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Dank Planung vom Liegenschaftseigentümer zum Klimaschützer

 

Ein grosser Teil der Einfamilienhäuser und knapp die Hälfte der Mietwohnungen befanden sich 2021 im Besitz von Privatpersonen. Während institutionelle Eigentümer energetische Renovationen ihrer Liegenschaften meist aufgrund Rendite- und Werterhaltungsüberlegungen zeitnah umsetzen, ist der Renovationsstau bei Wohngebäuden in privatem Eigentum überdurchschnittlich ausgeprägt. Hier sind besonders Liegenschaftseigentümerinnen und Liegenschaftseigentümer gefragt: Die Ausarbeitung eines Renovationsplans kann helfen, die notwendigen energetischen Sanierungs- und Instandsetzungsarbeiten ganzheitlich zu planen, die Kosten zu minimieren und die Investitionen und die Finanzierung optimal auf die finanziellen Möglichkeiten abzustimmen. Verantwortungsvolle Eigentümer:innen sind deshalb gut beraten, für ihre Liegenschaft unbedingt einen Renovationsplan zu erstellen.

Ziele definieren und Bestand aufnehmen

Dabei hat sich ein strukturiertes Vorgehen in wenigen Schritten bewährt. Am Anfang jeder Sanierung steht die Definition der Sanierungsziele. Welche Ziele sollen mit der Sanierung erreicht werden? Soll die Wohnqualität verbessert werden? Oder steht minimaler Energieverbrauch im Vordergrund? Welche konkreten Anforderungen soll die Renovation unbedingt erfüllen, welche sind zweitrangig?

Eine detaillierte Bestandsaufnahme Ihrer Liegenschaft soll Fragen zum aktuellen Zustand Ihres Gebäudes beantworten und aufzeigen, wie sich der Energieverbrauch im Rahmen der Sanierung senken lässt. Als Basis empfiehlt sich die Erstellung eines Gebäudeenergieausweises der Kantone (GEAK®). Die Energieberatenden erkennen bei der Begehung die Schwachstellen an Ihrem Gebäude und können individuelle Energiepotenziale im Hinblick auf die Gebäudehülle, die Warmwasseraufbereiter und die elektrischen Verbraucher identifizieren. Der Expertenbericht bildet überdies die notwendige Basis für allfällige Fördergeldanträge bei Bund, Kanton und Gemeinde.

Strategie festlegen

Als Nächstes sollte eine Sanierungsstrategie festgelegt werden. Dabei werden die Sanierungsmassnahmen in einer sinnvollen Reihenfolge und im Rahmen des zur Verfügung stehenden Budgets festgelegt. Auch bei diesem Schritt können GEAK®-Energieberatende tatkräftig unterstützen und ein ganzheitliches Sanierungskonzept erstellen, das wirkungsvolle Massnahmen miteinander kombiniert und die richtige Reihenfolge für sinnvolle bauliche Übergänge festlegt.

  • Die Sanierungsstrategie soll folgende Fragen beantworten:
  • Was soll konkret wie saniert werden und in welcher Reihenfolge?
  • Wann soll die Sanierung erfolgen? Bestehen saisonale Einschränkungen?
  • Wie und über welchen Zeitraum soll saniert werden? Ist eine Gesamtsanierung vorgesehen oder soll in Etappen saniert werden?
  • Wie wirken sich die Varianten auf die Steuern aus?
  • Wie kann die Wohnsituation etwaiger Mieter gelöst werden?

Kosten eruieren und Finanzierung klären

Nun ist es Zeit, sich über die konkreten Sanierungskosten und die Finanzierung klar zu werden. Je nach Umfang der geplanten Arbeiten lohnt es sich, für das Einholen und Vergleichen verschiedener Offerten und für die weiteren Schritte einen Architekten beizuziehen. Stehen die konkreten Sanierungskosten fest, muss die Finanzierung geklärt werden. Frühzeitig informiert, kann der Bankberatende mögliche Varianten aufzeigen. Jetzt ist auch der richtige Zeitpunkt, sich über mögliche Fördergelder zu informieren und zu klären, welche Voraussetzungen für die Beantragung erfüllt sein müssen. Die Beantragung muss zwingend vor Beginn der Bauarbeiten erfolgen.

Baubewilligung einholen

Wenn die geplanten Massnahmen umfangreicher sind, eine Nutzungsänderung der Liegenschaft erfolgt oder die Brandsicherheit beeinflusst wird, muss in der Regel eine Baubewilligung beantragt werden. Das Bauamt Ihrer Gemeinde informiert über die Notwendigkeit einer Bewilligung und gibt Auskunft zu den Bau- und Zonenordnungen, den kantonalen Baugesetzten, den Vorschriften zur Raumplanung und zum Umweltschutz und anderer Vorschriften, die es zu beachten gilt.

Umsetzung starten

Ist die Finanzierung gesichert und sind die Fördergelder bewilligt, kann mit der Umsetzung des Sanierungsplans begonnen werden. Auch in dieser Phase zahlt sich die fachkundige Hilfe eines Architekten aus. Er überwacht die Arbeiten der Handwerker und stellt die bauliche Qualität und die Erreichung der Sanierungsziele sicher. Auskunft über die Wirksamkeit der energetischen Massnahmen gibt ein Vergleich des Energieverbrauchs mit den Werten vor der Sanierung oder gegebenenfalls die Erstellung eines nochmaligen GEAK®-Ausweises.

Wir als BLKB begleiten Kundinnen und Kunden auf ihrem Weg zur energieeffizienten Liegenschaft und unterstützen sie bei der Umsetzung energetischer Massnahmen. In Kooperation mit zwei regionalen Energiedienstleistungsunternehmen ermöglichen wir Interessierten über die Plattform home2050.ch schon heute, eine Photovoltaikanlage in wenigen Schritten zu realisieren. Dieses Angebot wird im 2. Halbjahr 2022 weiter ausgebaut. Die Nachhaltigkeit einer Liegenschaft sowie mögliche Verbesserungen werden zukünftig Teil jeder Hypothekarberatung sein. Als zukunftsorientierte Bank und führende Hypothekargeberin in der Nordwestschweiz bauen wir die Dienstleistungen rund um nachhaltiges Wohnen kontinuierlich aus.

Eigentum heisst Verantwortung. Mit Ihrer Liegenschaft können Sie aktiv zur Erreichung der gesteckten Klimaziele beitragen. Mit der Erarbeitung Ihres Sanierungsplans setzen Sie den Grundstein für eine nachhaltige Zukunft. Werden Sie Klimaschützer!

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