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Neuerungen für 2024 Neuerungen für 2024

Auf das neue Jahr hin treten neue Dienstleistungen, Preise und Richtlinien in Kraft. Hier finden Sie eine Übersicht über alle Neuerungen.

Steuerauszug, Sparprodukte und Zahlungsverkehr

Steuerauszug

Mit dem Steuerauszug können Sie Bankdaten mit wenigen Klicks in die Steuererklärung übernehmen. Alle Kundinnen und Kunden, die in der Schweiz wohnen und Bankbelege elektronisch empfangen, erhalten den praktischen Steuerauszug kostenlos. Der Steuerauszug wird jeweils automatisch Mitte Februar ausgestellt.

Alle weiteren Informationen zum Steuerauszug finden Sie hier.

Sparprodukte

Per 1. April 2024 gelten neue Rückzugslimiten, Rückzugsperioden und Kündigungsfristen.

Weiter wird der Nichtkündigungsabzug von 1 auf 2 Prozent erhöht.

In diesem Zusammenhang werden die Rückzugslimiten, Rückzugsperioden und Kündigungsfristen kundenfreundlicher ausgestaltet. In der untenstehenden Tabelle sind die Änderungen für alle Produkte aufgelistet:

Produkt Informationen
Sparkonto CHF, Sparkonto 60 Plus und Zukunftskonto

Rückzugslimite: CHF 20 000 pro Monat

Kündigungsfrist: 2 Monate

Bisher: CHF 30 000 pro Quartal mit Kündigungsfrist von 3 Monaten

Anlagesparkonto Plus

Rückzugslimite: CHF 10 000 pro Jahr (wie bisher)

Kündigungsfrist: 6 Monate (wie bisher)

KBZ-Sparkonto

Rückzugslimite: CHF 20 000 pro Jahr

Kündigungsfrist: 2 Monate

Bisher: CHF 30 000 pro Quartal mit Kündigungsfrist von 6 Monaten

Keine neue Eröffnung möglich

Sparkonto Jugend, Geschenksparkonto Zukunft und Geschenksparkonto

Rückzugslimite: CHF 20 000 pro Jahr

Kündigungsfrist: 2 Monate

Bisher: CHF 10 000 pro Jahr mit Kündigungsfrist von 3 Monaten

Sparkonto EUR

Rückzugslimite: EUR 20 000 pro Monat

Kündigungsfrist: 2 Monate

Bisher: EUR 20 000 pro Quartal mit Kündigungsfrist von 3 Monaten

Sparen 3*

Kündigungsfrist: 2 Monate

Bisher: Kündigungsfrist von 3 Monaten

 

*Die gesetzlich festgelegten Bezugsmöglichkeiten sind unabhängig von den vertraglich geregelten Rückzugs- und Kündigungsbestimmungen.

Überträge an Vorsorgestiftungen anderer Kantonalbanken sind kündigungsfrei.

Zahlungsverkehr

Per 1. Januar erhöhen sich folgende Gebühren:

  • «Zahlungsauftrag mit BLKB-Formular (Inland & Ausland)» von 12 auf neu 15 Franken.
  • «Dauerauftrag via Formular einrichten (Inland & Ausland)» von 5 auf neu 10 Franken.
  • Reproduktion einzelner Bankbelege: neu 10 Franken pro Beleg
  • Alle weiteren Informationen zu unseren Zinssätzen und Gebühren finden Sie hier.

Vorsorge

Im Vorsorgebereich gelten neue Reglemente und Preismodelle. Zudem kommt es beim Rentenalter und beim Datenschutz zu Anpassungen:

Neues Stiftungsreglement Vorsorgestiftung und Freizügigkeitsstiftung

 

Das Stiftungsreglement der Vorsorgestiftung Sparen 3 und das Stiftungsreglement der Freizügigkeitsstiftung wurden aktualisiert. Gewinnen Sie hier einen Überblick:

 

Stiftungsreglement Vorsorgestiftung Sparen 3

Das neue Stiftungsreglement findet sich hier.

Das Stiftungsreglement wurde vollständig überarbeitet und den geltenden regulatorischen und gesetzlichen Vorgaben angepasst. Neu wurde die Thematik Datenpflege und Datenschutz eingefügt und die Darstellung der Bezugsmöglichkeiten sowie die Begünstigungsordnung übersichtlicher strukturiert.

