3. Säule: Ihre private Vorsorge3. Säule: Ihre private Vorsorge
Mit der Säule 3a profitieren Sie in vielseitiger Weise. Sie können allfällige Vorsorgelücken schliessen, Steuern sparen und haben die Möglichkeit, das Vorsorgeguthaben für wichtige Ereignisse wie z.B. den Kauf von Wohneigentum zu beziehen.
Mit der 3. Säule können Sie freiwillig vorsorgen und allfällige Einkommenslücken im Rentenalter schliessen. Die Anwendung ist ganz einfach und flexibel: Sie zahlen den von Ihnen gewünschten Betrag ein und Ende Jahr erhalten Sie eine Steuerbescheinigung, auf welcher Ihnen Ihre Einzahlungen bestätigt werden. Diesen Betrag können Sie dann von den Steuern abziehen und Steuern sparen.
Für das Jahr 2025 gelten für die Säule 3a die folgenden Maximalbeträge:
Erwerbstätige mit Pensionskasse können bis zu 7258 CHF einzahlen
Erwerbstätige ohne Pensionskasse können insgesamt bis zu 36 288 CHF (maximal 20% des Erwerbseinkommens) einzahlen
Wollen Sie eine möglichst hohe Steuerersparnis, dann zahlen Sie jährlich den Maximalbetrag ein.
Bezug von 3. Säule-Guthaben
Bei der Säule 3a handelt es sich um die gebundene Vorsorge. Das heisst, dass das Vorsorgeguthaben nicht frei verfügbar ist. Grundsätzlich kann das angesparte Vorsorgeguthaben fünf Jahre vor Erreichen des Rentenalters bezogen werden. Bei der Auszahlung kommt die Kapitalleistungssteuer zum Tragen. Sie ist progressiv. Das heisst, je höher der Auszahlungsbetrag, desto stärker steigt der Steuertarif. Somit ist es sinnvoll, nach einer gewissen Zeit ein zweites Säule 3a-Konto zu eröffnen und aufzubauen. So können Sie die 3a-Konten in unterschiedlichen Steuerjahren beziehen und profitieren so von einer tieferen Steuerbelastung.
In den folgenden Fällen ist ein vorzeitiger Bezug des Guthabens aus der Säule 3a möglich:
Finanzierung von selbst genutztem Wohneigentum (Kauf, Bau oder Rückzahlung der Hypothek)
Einkauf in die Pensionskasse
Aufnahme einer selbständigen Erwerbstätigkeit
Auswanderung (definitiver Wegzug ins Ausland)
Bezug einer vollen IV-Rente
Säule 3a: Schliessen Sie Lücken in Ihrer Vorsorge
Sie haben bisher nicht den Maximalbetrag auf Ihr 3a-Konto einbezahlt? Ab dem Jahr 2026 können Sie diese Lücken mit Nachzahlungen schliessen und so Ihre Vorsorge im vollen Umfang ausschöpfen.
Die Anlagelösung für alle, die systematisch Vermögen aufbauen und dies als Sparplan gestalten möchten.
Blogbeiträge
Vorsorgen
Nachzahlungen in die Säule 3a: Was ändert sich ab 2026?
Viele Erwerbstätige nutzen die Säule 3a, um fürs Alter vorzusorgen und gleichzeitig Steuern zu sparen. Doch nicht immer gelingt es, den Maximalbetrag einzuzahlen – sei es wegen eines Stellenwechsels, Teilzeitbeschäftigung oder anderer Gründe. Ab dem Jahr 2026 tritt eine bedeutende Neuerung in Kraft: Zum ersten Mal können Beitragslücken rückwirkend geschlossen werden. Das schafft mehr Flexibilität in der Vorsorge und eröffnet attraktive Steuervorteile.
Vorsorgen
Heute planen, morgen geniessen – so gelingt die Pensionierungsplanung
Planen Sie Ihre Altersvorsorge frühzeitig: Analysieren Sie Ihre finanzielle Situation und sichern Sie Ihren Lebensstandard mit den passenden Vorsorgelösungen der BLKB – damit Ihre Pensionierung gelingt und Sie den Ruhestand unbeschwert geniessen können.