Vorsorgelücken schliessen
3. Säule: Ihre private Vorsorge 3. Säule: Ihre private Vorsorge
Mit der Säule 3a profitieren Sie in vielseitiger Weise. Sie können allfällige Vorsorgelücken schliessen, Steuern sparen und haben die Möglichkeit, das Vorsorgeguthaben für wichtige Ereignisse wie z.B. den Kauf von Wohneigentum zu beziehen.
Ihre Vorteile
Steuern sparen
Flexibel und freiwillig einzahlen
Kapital vorzeitig beziehen, z.B. für Ihre Selbstständigkeit oder den Kauf von Wohneigentum
Einzahlung in die 3. Säule
Mit der 3. Säule können Sie freiwillig vorsorgen und allfällige Einkommenslücken im Rentenalter schliessen. Die Anwendung ist ganz einfach und flexibel: Sie zahlen den von Ihnen gewünschten Betrag ein und Ende Jahr erhalten Sie eine Steuerbescheinigung, auf welcher Ihnen Ihre Einzahlungen bestätigt werden. Diesen Betrag können Sie dann von den Steuern abziehen und Steuern sparen.
Für das Jahr 2024 gelten für die Säule 3a die folgenden Maximalbeträge:
- Erwerbstätige mit Pensionskasse können bis zu 7056 CHF einzahlen (monatlich 588 CHF)
- Erwerbstätige ohne Pensionskasse können insgesamt bis zu 35 280 CHF (maximal 20% des Erwerbseinkommens) einzahlen
Wollen Sie eine möglichst hohe Steuerersparnis, dann zahlen Sie jährlich den Maximalbetrag ein.
Bezug von 3. Säule-Guthaben
Bei der Säule 3a handelt es sich um die gebundene Vorsorge. Das heisst, dass das Vorsorgeguthaben nicht frei verfügbar ist. Grundsätzlich kann das angesparte Vorsorgeguthaben fünf Jahre vor Erreichen des Rentenalters bezogen werden. Bei der Auszahlung kommt die Kapitalleistungssteuer zum Tragen. Sie ist progressiv. Das heisst, je höher der Auszahlungsbetrag, desto stärker steigt der Steuertarif. Somit ist es sinnvoll, nach einer gewissen Zeit ein zweites Säule 3a-Konto zu eröffnen und aufzubauen. So können Sie die 3a-Konten in unterschiedlichen Steuerjahren beziehen und profitieren so von einer tieferen Steuerbelastung.
In den folgenden Fällen ist ein vorzeitiger Bezug des Guthabens aus der Säule 3a möglich:
- Finanzierung von selbst genutztem Wohneigentum (Kauf, Bau oder Rückzahlung der Hypothek)
- Einkauf in die Pensionskasse
- Aufnahme einer selbständigen Erwerbstätigkeit
- Auswanderung (definitiver Wegzug ins Ausland)
- Bezug einer vollen IV-Rente