Die Voraussetzungen zum Wertschriftensparen werden ausführlich beschrieben. Die Vorsorgenehmenden können für das Wertschriftensparen individuelle Anlagestrategien wählen, welche ihrem Risikoprofil gemäss Anlagekonzept entsprechen. Auf expliziten Wunsch kann eine Übersteuerung der aufgrund des Risikoprofils ermittelten Risikofähigkeit im Bereich von Säule-3a-Beziehungen toleriert werden. Dies entspricht dem aktuellen Stand in Bezug auf die regulatorischen Vorgaben. Sollten sich diesbezüglich Änderungen ergeben, werden wir darüber informieren.

 

Stiftungsreglement Freizügigkeitsstiftung

Das neue Stiftungsreglement findet sich hier.

Das Stiftungsreglement wurde vollständig überarbeitet und den geltenden regulatorischen und gesetzlichen Vorgaben angepasst. Neu wurde die Thematik Datenpflege und Datenschutz eingefügt und die Darstellung der Bezugsmöglichkeiten sowie die Begünstigungsordnung übersichtlicher strukturiert.

Die Voraussetzungen zum Wertschriftensparen werden ausführlich beschrieben. Die Vorsorgenehmenden können für das Wertschriftensparen individuelle Anlagestrategien wählen, welche ihrem Risikoprofil gemäss Anlagekonzept entsprechen. Aufgrund von regulatorischen Vorgaben ist eine Übersteuerung der aufgrund des Risikoprofils ermittelten Risikofähigkeit im Bereich von Freizügigkeitsbeziehungen nicht mehr möglich. Dies gilt aktuell nicht für Säule-3a-Beziehungen.

Neue Preismodelle

Per 1. April 2024 gelten die folgenden Preismodelle:

 

Neues Preismodell Vorsorgestiftung Sparen 3
Produkt Gebühr
Kontoeröffnung Kostenlos
Kontoführung Kostenlos
Kontosaldierung* CHF 50
Wohneigentumsförderung

Bei Fremdbank: CHF 200 (zuzüglich MwSt.)

Bei BLKB: CHF 100 (zuzüglich MwSt.)

Aufnahme einer selbstständigen Erwerbstätigkeit CHF 200 (zuzüglich MwSt.)
Verlassen der Schweiz / Auswanderung

CHF 200 (zuzüglich MwSt.)

Adressnachforschung CHF 30 (zuzüglich MwSt.)
Nachrichtenlose Vermögen

CHF 100 p.a. (zuzüglich MwSt.)

Spezielle Aufwendungen (z.B. Abklärungen bei anderen Vorsorgeeinrichtungen)

CHF 100/h (zuzüglich MwSt.)

* Ausnahmen

Kostenlos:

  • Saldierung altershalber ab 5 Jahren vor Erreichen AHV-Referenzalter zugunsten BLKB-Konto
  • Auszahlung infolge Invalidität

 

 

Neues Preismodell Freizügigkeitsstiftung
Produkt Gebühr
Kontoeröffnung

Kostenlos

Kontoführung

CHF 3 pro Monat; spesenfrei, wenn

  • das Gesamtvermögen auf weiteren BLKB-Konten oder -Wertschriftendepots jederzeit mehr als CHF 10 000 beträgt
  • BLKB-Hypothek
  • Kunden jünger als 25 Jahre
  • Digifolio
Kontosaldierung

Kostenlos

Wohneigentumsförderung

Bei Fremdbank: CHF 200 (zuzüglich MwSt.)

Bei BLKB: CHF 100 (zuzüglich MwSt.)

Aufnahme einer selbstständigen Erwerbstätigkeit

CHF 200 (zuzüglich MwSt.)

Verlassen der Schweiz / Auswanderung

CHF 200 (zuzüglich MwSt.)

Adressnachforschung

CHF 30 (zuzüglich MwSt.)

Nachrichtenlose Vermögen

CHF 100 p.a. (zuzüglich MwSt.)

Spezielle Aufwendungen (z.B. Abklärungen bei anderen Vorsorgeeinrichtungen)

CHF 100/h (zuzüglich MwSt.)

Auswirkungen Erhöhung Rentenalter für Frauen

 

Ab 1. Januar 2024 tritt die Reform AHV 21 in Kraft. Eine Änderung daraus ist die Erhöhung des AHV-Referenzalters der Frauen.

Es wird schrittweise von Alter 64 auf Alter 65 erhöht und demjenigen der Männer angeglichen.

