder Vererbung von Immobilien. Stehen Nachfolgeregelungen für Unternehmen an, sollten Sie diese ebenfalls rechtzeitig angehen.

Warum ist ein Vorsorgeauftrag in der Schweiz wichtig?

Sie sollten einen Vorsorgeauftrag abfassen, wenn es Ihnen wichtig ist, dass eine Person Ihres Vertrauens zu Ihnen schaut, falls Sie urteilsunfähig werden. Wir raten auch Ehepaaren zu einem Vorsorgeauftrag. Ansonsten setzt die Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde (KESB) einen offiziellen Beistand für Sie ein.

Was regelt eine Patientenverfügung in der Schweiz?

Damit halten Sie fest, welche medizinischen Massnahmen Sie wünschen und welche Sie ablehnen, sollten Sie in einer medizinischen Notsituation nicht mehr ansprechbar sein.

Merkblatt Patientenverfügung

Themen rund um die Nachlassplanung

Das Schweizer Erbrecht, geregelt im Zivilgesetzbuch (ZGB), stellt sicher, dass der Nachlass einer verstorbenen Person rechtlich korrekt verteilt wird. Es regelt unter anderem die gesetzliche Erbfolge, Pflichtteile, Verfügungsrechte und Erbteilung. Es ist in den Artikeln 457 ff. ZGB festgelegt.

Weitere Aspekte wie Steuern oder Liegenschaften, die sich im Nachlass befinden, sind ebenfalls zu beachten.

Gesetzliche Erbfolge

Wenn Sie nichts regeln, dann vererbt sich Ihr Vermögen an Ihre nächsten Angehörigen. D.h. die gesetzliche Erbfolge tritt ein, wenn die verstorbene Person kein Testament und keinen Erbvertrag hinterlässt. Je nach Lebenssituation sind dies Ehepartner, Eltern, Nachkommen, Geschwister etc.

Tabelle mit der Übersicht, wieviel Anteil die Erben erhalten.

*gilt auch für eingetragene Partnerschaften

Testament

Wollen Sie sicherstellen, dass Ihr Vermögen nach Ihren Wünschen verteilt wird, ist die Erstellung eines Testaments oder Erbvertrags notwendig. Beim Testament schreiben Sie Ihren letzten Willen von Hand, datieren und unterzeichnen ihn (eigenhändiges Testament), oder Sie lassen das Dokument von einem Notar abfassen (öffentliches Testament). Beide Formen – das handschriftliche und das notariell beurkundete Testament – sind gleichwertig.

Steuerliche Optimierung

Erbschafts- und Schenkungssteuern variieren je nach Kanton. Prüfen Sie, wie Sie Ihre Nachlassplanung steuerlich optimieren können. Schenkungen zu Lebzeiten können eine Möglichkeit sein, die Steuerlast zu reduzieren oder den Erben frühzeitig Unterstützung zu gewähren.

Immobilien / Unternehmen im Nachlass

Wenn Immobilien Teil des Nachlasses sind, klären Sie frühzeitig, ob diese verkauft, übertragen oder behalten werden sollen. Klären Sie zudem die steuerlichen und rechtlichen Aspekte bei einer Schenkung oder Vererbung von Immobilien. Stehen Nachfolgeregelungen für Unternehmen an, sollten Sie diese ebenfalls rechtzeitig angehen.

Vorsorgeauftrag

Sie sollten einen Vorsorgeauftrag abfassen, wenn es Ihnen wichtig ist, dass eine Person Ihres Vertrauens zu Ihnen schaut, falls Sie urteilsunfähig werden. Wir raten auch Ehepaaren zu einem Vorsorgeauftrag. Ansonsten setzt die Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde (KESB) einen offiziellen Beistand für Sie ein.

Patientenverfügung

Damit halten Sie fest, welche medizinischen Massnahmen Sie wünschen und welche Sie ablehnen, sollten Sie in einer medizinischen Notsituation nicht mehr ansprechbar sein.

Merkblatt Patientenverfügung

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