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Inkraftsetzung der Heizungsersatzregelung im Baselbiet: Was Hauseigentümer:innen jetzt wissen müssen

 

Basel-Landschaft: Die neue Heizungsersatzregelung im Überblick

Viele Eigenheimbesitzende im Baselbiet fragen sich: «Muss ich meine Heizung ersetzen, auch wenn sie noch funktioniert?» Die Antwort lautet: Nein, eine intakte Öl- oder Gasheizung darf weiterhin betrieben werden. Trotzdem lohnt es sich, die kommenden Vorgaben frühzeitig einzuplanen. Wer rechtzeitig plant, kann Fördergelder nutzen, Kosten optimieren und den Wechsel auf erneuerbare Heizsysteme gezielt vorbereiten.

Seit 1. Oktober 2024 gilt: Neubauten dürfen nur noch mit Heizsystemen ausgerüstet werden, welche erneuerbare Energien nutzen. Ab dem 1. Januar 2026 muss ein Heizsystem auf Basis erneuerbarer Energien installiert werden, wenn ein Heizkessel ersetzt wird oder ein Brenner ausgetauscht wird, der älter als 15 Jahre ist. Das gilt, wenn der Einsatz über die Lebensdauer technisch und wirtschaftlich möglich ist. Mit diesen Vorgaben wird sichergestellt, dass dort, wo es sinnvoll ist, auf eine klimafreundlichere Wärmeversorgung umgestellt wird.

Fossile Heizungen ersetzen: Was ist wirklich Pflicht?

Wichtig ist: Ein vorzeitiger Austausch einer funktionierenden Öl- oder Gasheizung wird gesetzlich nicht gefordert. Erst wenn alte fossile Heizungen repariert oder gar ersetzt werden müssen, ist der Wechsel auf ein Heizsystem auf der Basis erneuerbarer Energie zu prüfen. Der Kanton Basel-Landschaft verfolgt dabei eine pragmatische Heizungsersatzregelung, die Ausnahmen vorsieht, falls der Einbau erneuerbarer Heizungen technisch nicht möglich oder über die Lebensdauer gerechnet nicht wirtschaftlich ist. Auch persönliche Härtefälle der Eigentümerschaft können berücksichtigt werden. Diese Regelungen sollen Hausbesitzerinnen und Hausbesitzern die Angst vor überstürzten Investitionen nehmen. Dennoch bietet ein frühzeitiger Sanierungsplan klare Vorteile.

Viele Mythen rund um das Energiedekret BL halten sich hartnäckig. So glauben manche, dass sie ihre Heizung sofort ersetzen müssen – das stimmt nicht. Andere meinen, erneuerbare Systeme seien unbezahlbar. Dabei unterstützen Förderprogramme wie das Baselbieter Energiepaket den Wechsel mit attraktiven Beiträgen. Gefährlich ist hingegen das Warten: Wer die Planung hinauszögert, riskiert höhere Kosten, Engpässe bei Installationen und verpasste Fördergelder.

Erneuerbare Heizsysteme und Fördergelder im Baselbiet

Eine vorausschauende Planung bietet Ihnen Sicherheit. Wenn Sie Ihr Eigenheim ganzheitlich betrachten, wird schnell klar, dass nicht nur die Heizung, sondern auch Aspekte wie Dämmung, Fenster oder Photovoltaik Teil einer wirtschaftlich sinnvollen Lösung sein können. Fachliche Beratung unterstützt Sie dabei, passende Optionen zu vergleichen, Fördergelder optimal zu nutzen und langfristig Kosten zu sparen.

Mit dem Baselbieter Energiepaket stehen bis 2030 über 50 Millionen Franken für Sanierungen (inklusive Bonus beim Bau einer Photovoltaikanlage) und erneuerbare Heizsysteme zur Verfügung. Wenn Sie rechtzeitig planen, profitieren Sie nicht nur von finanzieller Unterstützung, sondern auch von besserer Planbarkeit und einer gesteigerten Wertentwicklung Ihrer Immobilie.

 

Weitere Informationen zu diesem Thema finden Sie auf der Website des Kantons Baselland.

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