Daraus ergeben sich folgende neuen AHV-Referenzalter für Frauen:

 

Kalenderjahr Jahrgang AHV-Referenzalter
2024 1960 64 Jahre (Keine Änderung)
2025/26 1961 64 Jahre + 3 Monate
2026/27 1962 64 Jahre + 6 Monate
2027/28 1963 64 Jahre + 9 Monate
2029 1964 und jünger 65 Jahre

 

Das ordentliche Auszahlungsdatum von Säule 3a und Freizügigkeit richtet sich nach dem AHV-Referenzalter.

Die Säule 3a und die Freizügigkeit können weitergeführt werden bis maximal 5 Jahre über das AHV-Referenzalter hinaus. Für die Säule 3a ist dies bereits heute nur möglich, solange eine Erwerbstätigkeit besteht; bei der Freizügigkeit gilt diese Neuerung ab 2030 ebenfalls.

Keine Übersteuerung der Risikofähigkeit bei Freizügigkeitsbeziehungen

 

Beachten Sie die Neuerungen aufgrund regulatorischer Vorgaben bei Anlagen von Freizügigkeitsgeldern:

Vor einer Investition in Wertschriften erfolgt eine Prüfung der Risikofähigkeit sowie der Risikobereitschaft. Eine Übersteuerung der Risikofähigkeit durch die Risikobereitschaft ist im Bereich der Freizügigkeit nicht erlaubt.

Dies gilt aktuell nicht für Sparen-3-Beziehungen. Sollten sich diesbezüglich Änderungen ergeben, werden wir darüber informieren.

Freizügigkeitskonto über AHV-Referenzalter

 

Aktuell darf ein Freizügigkeitskonto bis 5 Jahre über das AHV-Referenzalter bestehen bleiben. Mit Inkrafttreten der Reform AHV 21 wurde auch die Freizügigkeitsverordnung angepasst. Neu kann auch das Freizügigkeitskonto nur noch über das AHV-Referenzalter hinaus bestehen bleiben, solange eine Erwerbstätigkeit nachgewiesen wird. Spätestens 5 Jahre nach Erreichen des AHV-Referenzalters muss das Konto saldiert werden.

Diese Regelung tritt nach einer Übergangsfrist von 5 Jahren per 1. Januar 2030 in Kraft.

Es bleibt so genügend Zeit, die Pensionsplanung entsprechend anzupassen.

Kurze Info zum neuen Datenschutzgesetz

 

Mit unseren neuen Datenschutzerklärungen informieren wir Sie über die Verarbeitung und Verwendung Ihrer personenbezogenen Daten durch die Vorsorgestiftungen.

Die neue Datenschutzerklärung der Vorsorgestiftungen finden Sie hier.

Bitte beachten Sie auch die Ausführungen in Art. 3 der Vorsorgereglemente zur Datenpflege und zum Datenschutz.

Anlageplan Plus

 

Mit der neuen Dienstleistung Anlageplan Plus können Sie Ihr Sparen-3-Kontoguthaben, automatisiert in 24 monatlichen Raten gestaffelt, in einen oder mehrere BLKB-Vorsorgefonds anlegen. Bis zur vollständigen Investition Ihres 3a-Kapitals wird Ihr Sparen-3-Konto zu einem Vorzugszins von 1,50% verzinst. (Standardzinssatz: aktuell 1,00%, plus Bonuszins von 0,50%). Gegenüber der Kontolösung profitieren Sie langfristig von einem höheren Renditepotenzial und ermöglichen sich so, die 2. Halbzeit des Lebens mit erhöhter Flexibilität und Freiheit zu geniessen. Details zum Anlageplan Plus finden Sie hier.

Prämien

Energieprämie

 

Der Kanton Basel-Landschaft führt am 1. Januar 2024 die Energieprämie ein und fördert den Heizungsersatz für einkommens- und vermögensschwache Haushalte. Der Landrat hat das Gesetz für Wohnbauförderung im Frühjahr 2022 beschlossen.

Bausparprämie

Der Kanton Baselland fördert den Bau und den Erwerb von selbstgenutztem Wohneigentum. Er hat dazu am 1. Januar 2024 eine Bausparprämie eingeführt. Auf Sparkapital, welches für Wohneigentum angelegt wurde, bezahlt der Kanton eine Prämie von bis zu 25 000 Franken.

Welche Bedingungen für die Bausparprämie gelten und wie Sie davon profitieren können, können Sie auf der Webseite des Kantons nachlesen.